Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz

ShortId
22.3373
Id
20223373
Updated
20.05.2026 21:02
Language
de
Title
Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz
AdditionalIndexing
28;2831;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprachen an die Hand zu nehmen. Um die Kohärenz des Behindertengleichstellungsrechts zu gewährleisten, soll dem Anliegen nach gesetzlicher Anerkennung der Gebärdensprachen mit einer entsprechenden Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes Rechnung getragen werden. Dies würde es zugleich erlauben, auf die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung von gehörlosen Menschen zu verweisen. Dieses Vorgehen hätte keine personellen oder finanziellen Auswirkungen. Eine darüber hinausgehende Förderung würde erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern, die nicht vorhanden sind und zur Verfügung gestellt werden müssten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen zu schaffen, um die drei Schweizer Gebärdensprachen rechtlich anzuerkennen. Das Gesetz hat die Anerkennung und die Förderung der Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zum Ziel.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Herzog Verena, Gafner, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprachen an die Hand zu nehmen. Um die Kohärenz des Behindertengleichstellungsrechts zu gewährleisten, soll dem Anliegen nach gesetzlicher Anerkennung der Gebärdensprachen mit einer entsprechenden Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes Rechnung getragen werden. Dies würde es zugleich erlauben, auf die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung von gehörlosen Menschen zu verweisen. Dieses Vorgehen hätte keine personellen oder finanziellen Auswirkungen. Eine darüber hinausgehende Förderung würde erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern, die nicht vorhanden sind und zur Verfügung gestellt werden müssten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen zu schaffen, um die drei Schweizer Gebärdensprachen rechtlich anzuerkennen. Das Gesetz hat die Anerkennung und die Förderung der Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zum Ziel.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Herzog Verena, Gafner, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz

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