Stellt die Benutzung eines Cloud-Dienstes im Ausland durch eine Person oder Stelle, auf die Artikel 320 StGB anwendbar ist, eine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar?
- ShortId
-
22.7249
- Id
-
20227249
- Updated
-
18.09.2025 14:42
- Language
-
de
- Title
-
Stellt die Benutzung eines Cloud-Dienstes im Ausland durch eine Person oder Stelle, auf die Artikel 320 StGB anwendbar ist, eine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar?
- AdditionalIndexing
-
34;1216;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Rechtspraxis besteht Uneinigkeit in der Frage, ob durch die Benutzung eines Cloud- und Hosting-Dienstes im Ausland der Tatbestand einer Amtsgeheimnisverletzung nach Artikel 320 des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegen kann. Durch diese Unklarheit entsteht für Personen im öffentlichen Dienst ein reales strafrechtliches Risiko.</p><p>- Stellt die Benutzung eines Cloud-Dienstes im Ausland durch eine Person oder Stelle, auf die Artikel 320 StGB anwendbar ist, nach Ansicht des Bundesrates eine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar?</p><p>- Oder ist die Benutzung solcher Dienste im Ausland derart üblich geworden, dass Artikel 320 StGB nur zurückhaltend ausgelegt werden darf?</p>
- Stellt die Benutzung eines Cloud-Dienstes im Ausland durch eine Person oder Stelle, auf die Artikel 320 StGB anwendbar ist, eine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Rechtspraxis besteht Uneinigkeit in der Frage, ob durch die Benutzung eines Cloud- und Hosting-Dienstes im Ausland der Tatbestand einer Amtsgeheimnisverletzung nach Artikel 320 des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegen kann. Durch diese Unklarheit entsteht für Personen im öffentlichen Dienst ein reales strafrechtliches Risiko.</p><p>- Stellt die Benutzung eines Cloud-Dienstes im Ausland durch eine Person oder Stelle, auf die Artikel 320 StGB anwendbar ist, nach Ansicht des Bundesrates eine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar?</p><p>- Oder ist die Benutzung solcher Dienste im Ausland derart üblich geworden, dass Artikel 320 StGB nur zurückhaltend ausgelegt werden darf?</p>
- Stellt die Benutzung eines Cloud-Dienstes im Ausland durch eine Person oder Stelle, auf die Artikel 320 StGB anwendbar ist, eine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar?
Back to List