Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Fotovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen

ShortId
22.3953
Id
20223953
Updated
25.09.2025 15:34
Language
de
Title
Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Fotovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen
AdditionalIndexing
2846;66;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die bürokratischen Hürden für den Zubau von unproblematischen Fotovoltaikanlagen muss abgebaut werden, damit der Zubau von erneuerbarer Energie rasch vorangetrieben werden kann.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für das Baubewilligungsverfahren bezüglich Fotovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen, die keinem besonderen Schutz unterstehen und für die keine weitere Auflagen nötig sind, dringlich ein blosses Meldeverfahren oder ein beschleunigtes Verfahren sowie bei Bundesanlagen den Einbezug in die konzentrierte Bundesverfahren vorzusehen, damit Dächer und Fassaden von Gebäuden, Parkflächen in Industrie- und Gewerbezonen, Tunnelportale, Lärmschutzwände, Perronüberdachungen usw. ohne Verzögerung mit Fotovoltaikanlagen ausgerüstet werden können. Es ist zu prüfen, ob dafür Artikel 18a, RPG so rasch als möglich geändert werden muss.</p>
  • Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Fotovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die bürokratischen Hürden für den Zubau von unproblematischen Fotovoltaikanlagen muss abgebaut werden, damit der Zubau von erneuerbarer Energie rasch vorangetrieben werden kann.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für das Baubewilligungsverfahren bezüglich Fotovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen, die keinem besonderen Schutz unterstehen und für die keine weitere Auflagen nötig sind, dringlich ein blosses Meldeverfahren oder ein beschleunigtes Verfahren sowie bei Bundesanlagen den Einbezug in die konzentrierte Bundesverfahren vorzusehen, damit Dächer und Fassaden von Gebäuden, Parkflächen in Industrie- und Gewerbezonen, Tunnelportale, Lärmschutzwände, Perronüberdachungen usw. ohne Verzögerung mit Fotovoltaikanlagen ausgerüstet werden können. Es ist zu prüfen, ob dafür Artikel 18a, RPG so rasch als möglich geändert werden muss.</p>
    • Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Fotovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen

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