Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Warum wird Artikel 32 Absatz 2 nicht zum Schutz der einheimischen Wirtschaft gestrichen?

ShortId
21.7320
Id
20217320
Updated
17.09.2025 11:26
Language
de
Title
Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Warum wird Artikel 32 Absatz 2 nicht zum Schutz der einheimischen Wirtschaft gestrichen?
AdditionalIndexing
28;44;2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV), die sich in der Vernehmlassung befindet, sieht in Artikel 32 Absatz 2 die Anerkennung von zahntechnischen Arbeiten vor, die in der Schweiz tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte im Ausland einkaufen.</p><p>- Will der Bundesrat wirklich, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte, insbesondere in den Grenzkantonen, mit ausländischen Anbietern und nicht mit der einheimischen Wirtschaft zusammenarbeiten?</p><p>- Schafft Artikel 32 Absatz 2 ÜLV nicht einen Präzedenzfall und steht er nicht im Widerspruch zu Artikel 30 ÜLV, der festlegt, dass nur auf im Ausland erbrachte Leistungen zurückgegriffen werden darf, wenn es nicht anders möglich ist? </p>
  • Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Warum wird Artikel 32 Absatz 2 nicht zum Schutz der einheimischen Wirtschaft gestrichen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV), die sich in der Vernehmlassung befindet, sieht in Artikel 32 Absatz 2 die Anerkennung von zahntechnischen Arbeiten vor, die in der Schweiz tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte im Ausland einkaufen.</p><p>- Will der Bundesrat wirklich, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte, insbesondere in den Grenzkantonen, mit ausländischen Anbietern und nicht mit der einheimischen Wirtschaft zusammenarbeiten?</p><p>- Schafft Artikel 32 Absatz 2 ÜLV nicht einen Präzedenzfall und steht er nicht im Widerspruch zu Artikel 30 ÜLV, der festlegt, dass nur auf im Ausland erbrachte Leistungen zurückgegriffen werden darf, wenn es nicht anders möglich ist? </p>
    • Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Warum wird Artikel 32 Absatz 2 nicht zum Schutz der einheimischen Wirtschaft gestrichen?

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