Keine Abgangsentschädigungen für Kader in der Bundesverwaltung sowie in Unternehmen und Anstalten des Bundes

ShortId
22.453
Id
20220453
Updated
10.04.2024 19:03
Language
de
Title
Keine Abgangsentschädigungen für Kader in der Bundesverwaltung sowie in Unternehmen und Anstalten des Bundes
AdditionalIndexing
04;44;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundespersonalrecht ist so anzupassen, dass keine Abgangsentschädigungen für Mitglieder von Geschäftsleitungen sowie das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal von Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung sowie von Unternehmen und Anstalten des Bundes vorgesehen werden. Ausnahmen sind möglich und müssen begründet werden.</p>
  • Keine Abgangsentschädigungen für Kader in der Bundesverwaltung sowie in Unternehmen und Anstalten des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundespersonalrecht ist so anzupassen, dass keine Abgangsentschädigungen für Mitglieder von Geschäftsleitungen sowie das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal von Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung sowie von Unternehmen und Anstalten des Bundes vorgesehen werden. Ausnahmen sind möglich und müssen begründet werden.</p>
    • Keine Abgangsentschädigungen für Kader in der Bundesverwaltung sowie in Unternehmen und Anstalten des Bundes

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