Fluchtgut bei der Provenienzforschung: Welche Bestimmungen gelten im Schweizer Recht für Kunstwerke, die indirekt gestohlen wurden?

ShortId
21.8023
Id
20218023
Updated
17.09.2025 11:24
Language
de
Title
Fluchtgut bei der Provenienzforschung: Welche Bestimmungen gelten im Schweizer Recht für Kunstwerke, die indirekt gestohlen wurden?
AdditionalIndexing
2831;1216;36;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Die Unterscheidung von Raubgut und Fluchtgut führt in der Provenienzforschung immer wieder zu Diskussionen. Ein 2015 veröffentlichtes Rechtsgutachten besagt, dass Fluchtgut im Schweizer Recht nicht als Raubgut gilt und Gesuche um Restitution daher nicht möglich sind. Nun hat die Schweiz jedoch die Erklärung Terezin unterzeichnet.</p><p>- Wie stellt der Bundesrate sich zu diesem Unterschied?</p><p>- Sind die Gesuche um Restitution von Fluchtgut begründet?</p>
  • Fluchtgut bei der Provenienzforschung: Welche Bestimmungen gelten im Schweizer Recht für Kunstwerke, die indirekt gestohlen wurden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Die Unterscheidung von Raubgut und Fluchtgut führt in der Provenienzforschung immer wieder zu Diskussionen. Ein 2015 veröffentlichtes Rechtsgutachten besagt, dass Fluchtgut im Schweizer Recht nicht als Raubgut gilt und Gesuche um Restitution daher nicht möglich sind. Nun hat die Schweiz jedoch die Erklärung Terezin unterzeichnet.</p><p>- Wie stellt der Bundesrate sich zu diesem Unterschied?</p><p>- Sind die Gesuche um Restitution von Fluchtgut begründet?</p>
    • Fluchtgut bei der Provenienzforschung: Welche Bestimmungen gelten im Schweizer Recht für Kunstwerke, die indirekt gestohlen wurden?

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