Case Management durch medizinisches Personal des Spitals bei komplexen Geburtsgebrechen: werden die Kosten von der IV übernommen?

ShortId
22.7208
Id
20227208
Updated
18.09.2025 14:38
Language
de
Title
Case Management durch medizinisches Personal des Spitals bei komplexen Geburtsgebrechen: werden die Kosten von der IV übernommen?
AdditionalIndexing
2841;28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die IV-Stelle kann die Fallführung bei komplexen medizinischen Sachverhalten ausnahmsweise an geeignete Dritte, zum Beispiel an den behandelnden Arzt, ein spezialisiertes Spital und in diesem Sinne auch an ein Case Management delegieren. Es handelt sich um eine Einzelfallbeurteilung. Die Fallführung setzt immer das Einverständnis der versicherten Person voraus. Die entsprechenden Kosten werden von der IV gemäss Vereinbarung zwischen der IV-Stelle und der jeweiligen externen Fallführung übernommen. </p>
  • <p>Mit der Weiterentwicklung will die IV ihr Case Management bei den medizinischen Massnahmen verstärken. Bei komplexen Geburtsgebrechen ist es zielführend, wenn auch auf medizinischer Seite ein Case Management existiert, d.h. wenn im Spital eine med. Fachperson die stationären und ambulanten Leistungserbringer koordiniert.</p><p>Damit kann eine adäquate medizinische Behandlung sichergestellt, aber auch eine Überversorgung verhindert werden.</p><p>Übernimmt die IV entsprechende Case-Managementkosten?</p>
  • Case Management durch medizinisches Personal des Spitals bei komplexen Geburtsgebrechen: werden die Kosten von der IV übernommen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die IV-Stelle kann die Fallführung bei komplexen medizinischen Sachverhalten ausnahmsweise an geeignete Dritte, zum Beispiel an den behandelnden Arzt, ein spezialisiertes Spital und in diesem Sinne auch an ein Case Management delegieren. Es handelt sich um eine Einzelfallbeurteilung. Die Fallführung setzt immer das Einverständnis der versicherten Person voraus. Die entsprechenden Kosten werden von der IV gemäss Vereinbarung zwischen der IV-Stelle und der jeweiligen externen Fallführung übernommen. </p>
    • <p>Mit der Weiterentwicklung will die IV ihr Case Management bei den medizinischen Massnahmen verstärken. Bei komplexen Geburtsgebrechen ist es zielführend, wenn auch auf medizinischer Seite ein Case Management existiert, d.h. wenn im Spital eine med. Fachperson die stationären und ambulanten Leistungserbringer koordiniert.</p><p>Damit kann eine adäquate medizinische Behandlung sichergestellt, aber auch eine Überversorgung verhindert werden.</p><p>Übernimmt die IV entsprechende Case-Managementkosten?</p>
    • Case Management durch medizinisches Personal des Spitals bei komplexen Geburtsgebrechen: werden die Kosten von der IV übernommen?

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