Assistenzbeitrag für Menschen mit geistiger Behinderung

ShortId
22.7389
Id
20227389
Updated
14.11.2025 06:33
Language
de
Title
Assistenzbeitrag für Menschen mit geistiger Behinderung
AdditionalIndexing
28;2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ziel des Assistenzbeitrages ist die Förderung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben auch Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit, falls sie einen eigenen Haushalt führen, eine Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt absolvieren oder mindestens zehn Stunden pro Woche im ersten Arbeitsmarkt arbeiten. Diese Bedingungen gelten deshalb, weil mit dem Assistenzbeitrag Verantwortlichkeiten und Pflichten übertragen werden, die von den Betroffenen selber wahrgenommen werden und nicht an Drittpersonen delegiert werden sollen. Falls Menschen mit geistigen Behinderungen diese Kriterien erfüllen, gibt es für sie keine anderen Hindernisse als für Versicherte mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen.</p>
  • <p>Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ist das zentrale Anliegen der UN-BRK. In seinem Bericht "Evaluation Assistenzbeitrag 2012-2016" hält das BSV fest, dass 17 Prozent der Bezüger*innen des Assistenzbeitrags Menschen mit einer geistigen Behinderung sind:</p><p>Welche Hindernisse beschränken den Zugang von Menschen mit geistiger Behinderung zum Assistenzbeitrag?</p>
  • Assistenzbeitrag für Menschen mit geistiger Behinderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ziel des Assistenzbeitrages ist die Förderung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben auch Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit, falls sie einen eigenen Haushalt führen, eine Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt absolvieren oder mindestens zehn Stunden pro Woche im ersten Arbeitsmarkt arbeiten. Diese Bedingungen gelten deshalb, weil mit dem Assistenzbeitrag Verantwortlichkeiten und Pflichten übertragen werden, die von den Betroffenen selber wahrgenommen werden und nicht an Drittpersonen delegiert werden sollen. Falls Menschen mit geistigen Behinderungen diese Kriterien erfüllen, gibt es für sie keine anderen Hindernisse als für Versicherte mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen.</p>
    • <p>Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ist das zentrale Anliegen der UN-BRK. In seinem Bericht "Evaluation Assistenzbeitrag 2012-2016" hält das BSV fest, dass 17 Prozent der Bezüger*innen des Assistenzbeitrags Menschen mit einer geistigen Behinderung sind:</p><p>Welche Hindernisse beschränken den Zugang von Menschen mit geistiger Behinderung zum Assistenzbeitrag?</p>
    • Assistenzbeitrag für Menschen mit geistiger Behinderung

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