Energiegewinnung; technologieoffene Ausschreibungen

ShortId
21.8140
Id
20218140
Updated
23.10.2023 08:07
Language
de
Title
Energiegewinnung; technologieoffene Ausschreibungen
AdditionalIndexing
04;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die 2 Terawattstunden sollen bis 2040 zugebaut werden. Der Bundesrat schlägt vor, spätestens 2030 bei Bedarf auch technologieoffene Ausschreibungen durchzuführen. Damit plant der Bundesrat eine Vorlauffrist von mindestens zehn Jahren für dieses Instrument ein. Der Bundesrat erachtet diesen Vorlauf als hinreichend, insbesondere auch mit Blick auf gängige Realisierungszeiten von Gaskraftwerken im Ausland. Für allfällige kurzfristigere Massnahmen hat der Bundesrat die Eidgenössische Elektrizitätskommission eingeladen, ein "Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk" auszuarbeiten. Das UVEK wird zudem eine Analyse des Stromeffizienz-Potenzials bis 2025 vorlegen. Der Bundesrat wird sich Anfang 2022 mit diesen Arbeiten befassen. Mit der Abstimmung vom 21. Mai 2017 zum Energiegesetz hat das Stimmvolk ein Verbot von neuen Kernkraftwerken verabschiedet. Neue Kernkraftwerke sind nicht Teil der Technologiepalette für die möglichen Ausschreibungen zur Erreichung des Zubauziels von 2 Terawattstunden bis 2040. Der Bundesrat sieht keine dahingehenden Gesetzesanpassungen vor.</p>
  • <p>In seiner Botschaft vom Juni 2021 erwägt der Bundesrat technologieoffene Ausschreibungen erst, wenn sich bis spätestens 2030 abzeichnet, dass der Zubau in der Wasserkraft nicht erreicht werden kann.</p><p>- Findet der Bundesrat nicht, dass dieser Zeithorizont reichlich spät ist?</p><p>- Beinhaltet diese Formulierung auch AKWs der neusten Generation?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, dafür eine allfällige Gesetzesänderung in die Wege zu leiten?</p>
  • Energiegewinnung; technologieoffene Ausschreibungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 2 Terawattstunden sollen bis 2040 zugebaut werden. Der Bundesrat schlägt vor, spätestens 2030 bei Bedarf auch technologieoffene Ausschreibungen durchzuführen. Damit plant der Bundesrat eine Vorlauffrist von mindestens zehn Jahren für dieses Instrument ein. Der Bundesrat erachtet diesen Vorlauf als hinreichend, insbesondere auch mit Blick auf gängige Realisierungszeiten von Gaskraftwerken im Ausland. Für allfällige kurzfristigere Massnahmen hat der Bundesrat die Eidgenössische Elektrizitätskommission eingeladen, ein "Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk" auszuarbeiten. Das UVEK wird zudem eine Analyse des Stromeffizienz-Potenzials bis 2025 vorlegen. Der Bundesrat wird sich Anfang 2022 mit diesen Arbeiten befassen. Mit der Abstimmung vom 21. Mai 2017 zum Energiegesetz hat das Stimmvolk ein Verbot von neuen Kernkraftwerken verabschiedet. Neue Kernkraftwerke sind nicht Teil der Technologiepalette für die möglichen Ausschreibungen zur Erreichung des Zubauziels von 2 Terawattstunden bis 2040. Der Bundesrat sieht keine dahingehenden Gesetzesanpassungen vor.</p>
    • <p>In seiner Botschaft vom Juni 2021 erwägt der Bundesrat technologieoffene Ausschreibungen erst, wenn sich bis spätestens 2030 abzeichnet, dass der Zubau in der Wasserkraft nicht erreicht werden kann.</p><p>- Findet der Bundesrat nicht, dass dieser Zeithorizont reichlich spät ist?</p><p>- Beinhaltet diese Formulierung auch AKWs der neusten Generation?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, dafür eine allfällige Gesetzesänderung in die Wege zu leiten?</p>
    • Energiegewinnung; technologieoffene Ausschreibungen

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