Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

ShortId
22.454
Id
20220454
Updated
21.05.2026 14:26
Language
de
Title
Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
AdditionalIndexing
2846;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>&nbsp;</p><p>Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</p><p>Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>II</p><p>1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.</p><p>2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.</p>
  • Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>&nbsp;</p><p>Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</p><p>Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>II</p><p>1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.</p><p>2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.</p>
    • Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
  • Index
    1
    Texts
    • <p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>&nbsp;</p><p>Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</p><p>Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>II</p><p>1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.</p><p>2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.</p>
    • Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

Back to List