Ist der Bundesrat bereit das CO2-Gesetz so anzupassen, dass Kompensationsmöglichkeiten mit inländischem Biogas für nicht-leitungsgebundenes Flüssiggas möglich wird?

ShortId
21.7820
Id
20217820
Updated
17.09.2025 11:21
Language
de
Title
Ist der Bundesrat bereit das CO2-Gesetz so anzupassen, dass Kompensationsmöglichkeiten mit inländischem Biogas für nicht-leitungsgebundenes Flüssiggas möglich wird?
AdditionalIndexing
66;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Clearingstelle vom Verband der Schweizer Gasindustrie (VSG) stellt sicher, dass nicht mehr Biogas verkauft wird als in das heimische Erdgasnetz eingespeist wird. Ein davon losgelöster Handel mit Biogaszertifikaten wird nicht betrieben. Bei nicht leitungsgebundenen Flüssiggasen braucht es kein Zertifikatssystem. Der Brennstoff wird nämlich transportiert, direkt im Betrieb eingesetzt und kann im Monitoring des Unternehmens ausgewiesen werden. Dabei gilt ein biogener Brennstoff als CO2-frei und emissionsvermindernd.</p>
  • <p>Betreiber von Anlagen, welche von der CO2-Abgabe befreit sind und nicht am Emissionshandel teilnehmen, können schw. Biogaszertifikate einkaufen und so ihre CO2- Emissionen durch inländisches Biogas kompensieren.</p><p>Firmen und Standorte, die nicht an das Erdgasnetz angebunden sind und für ihre Prozesse nicht-leitungsgebundenes Flüssiggas (Butan, Propan oder deren Gemische) einkaufen, haben heute keine Möglichkeit, den CO2-Ausstoss durch Zukauf von Biogas Zertifikaten zu reduzieren.</p><p>Warum?</p>
  • Ist der Bundesrat bereit das CO2-Gesetz so anzupassen, dass Kompensationsmöglichkeiten mit inländischem Biogas für nicht-leitungsgebundenes Flüssiggas möglich wird?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Clearingstelle vom Verband der Schweizer Gasindustrie (VSG) stellt sicher, dass nicht mehr Biogas verkauft wird als in das heimische Erdgasnetz eingespeist wird. Ein davon losgelöster Handel mit Biogaszertifikaten wird nicht betrieben. Bei nicht leitungsgebundenen Flüssiggasen braucht es kein Zertifikatssystem. Der Brennstoff wird nämlich transportiert, direkt im Betrieb eingesetzt und kann im Monitoring des Unternehmens ausgewiesen werden. Dabei gilt ein biogener Brennstoff als CO2-frei und emissionsvermindernd.</p>
    • <p>Betreiber von Anlagen, welche von der CO2-Abgabe befreit sind und nicht am Emissionshandel teilnehmen, können schw. Biogaszertifikate einkaufen und so ihre CO2- Emissionen durch inländisches Biogas kompensieren.</p><p>Firmen und Standorte, die nicht an das Erdgasnetz angebunden sind und für ihre Prozesse nicht-leitungsgebundenes Flüssiggas (Butan, Propan oder deren Gemische) einkaufen, haben heute keine Möglichkeit, den CO2-Ausstoss durch Zukauf von Biogas Zertifikaten zu reduzieren.</p><p>Warum?</p>
    • Ist der Bundesrat bereit das CO2-Gesetz so anzupassen, dass Kompensationsmöglichkeiten mit inländischem Biogas für nicht-leitungsgebundenes Flüssiggas möglich wird?

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