Vernehmlassung Plattform Justitia versus WTO-Ausschreibung

ShortId
21.7201
Id
20217201
Updated
17.09.2025 11:19
Language
de
Title
Vernehmlassung Plattform Justitia versus WTO-Ausschreibung
AdditionalIndexing
04;34;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Grundsätzlich liegt die Organisation der Justiz in der Kompetenz der Kantone und der einzelnen Gerichtsbehörden. Justitia 4.0 ist ein Gemeinschaftsprojekt der Kantone (vertreten durch die KKJPD) und der Justizkonferenz, in welcher unter dem Vorsitz des Bundesgerichts die kantonalen Obergerichte vertreten sind. Bei der Umsetzung des Projekts ist der Bund lediglich am Rand beteiligt und für die Rahmengesetzgebung zuständig. Es ist klar, dass die Plattform Justitia.Swiss alle im Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) enthaltenen Vorgaben einhalten muss. Da Pilotbetriebe möglich sind, können aber bereits heute einzelne Teile ausgeschrieben und beschafft werden. Dies liegt in der Kompetenz und im Risiko der Projektorganisation. Sie muss allenfalls später Anpassungen vornehmen, um den Anforderungen des BEKJ zu genügen. Das im Projekt gewählte agile Vorgehen erlaubt dies jederzeit. Der Entwurf des BEKJ ist technologieneutral ausgestaltet. Open Source wie auch proprietäre Lösungen sind gleichermassen möglich. Die Eignungskriterien der WTO-Ausschreibung werden explizit Erfahrung mit Open Source verlangen.</p>
  • <p>Gemäss www.justitia40.ch und Information vom 17.2. erfolgt die WTO-Ausschreibung der Justitia.Swiss-Plattform 2021, während die gesetzlichen Grundlage (BEKJ) 2025 in Kraft tritt. </p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat dieses Vorgehen? </p><p>- Wie kann sichergestellt werden, dass die Plattform dem finalen BEKJ entsprechen und nicht die Diskussion zum Gesetz massgebend einschränkt?</p><p>- Kann der Bund sicherstellen, dass das Kriterium "Open Source" ausreichend Gewicht erhält?</p>
  • Vernehmlassung Plattform Justitia versus WTO-Ausschreibung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Grundsätzlich liegt die Organisation der Justiz in der Kompetenz der Kantone und der einzelnen Gerichtsbehörden. Justitia 4.0 ist ein Gemeinschaftsprojekt der Kantone (vertreten durch die KKJPD) und der Justizkonferenz, in welcher unter dem Vorsitz des Bundesgerichts die kantonalen Obergerichte vertreten sind. Bei der Umsetzung des Projekts ist der Bund lediglich am Rand beteiligt und für die Rahmengesetzgebung zuständig. Es ist klar, dass die Plattform Justitia.Swiss alle im Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) enthaltenen Vorgaben einhalten muss. Da Pilotbetriebe möglich sind, können aber bereits heute einzelne Teile ausgeschrieben und beschafft werden. Dies liegt in der Kompetenz und im Risiko der Projektorganisation. Sie muss allenfalls später Anpassungen vornehmen, um den Anforderungen des BEKJ zu genügen. Das im Projekt gewählte agile Vorgehen erlaubt dies jederzeit. Der Entwurf des BEKJ ist technologieneutral ausgestaltet. Open Source wie auch proprietäre Lösungen sind gleichermassen möglich. Die Eignungskriterien der WTO-Ausschreibung werden explizit Erfahrung mit Open Source verlangen.</p>
    • <p>Gemäss www.justitia40.ch und Information vom 17.2. erfolgt die WTO-Ausschreibung der Justitia.Swiss-Plattform 2021, während die gesetzlichen Grundlage (BEKJ) 2025 in Kraft tritt. </p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat dieses Vorgehen? </p><p>- Wie kann sichergestellt werden, dass die Plattform dem finalen BEKJ entsprechen und nicht die Diskussion zum Gesetz massgebend einschränkt?</p><p>- Kann der Bund sicherstellen, dass das Kriterium "Open Source" ausreichend Gewicht erhält?</p>
    • Vernehmlassung Plattform Justitia versus WTO-Ausschreibung

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