Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende ermöglichen

ShortId
22.406
Id
20220406
Updated
16.04.2026 10:33
Language
de
Title
Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende ermöglichen
AdditionalIndexing
421;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Unterschied zu den meisten kantonalen Parlamenten können im National- und Ständerat Vorstösse nur von einem Mitglied als Urheber oder Urheberin eingereicht werden. Damit wird die überparteiliche Arbeit erschwert, weil jener Person, die den Vorstoss als Urheberin oder Urheber einreicht, eine Sonderposition zukommt. Will man heute zeigen, dass mehrere Personen fraktionsübergreifend hinter dem Anliegen stehen, werden gleichlautende Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht. Eine neue Regelung, die mehrere Urheberinnen und Urheber ermöglicht, würde diese Praxis überflüssig machen und daher auch den Ratsbetrieb vereinfachen.</p>
  • <p>Es sind die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Vorstösse gemeinsam von mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende eingereicht werden können.</p>
  • Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Unterschied zu den meisten kantonalen Parlamenten können im National- und Ständerat Vorstösse nur von einem Mitglied als Urheber oder Urheberin eingereicht werden. Damit wird die überparteiliche Arbeit erschwert, weil jener Person, die den Vorstoss als Urheberin oder Urheber einreicht, eine Sonderposition zukommt. Will man heute zeigen, dass mehrere Personen fraktionsübergreifend hinter dem Anliegen stehen, werden gleichlautende Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht. Eine neue Regelung, die mehrere Urheberinnen und Urheber ermöglicht, würde diese Praxis überflüssig machen und daher auch den Ratsbetrieb vereinfachen.</p>
    • <p>Es sind die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Vorstösse gemeinsam von mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende eingereicht werden können.</p>
    • Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende ermöglichen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Im Unterschied zu den meisten kantonalen Parlamenten können im National- und Ständerat Vorstösse nur von einem Mitglied als Urheber oder Urheberin eingereicht werden. Damit wird die überparteiliche Arbeit erschwert, weil jener Person, die den Vorstoss als Urheberin oder Urheber einreicht, eine Sonderposition zukommt. Will man heute zeigen, dass mehrere Personen fraktionsübergreifend hinter dem Anliegen stehen, werden gleichlautende Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht. Eine neue Regelung, die mehrere Urheberinnen und Urheber ermöglicht, würde diese Praxis überflüssig machen und daher auch den Ratsbetrieb vereinfachen.</p>
    • <p>Es sind die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Vorstösse gemeinsam von mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende eingereicht werden können.</p>
    • Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende ermöglichen
  • Index
    2
    Texts
    • <p>Im Unterschied zu den meisten kantonalen Parlamenten können im National- und Ständerat Vorstösse nur von einem Mitglied als Urheber oder Urheberin eingereicht werden. Damit wird die überparteiliche Arbeit erschwert, weil jener Person, die den Vorstoss als Urheberin oder Urheber einreicht, eine Sonderposition zukommt. Will man heute zeigen, dass mehrere Personen fraktionsübergreifend hinter dem Anliegen stehen, werden gleichlautende Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht. Eine neue Regelung, die mehrere Urheberinnen und Urheber ermöglicht, würde diese Praxis überflüssig machen und daher auch den Ratsbetrieb vereinfachen.</p>
    • <p>Es sind die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Vorstösse gemeinsam von mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende eingereicht werden können.</p>
    • Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende ermöglichen

Back to List