Einfacher Bundesbeschluss zum Bericht des Bundesrates zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU

ShortId
22.3891
Id
20223891
Updated
14.11.2025 08:10
Language
de
Title
Einfacher Bundesbeschluss zum Bericht des Bundesrates zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU
AdditionalIndexing
10;15;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Abbruch der Verhandlungen zum Institutionellen Rahmenabkommen hat die Bundeversammlung noch nie formell zu den nächsten Schritten in der Europapolitik Stellung genommen. Die Massnahmen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz sind inzwischen dringend und gleichzeitig bleibt das Legislaturziel 12 "Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU" bestehen und muss konkretisiert werden.</p>
  • <p>Ein aktualisierter Bericht zur Lagebeurteilung der Beziehungen Schweiz-EU wird dem Bundesrat bis Ende 2022 vorgelegt. Dieser Bericht beinhaltet einen Rückblick, eine Lagebeurteilung über die Sondierungsgespräche und einen Ausblick. Um eine enge Einbindung des Parlaments in die Ausarbeitung des Berichts zu gewährleisten, wird der Bundesrat im Anschluss auf der Grundlage von Art. 152 Parlamentsgesetz (LParl; RS 171.10) beide aussenpolitischen Kommissionen konsultieren.</p><p>Hingegen ist der Bundesrat der Ansicht, dass es dem allgemeinen Ziel der schweizerischen Europapolitik nicht dienen würde, der Bundesversammlung den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses (Art. 163 Abs. 2 Bundesverfassung; Art. 29 Abs. 1 Parlamentsgesetz) mit den Schlussfolgerungen seines Berichts zur Lage der Beziehungen Schweiz-EU vorzulegen. Dies würde das Risiko bergen, den Gesamtprozess mit der EU zu verzögern. Denn für den Fall, dass die laufenden Sondierungen eine ausreichende Grundlage für die Aufnahme neuer Verhandlungen bieten, würden die Debatten über den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses die Annahme eines Verhandlungsmandats, zu dem die zuständigen Kommissionen konsultiert würden, weitgehend verzögern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung zusammen mit dem Bericht zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses mit den Schlussfolgerungen zum Bericht zu unterbreiten.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Köppel, Aebi, Büchel, Grüter, Nidegger, Steinemann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Einfacher Bundesbeschluss zum Bericht des Bundesrates zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Abbruch der Verhandlungen zum Institutionellen Rahmenabkommen hat die Bundeversammlung noch nie formell zu den nächsten Schritten in der Europapolitik Stellung genommen. Die Massnahmen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz sind inzwischen dringend und gleichzeitig bleibt das Legislaturziel 12 "Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU" bestehen und muss konkretisiert werden.</p>
    • <p>Ein aktualisierter Bericht zur Lagebeurteilung der Beziehungen Schweiz-EU wird dem Bundesrat bis Ende 2022 vorgelegt. Dieser Bericht beinhaltet einen Rückblick, eine Lagebeurteilung über die Sondierungsgespräche und einen Ausblick. Um eine enge Einbindung des Parlaments in die Ausarbeitung des Berichts zu gewährleisten, wird der Bundesrat im Anschluss auf der Grundlage von Art. 152 Parlamentsgesetz (LParl; RS 171.10) beide aussenpolitischen Kommissionen konsultieren.</p><p>Hingegen ist der Bundesrat der Ansicht, dass es dem allgemeinen Ziel der schweizerischen Europapolitik nicht dienen würde, der Bundesversammlung den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses (Art. 163 Abs. 2 Bundesverfassung; Art. 29 Abs. 1 Parlamentsgesetz) mit den Schlussfolgerungen seines Berichts zur Lage der Beziehungen Schweiz-EU vorzulegen. Dies würde das Risiko bergen, den Gesamtprozess mit der EU zu verzögern. Denn für den Fall, dass die laufenden Sondierungen eine ausreichende Grundlage für die Aufnahme neuer Verhandlungen bieten, würden die Debatten über den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses die Annahme eines Verhandlungsmandats, zu dem die zuständigen Kommissionen konsultiert würden, weitgehend verzögern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung zusammen mit dem Bericht zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses mit den Schlussfolgerungen zum Bericht zu unterbreiten.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Köppel, Aebi, Büchel, Grüter, Nidegger, Steinemann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Einfacher Bundesbeschluss zum Bericht des Bundesrates zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU

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