Beitrag des Bundes an die AHV: selektive Berücksichtigung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermögensanlage

ShortId
21.8006
Id
20218006
Updated
17.09.2025 11:11
Language
de
Title
Beitrag des Bundes an die AHV: selektive Berücksichtigung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermögensanlage
AdditionalIndexing
2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Der Bund muss einen Beitrag von 20,2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV an die Versicherung leisten. Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermögensanlage der AHV werden bei der Berechnung dieses Beitrags berücksichtigt (externe Managementgebühren, Gebühren der Depotbanken etc.), während dies bei anderen Ausgaben im Zusammenhang mit der Anlagetätigkeit (Stempelsteuer, Managementhonorare Fonds etc.) nicht der Fall ist.</p><p>Wie lässt sich diese Diskrepanz erklären?</p>
  • Beitrag des Bundes an die AHV: selektive Berücksichtigung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermögensanlage
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Der Bund muss einen Beitrag von 20,2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV an die Versicherung leisten. Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermögensanlage der AHV werden bei der Berechnung dieses Beitrags berücksichtigt (externe Managementgebühren, Gebühren der Depotbanken etc.), während dies bei anderen Ausgaben im Zusammenhang mit der Anlagetätigkeit (Stempelsteuer, Managementhonorare Fonds etc.) nicht der Fall ist.</p><p>Wie lässt sich diese Diskrepanz erklären?</p>
    • Beitrag des Bundes an die AHV: selektive Berücksichtigung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermögensanlage

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