Wie stark darf man wegen eines Staatschefs die Freiheitsrechte einschränken?
- ShortId
-
22.7278
- Id
-
20227278
- Updated
-
18.09.2025 14:36
- Language
-
de
- Title
-
Wie stark darf man wegen eines Staatschefs die Freiheitsrechte einschränken?
- AdditionalIndexing
-
1236;09;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Im Januar 2017 bekam eine Person, die auf ihrem Balkon eine Tibetfahne aufgehängt hatte, Besuch von der Kantonspolizei und wurde aufgefordert, die Fahne zu entfernen. Der Grund: Der chinesische Präsident Xi Jinping, der sich auf dem Weg nach Genf befand, hätte die Fahne sehen und daran Anstoss nehmen können.</p><p>- Ist es üblich, für den Besuch eines Staatsoberhaupts dermassen freiheitsfeindliche Massnahmen zu ergreifen?</p><p>- Für welchen anderen Staatschef ist man schon so weit gegangen, dass man Fahnen - die übrigens in keiner Weise eine Beleidigung darstellen - von privatem Grund hat entfernen lassen?</p>
- Wie stark darf man wegen eines Staatschefs die Freiheitsrechte einschränken?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Im Januar 2017 bekam eine Person, die auf ihrem Balkon eine Tibetfahne aufgehängt hatte, Besuch von der Kantonspolizei und wurde aufgefordert, die Fahne zu entfernen. Der Grund: Der chinesische Präsident Xi Jinping, der sich auf dem Weg nach Genf befand, hätte die Fahne sehen und daran Anstoss nehmen können.</p><p>- Ist es üblich, für den Besuch eines Staatsoberhaupts dermassen freiheitsfeindliche Massnahmen zu ergreifen?</p><p>- Für welchen anderen Staatschef ist man schon so weit gegangen, dass man Fahnen - die übrigens in keiner Weise eine Beleidigung darstellen - von privatem Grund hat entfernen lassen?</p>
- Wie stark darf man wegen eines Staatschefs die Freiheitsrechte einschränken?
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