Kein Anspruch auf Entschädigung für Erwerbsausfall infolge der Aufhebung des generellen Veranstaltungsverbots

ShortId
21.7686
Id
20217686
Updated
17.09.2025 11:16
Language
de
Title
Kein Anspruch auf Entschädigung für Erwerbsausfall infolge der Aufhebung des generellen Veranstaltungsverbots
AdditionalIndexing
2831;2841;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Für eine Vielzahl von Kulturschaffenden ist eine Rückkehr zur Normalität in einem Sektor, der wesentlich geringeren Zulauf als sonst aufweist, nicht möglich. Das BSV hat am 01. September 2021 entschieden, dass kein Anspruch mehr auf Erwerbsersatz infolge des generellen Veranstaltungsverbots besteht. Dieser Entscheid wurde an die Ausgleichskassen übermittelt (Kreisschreiben Nr. 18).</p><p>- Welche Auswirkungen hat dieser Entscheid auf die Kulturschaffenden?</p><p>- Hat sich die Situation so verbessert, dass der Entscheid rechtfertigbar ist?</p>
  • Kein Anspruch auf Entschädigung für Erwerbsausfall infolge der Aufhebung des generellen Veranstaltungsverbots
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Für eine Vielzahl von Kulturschaffenden ist eine Rückkehr zur Normalität in einem Sektor, der wesentlich geringeren Zulauf als sonst aufweist, nicht möglich. Das BSV hat am 01. September 2021 entschieden, dass kein Anspruch mehr auf Erwerbsersatz infolge des generellen Veranstaltungsverbots besteht. Dieser Entscheid wurde an die Ausgleichskassen übermittelt (Kreisschreiben Nr. 18).</p><p>- Welche Auswirkungen hat dieser Entscheid auf die Kulturschaffenden?</p><p>- Hat sich die Situation so verbessert, dass der Entscheid rechtfertigbar ist?</p>
    • Kein Anspruch auf Entschädigung für Erwerbsausfall infolge der Aufhebung des generellen Veranstaltungsverbots

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