Repatriierung von zwei Mädchen aus Syrien

ShortId
21.8135
Id
20218135
Updated
17.09.2025 11:28
Language
de
Title
Repatriierung von zwei Mädchen aus Syrien
AdditionalIndexing
2811;08;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Repatriierung der beiden Mädchen fand einerseits auf Grundlage des Bundesratsentscheids vom 8. März 2019 statt. Dieser sieht zur Rückführung von Minderjährigen eine fallweise Prüfung vor. Vorliegend waren alle Voraussetzungen erfüllt. Andererseits hat auch die Mutter ihr schriftliches Einverständnis zur Rückführung ihrer beiden älteren Töchter gegeben und damit eine Rahmenbedingung der lokalen Lagerleitung erfüllt. Vor allem aber hatten auch die Mädchen selbst mehrmals mündlich ihren Wunsch nach einer Rückkehr geäussert, und die Väter sowie die Genfer Behörden waren dafür bereit. Im Vorfeld der Repatriierung fanden intensive Vorbereitungsarbeiten und Risikoabklärungen zwischen Bund und Genfer Behörden statt. Im Juni 2021 besuchte dazu eine Schweizer Delegation die Mädchen und ihre Mutter im Lager vor Ort, wo die Risikolage vertieft evaluiert wurde. Schliesslich floss auch der regelmässige Kontakt zwischen den Mädchen und ihren Vätern in die vorgängigen Abklärungen ein. Nach ihrer Rückkehr in die Schweiz liegt die Betreuung der Mädchen bei den kantonalen Genfer Behörden. Durch ihre enge Begleitung werden sie auch die nötigen Massnahmen zur Beobachtung einer möglichen dschihadistischen Gefährdung sicherstellen. Weitere Repatriierungen sind momentan nicht geplant.</p>
  • <p>Gemäss Medienberichten repatriierte das EDA zwei Mädchen im Alter von 9 und 15 Jahren aus Syrien in die Schweiz.</p><p>- Wie hat der Bundesrat die Lageanalyse bezüglich der Bedrohungslage der Mädchen durchgeführt?</p><p>- Was ist das Ergebnis dieser Analyse?</p><p>- Wie ist sichergestellt, dass die Mädchen bezüglich möglichem dschihadistischem Hintergrund in der Schweiz beobachtet werden?</p>
  • Repatriierung von zwei Mädchen aus Syrien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Repatriierung der beiden Mädchen fand einerseits auf Grundlage des Bundesratsentscheids vom 8. März 2019 statt. Dieser sieht zur Rückführung von Minderjährigen eine fallweise Prüfung vor. Vorliegend waren alle Voraussetzungen erfüllt. Andererseits hat auch die Mutter ihr schriftliches Einverständnis zur Rückführung ihrer beiden älteren Töchter gegeben und damit eine Rahmenbedingung der lokalen Lagerleitung erfüllt. Vor allem aber hatten auch die Mädchen selbst mehrmals mündlich ihren Wunsch nach einer Rückkehr geäussert, und die Väter sowie die Genfer Behörden waren dafür bereit. Im Vorfeld der Repatriierung fanden intensive Vorbereitungsarbeiten und Risikoabklärungen zwischen Bund und Genfer Behörden statt. Im Juni 2021 besuchte dazu eine Schweizer Delegation die Mädchen und ihre Mutter im Lager vor Ort, wo die Risikolage vertieft evaluiert wurde. Schliesslich floss auch der regelmässige Kontakt zwischen den Mädchen und ihren Vätern in die vorgängigen Abklärungen ein. Nach ihrer Rückkehr in die Schweiz liegt die Betreuung der Mädchen bei den kantonalen Genfer Behörden. Durch ihre enge Begleitung werden sie auch die nötigen Massnahmen zur Beobachtung einer möglichen dschihadistischen Gefährdung sicherstellen. Weitere Repatriierungen sind momentan nicht geplant.</p>
    • <p>Gemäss Medienberichten repatriierte das EDA zwei Mädchen im Alter von 9 und 15 Jahren aus Syrien in die Schweiz.</p><p>- Wie hat der Bundesrat die Lageanalyse bezüglich der Bedrohungslage der Mädchen durchgeführt?</p><p>- Was ist das Ergebnis dieser Analyse?</p><p>- Wie ist sichergestellt, dass die Mädchen bezüglich möglichem dschihadistischem Hintergrund in der Schweiz beobachtet werden?</p>
    • Repatriierung von zwei Mädchen aus Syrien

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