Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung

ShortId
22.4267
Id
20224267
Updated
20.05.2026 21:00
Language
de
Title
Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für den Zugang zur einer Pädagogischen Hochschule braucht es heute grundsätzlich eine gymnasiale Maturität (Art. 24 Abs. 1 HFKG). In Artikel 24 Absatz 2 HFKG erfolgt insofern eine kleine Öffnung bei den Zugangsvoraussetzungen, dass auch Absolvent:innen einer Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung prüfungsfrei zur Vorstufen- und Primarlehrerausbildung zugelassen werden müssen. Eine Zulassung von Absolvent:innen einer Berufsmatura ist jedoch nur "unter bestimmten Voraussetzungen", die der Hochschulrat festsetzt, möglich. Die Berufsmatura ermöglicht somit heute auch für die Ausbildung zur Primarlehrperson keinen prüfungsfreien Übertritt an eine Pädagogische Hochschule. Es ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Als Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung gibt es Vorkurse. Diese werden zum Teil als "freiwillig" bezeichnet. Ohne Vorkurs ist es jedoch schwierig, die Aufnahmeprüfung zu bestehen. Diese zusätzliche Hürde für Berufsmaturand:innen für den Zugang zu einer Pädagogischen Hochschule ist mindestens für die Ausbildung zur Primarlehrperson nicht mehr gerechtfertigt.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDK die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsmaturität an die Pädagogischen Hochschulen, die Voraussetzungen für die Studierfähigkeit sowie mögliche Verbesserungen zu prüfen. Dabei soll auch die Einführung einer neuen Berufsmaturitäts-Ausrichtung "Pädagogik" geprüft werden."</p>
  • Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung
State
Abschreibungsantrag liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für den Zugang zur einer Pädagogischen Hochschule braucht es heute grundsätzlich eine gymnasiale Maturität (Art. 24 Abs. 1 HFKG). In Artikel 24 Absatz 2 HFKG erfolgt insofern eine kleine Öffnung bei den Zugangsvoraussetzungen, dass auch Absolvent:innen einer Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung prüfungsfrei zur Vorstufen- und Primarlehrerausbildung zugelassen werden müssen. Eine Zulassung von Absolvent:innen einer Berufsmatura ist jedoch nur "unter bestimmten Voraussetzungen", die der Hochschulrat festsetzt, möglich. Die Berufsmatura ermöglicht somit heute auch für die Ausbildung zur Primarlehrperson keinen prüfungsfreien Übertritt an eine Pädagogische Hochschule. Es ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Als Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung gibt es Vorkurse. Diese werden zum Teil als "freiwillig" bezeichnet. Ohne Vorkurs ist es jedoch schwierig, die Aufnahmeprüfung zu bestehen. Diese zusätzliche Hürde für Berufsmaturand:innen für den Zugang zu einer Pädagogischen Hochschule ist mindestens für die Ausbildung zur Primarlehrperson nicht mehr gerechtfertigt.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDK die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsmaturität an die Pädagogischen Hochschulen, die Voraussetzungen für die Studierfähigkeit sowie mögliche Verbesserungen zu prüfen. Dabei soll auch die Einführung einer neuen Berufsmaturitäts-Ausrichtung "Pädagogik" geprüft werden."</p>
    • Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung

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