Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen

ShortId
21.7246
Id
20217246
Updated
17.09.2025 11:22
Language
de
Title
Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen
AdditionalIndexing
28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist in regelmässigem Kontakt mit der Begleitgruppe der subventionierten Behindertenorganisationen, mit der die Fragen und Bedenken der Organisationen diskutiert werden können. Im Vorfeld wurden die Organisationen involviert und angehört. Während der Ausarbeitung der Vorlage wurden sie zudem über den Stand der Arbeiten informiert. Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) läuft noch bis am 19. März 2021. Der Bundesrat wird nach Abschluss der Vernehmlassung die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und prüfen, ob Anpassungen nötig sind. In diesem Rahmen werden auch die vorliegenden Fragen behandelt. </p>
  • <p>Die Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Organisationen wurden bei der Erarbeitung der Verordnung zur Invalidenversicherung (IVV) angehört. Ihre begründeten Anliegen wurden jedoch weitgehend nicht berücksichtigt.</p><p>1. Wird der Bundesrat die Qualität des Dialogs mit den Behindertenorganisationen evaluieren, wenn sich nach Abschluss der Vernehmlassung herausstellt, dass die Organisationen die vorgeschlagene IVV grossmehrheitlich ablehnen?</p><p>2. Wie gedenkt er die Qualität des Dialogs zu verbessern?</p>
  • Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist in regelmässigem Kontakt mit der Begleitgruppe der subventionierten Behindertenorganisationen, mit der die Fragen und Bedenken der Organisationen diskutiert werden können. Im Vorfeld wurden die Organisationen involviert und angehört. Während der Ausarbeitung der Vorlage wurden sie zudem über den Stand der Arbeiten informiert. Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) läuft noch bis am 19. März 2021. Der Bundesrat wird nach Abschluss der Vernehmlassung die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und prüfen, ob Anpassungen nötig sind. In diesem Rahmen werden auch die vorliegenden Fragen behandelt. </p>
    • <p>Die Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Organisationen wurden bei der Erarbeitung der Verordnung zur Invalidenversicherung (IVV) angehört. Ihre begründeten Anliegen wurden jedoch weitgehend nicht berücksichtigt.</p><p>1. Wird der Bundesrat die Qualität des Dialogs mit den Behindertenorganisationen evaluieren, wenn sich nach Abschluss der Vernehmlassung herausstellt, dass die Organisationen die vorgeschlagene IVV grossmehrheitlich ablehnen?</p><p>2. Wie gedenkt er die Qualität des Dialogs zu verbessern?</p>
    • Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen

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