Müsste man Wanderinnen und Wanderer vor Wolfsangriffen schützen?

ShortId
21.7802
Id
20217802
Updated
17.09.2025 11:18
Language
de
Title
Müsste man Wanderinnen und Wanderer vor Wolfsangriffen schützen?
AdditionalIndexing
52;28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der raschen Zunahme des Wolfsbestandes in der Schweiz bewusst. Er hat sich deshalb letztes Jahr für eine Änderung des Jagdgesetzes eingesetzt. Die Bevölkerung hat letzten September aber an der Urne diese Vorlage abgelehnt. Das bestehende Jagdgesetz bleibt damit weiterhin gültig. Demgemäss bleibt eine Rudelregulation nach Zustimmung des Bundes möglich. Der präventive Abschuss ist hingegen nicht vorgesehen. Das Parlament hatte den Bundesrat diesen Februar mit einer zeitnahen Revision der Jagdverordnung beauftragt. Im Rahmen des bestehenden Jagdgesetzes soll eine geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren ermöglicht werden. Diese Jagdverordnungsänderung wurde umgehend vorbereitet und bereits per Mitte Juli 2021 in Kraft gesetzt. Damit wurde einerseits der Herdenschutz gestärkt und zusätzliche Bundesmittel gesprochen. Andererseits können die Kantone nun bei Konflikten mit der Nutztierhaltung rascher in die Wolfsbestände eingreifen.</p>
  • <p>Jede Woche ereignen sich Wolfsangriffe in verschiedenen Regionen der Schweiz. Neben den Schäden an Nutztieren wie Schafen und Kälbern sorgt die Zunahme der Wolfsrudel für ein Gefühl der Unsicherheit in der Bevölkerung. Ein Foto von fünf Wölfen im Val des Dix, nahe des Wandergebiets von Mandelon, sorgte für Aufsehen, als es durch die Medien ging. Die geänderten Bestimmungen der Jagdverordnung reichen nicht aus.</p><p>Welche unmittelbaren Massnahmen wird der Bundesrat also ergreifen?</p>
  • Müsste man Wanderinnen und Wanderer vor Wolfsangriffen schützen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der raschen Zunahme des Wolfsbestandes in der Schweiz bewusst. Er hat sich deshalb letztes Jahr für eine Änderung des Jagdgesetzes eingesetzt. Die Bevölkerung hat letzten September aber an der Urne diese Vorlage abgelehnt. Das bestehende Jagdgesetz bleibt damit weiterhin gültig. Demgemäss bleibt eine Rudelregulation nach Zustimmung des Bundes möglich. Der präventive Abschuss ist hingegen nicht vorgesehen. Das Parlament hatte den Bundesrat diesen Februar mit einer zeitnahen Revision der Jagdverordnung beauftragt. Im Rahmen des bestehenden Jagdgesetzes soll eine geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren ermöglicht werden. Diese Jagdverordnungsänderung wurde umgehend vorbereitet und bereits per Mitte Juli 2021 in Kraft gesetzt. Damit wurde einerseits der Herdenschutz gestärkt und zusätzliche Bundesmittel gesprochen. Andererseits können die Kantone nun bei Konflikten mit der Nutztierhaltung rascher in die Wolfsbestände eingreifen.</p>
    • <p>Jede Woche ereignen sich Wolfsangriffe in verschiedenen Regionen der Schweiz. Neben den Schäden an Nutztieren wie Schafen und Kälbern sorgt die Zunahme der Wolfsrudel für ein Gefühl der Unsicherheit in der Bevölkerung. Ein Foto von fünf Wölfen im Val des Dix, nahe des Wandergebiets von Mandelon, sorgte für Aufsehen, als es durch die Medien ging. Die geänderten Bestimmungen der Jagdverordnung reichen nicht aus.</p><p>Welche unmittelbaren Massnahmen wird der Bundesrat also ergreifen?</p>
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