Anpassung der Beiträge des Bundespersonals in die berufliche Vorsorge auf Beitragsparität

ShortId
22.489
Id
20220489
Updated
09.02.2026 14:44
Language
de
Title
Anpassung der Beiträge des Bundespersonals in die berufliche Vorsorge auf Beitragsparität
AdditionalIndexing
04;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Privatwirtschaft, namentlich in KMUs ist es üblich, dass die Beiträge für die berufliche Vorsorge paritätisch (d.h. 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) entrichtet werden.</p><p>Es ist nicht einzusehen, weshalb das Bundespersonal gegenüber den Angestellten der Privatwirtschaft, namentlich der KMU bevorzugt wird - dies vor allem auch deshalb nicht, weil </p><p>a. die Angestellten der Privatwirtschaft mittels ihrer Steuern massgeblich an die Gehälter und Beiträge bezahlen</p><p>b. der Bund verglichen mit der Privatwirtschaft doch eher überdurchschnittliche Gehälter bezahlt.</p>
  • <p>Das Bundespersonalrecht ist so anzupassen, dass die Beiträge in die Pensionskasse zwischen Personal und Bund paritätisch (also 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) zu entrichten sind.</p>
  • Anpassung der Beiträge des Bundespersonals in die berufliche Vorsorge auf Beitragsparität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Privatwirtschaft, namentlich in KMUs ist es üblich, dass die Beiträge für die berufliche Vorsorge paritätisch (d.h. 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) entrichtet werden.</p><p>Es ist nicht einzusehen, weshalb das Bundespersonal gegenüber den Angestellten der Privatwirtschaft, namentlich der KMU bevorzugt wird - dies vor allem auch deshalb nicht, weil </p><p>a. die Angestellten der Privatwirtschaft mittels ihrer Steuern massgeblich an die Gehälter und Beiträge bezahlen</p><p>b. der Bund verglichen mit der Privatwirtschaft doch eher überdurchschnittliche Gehälter bezahlt.</p>
    • <p>Das Bundespersonalrecht ist so anzupassen, dass die Beiträge in die Pensionskasse zwischen Personal und Bund paritätisch (also 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) zu entrichten sind.</p>
    • Anpassung der Beiträge des Bundespersonals in die berufliche Vorsorge auf Beitragsparität

Back to List