Art. 1a des Covid-19-Gesetzes: Wirklich ein Blankoscheck für den Bundesrat?

ShortId
21.7717
Id
20217717
Updated
17.09.2025 11:15
Language
de
Title
Art. 1a des Covid-19-Gesetzes: Wirklich ein Blankoscheck für den Bundesrat?
AdditionalIndexing
04;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes enthält Handlungsanweisungen an den Bundesrat in Bezug auf die Planung und die Ausgestaltung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung und setzt ihm bei der Bekämpfung der Pandemie gesetzliche Leitplanken. Mit der Bestimmung wird zudem die Transparenz und Planungssicherheit erhöht. In seinem Drei-Phasen-Modell hat der Bundesrat dargelegt, an welchen Messgrössen er das Massnahmendispositiv in den unterschiedlichen Phasen der Pandemie ausrichtet. Aktuell steht für den Bundesrat nicht die Vermeidung von Infektionen, sondern der Schutz des Gesundheitssystems im Vordergrund. Der Bundesrat hat klar festgelegt, dass er nur dann Massnahmen ergreift, wenn eine Überlastung der Spitäler droht. Dieser Maxime ist er in seinen jüngsten Entscheiden gefolgt. </p>
  • <p>Gemäss Art. 1a des Covid-19-Gesetzes legt der Bundesrat "Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens" fest. Das Referendumskomitee zum Covid Gesetz II argumentiert, dass der Bundesrat dadurch "die Kontrolle über das gesamte Leben der Bürger erhält". </p><p>- Ist dieser Artikel ein Blankoscheck für die Regierung zur Bekämpfung der Pandemie? </p><p>- Oder schränkt er den Spielraum des Bundesrates in der Pandemiebkämpfung eher ein? </p>
  • Art. 1a des Covid-19-Gesetzes: Wirklich ein Blankoscheck für den Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes enthält Handlungsanweisungen an den Bundesrat in Bezug auf die Planung und die Ausgestaltung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung und setzt ihm bei der Bekämpfung der Pandemie gesetzliche Leitplanken. Mit der Bestimmung wird zudem die Transparenz und Planungssicherheit erhöht. In seinem Drei-Phasen-Modell hat der Bundesrat dargelegt, an welchen Messgrössen er das Massnahmendispositiv in den unterschiedlichen Phasen der Pandemie ausrichtet. Aktuell steht für den Bundesrat nicht die Vermeidung von Infektionen, sondern der Schutz des Gesundheitssystems im Vordergrund. Der Bundesrat hat klar festgelegt, dass er nur dann Massnahmen ergreift, wenn eine Überlastung der Spitäler droht. Dieser Maxime ist er in seinen jüngsten Entscheiden gefolgt. </p>
    • <p>Gemäss Art. 1a des Covid-19-Gesetzes legt der Bundesrat "Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens" fest. Das Referendumskomitee zum Covid Gesetz II argumentiert, dass der Bundesrat dadurch "die Kontrolle über das gesamte Leben der Bürger erhält". </p><p>- Ist dieser Artikel ein Blankoscheck für die Regierung zur Bekämpfung der Pandemie? </p><p>- Oder schränkt er den Spielraum des Bundesrates in der Pandemiebkämpfung eher ein? </p>
    • Art. 1a des Covid-19-Gesetzes: Wirklich ein Blankoscheck für den Bundesrat?

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