Wenn die Schutzwirkung örtlicher Maskenpflicht mit Ausblasventilen unterlaufen wird: Wo sieht der Bundesrat Präzisierungsbedarf bei Bestimmungen und/oder in der Informationsarbeit?

ShortId
21.7286
Id
20217286
Updated
14.11.2025 08:11
Language
de
Title
Wenn die Schutzwirkung örtlicher Maskenpflicht mit Ausblasventilen unterlaufen wird: Wo sieht der Bundesrat Präzisierungsbedarf bei Bestimmungen und/oder in der Informationsarbeit?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Masken ohne Ausatemventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft über die Maskenfläche und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Bei Masken mit Ausatemventil werden ausgeatmete Aerosole nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern lediglich in gewissem Umfang durch das Ventil gebremst. Der Fremdschutz dieser Masken ist folglich geringer ausgeprägt. Das Bundesamt für Gesundheit rät daher davon ab, Masken mit Ventilen zu benutzen. </p>
  • <p>Wo Masken dem Selbstschutz dienen genügt Eigenverantwortung; dagegen bezweckt Maskenpflicht auch den Schutz aller Anderen. Allerdings sieht man z.B. bei öV-Nutzern &amp; Verkaufspersonal teils Arbeitsschutzmasken mit Auslassventil. Befragte Uniformierte erkannten kein Problem - trotz geringerer Wirksamkeit gegen ausgeatmete Partikel als ein feuchter Lappen oder Schal.</p><p>- Genügen solche 'Ego-Filter' der Maskenpflicht pro forma?</p><p>- Was hilft gegen derartiges Unterlaufen des erwünschten Umgebungsschutzes?</p>
  • Wenn die Schutzwirkung örtlicher Maskenpflicht mit Ausblasventilen unterlaufen wird: Wo sieht der Bundesrat Präzisierungsbedarf bei Bestimmungen und/oder in der Informationsarbeit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Masken ohne Ausatemventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft über die Maskenfläche und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Bei Masken mit Ausatemventil werden ausgeatmete Aerosole nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern lediglich in gewissem Umfang durch das Ventil gebremst. Der Fremdschutz dieser Masken ist folglich geringer ausgeprägt. Das Bundesamt für Gesundheit rät daher davon ab, Masken mit Ventilen zu benutzen. </p>
    • <p>Wo Masken dem Selbstschutz dienen genügt Eigenverantwortung; dagegen bezweckt Maskenpflicht auch den Schutz aller Anderen. Allerdings sieht man z.B. bei öV-Nutzern &amp; Verkaufspersonal teils Arbeitsschutzmasken mit Auslassventil. Befragte Uniformierte erkannten kein Problem - trotz geringerer Wirksamkeit gegen ausgeatmete Partikel als ein feuchter Lappen oder Schal.</p><p>- Genügen solche 'Ego-Filter' der Maskenpflicht pro forma?</p><p>- Was hilft gegen derartiges Unterlaufen des erwünschten Umgebungsschutzes?</p>
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