Warum erlässt die Zulassungsbehörde für die Anwendung von Pestiziden Auflagen, deren Einhaltung die Kantone realistischerweise nicht kontrollieren und durchsetzen können?

ShortId
21.8248
Id
20218248
Updated
17.09.2025 11:29
Language
de
Title
Warum erlässt die Zulassungsbehörde für die Anwendung von Pestiziden Auflagen, deren Einhaltung die Kantone realistischerweise nicht kontrollieren und durchsetzen können?
AdditionalIndexing
55;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Im PSM-Verzeichnis wurden die Auflagen für das hochtoxische und umweltschädliche Herbizid Adengo angepasst (www.psm.admin.ch/de/produkte/6736). Es ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung und kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Zum Schutz des Grundwassers darf man nicht mehr als 60 g des darin enthaltenen Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.</p><p>Wie können die Kantone die Einhaltung dieser Auflage überprüfen?</p>
  • Warum erlässt die Zulassungsbehörde für die Anwendung von Pestiziden Auflagen, deren Einhaltung die Kantone realistischerweise nicht kontrollieren und durchsetzen können?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Im PSM-Verzeichnis wurden die Auflagen für das hochtoxische und umweltschädliche Herbizid Adengo angepasst (www.psm.admin.ch/de/produkte/6736). Es ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung und kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Zum Schutz des Grundwassers darf man nicht mehr als 60 g des darin enthaltenen Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.</p><p>Wie können die Kantone die Einhaltung dieser Auflage überprüfen?</p>
    • Warum erlässt die Zulassungsbehörde für die Anwendung von Pestiziden Auflagen, deren Einhaltung die Kantone realistischerweise nicht kontrollieren und durchsetzen können?

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