Windfall Profit Tax als Kriegsgewinnsteuer: Warum ist in der Schweiz unmöglich, was in anderen Ländern umgesetzt wird? Würde die Schweiz eine OECD-Steuer übernehmen?

ShortId
22.7530
Id
20227530
Updated
18.09.2025 14:33
Language
de
Title
Windfall Profit Tax als Kriegsgewinnsteuer: Warum ist in der Schweiz unmöglich, was in anderen Ländern umgesetzt wird? Würde die Schweiz eine OECD-Steuer übernehmen?
AdditionalIndexing
08;2446;15;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Fragen Giacometti 22.7350 und Pfister 22.7353 die Argumente aufgeführt, welche gegen die Einführung einer Sondersteuer auf "Übergewinne" oder "Zufallsgewinne" von Unternehmen sprechen. Die Schwierigkeit einer Abgrenzung dieser "Zufallsgewinne" ist dabei ein zentrales Problem. Eine klare Grenzziehung zwischen normalem Gewinn und kriegs- oder krisenbedingtem "Übergewinn" ist nicht möglich, eine pauschale Grenzziehung und branchenspezifische Anwendung steuerrechtlich problematisch. Ob der Bundesrat eine solche Steuer übernehmen würde, wenn sie von der OECD eingeführt würde, lässt sich losgelöst von der konkreten Ausgestaltung nicht beantworten. Die Sondersteuer wäre auch dann standortschädlich, wenn sie OECD-weit eingeführt würde.</p>
  • <p>Glencore, Vitol, Gunvor, Mercuria und andere Rohstoffhandelsfirmen machen wegen des UA-Kriegs Riesenprofite (vgl. WOZ 19.5.).</p><p>- Ist die Schweiz unfähig, Umsetzungs-/Abgrenzungsprobleme einer Übergewinnsteuer zu lösen, die IT UK, GR etc. gelöst haben (vgl. 22.2353)?</p><p>- Würde der Bundesrat eine solche Steuer übernehmen, wenn sie von der OECD eingeführt würde?</p><p>Die Antwort auf diese Frage blieb der Bundesrat ggü NR Pfister am 7.6. schuldig - obwohl damit das Gegenargument Standortschädigung hinfällig würde.</p>
  • Windfall Profit Tax als Kriegsgewinnsteuer: Warum ist in der Schweiz unmöglich, was in anderen Ländern umgesetzt wird? Würde die Schweiz eine OECD-Steuer übernehmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Fragen Giacometti 22.7350 und Pfister 22.7353 die Argumente aufgeführt, welche gegen die Einführung einer Sondersteuer auf "Übergewinne" oder "Zufallsgewinne" von Unternehmen sprechen. Die Schwierigkeit einer Abgrenzung dieser "Zufallsgewinne" ist dabei ein zentrales Problem. Eine klare Grenzziehung zwischen normalem Gewinn und kriegs- oder krisenbedingtem "Übergewinn" ist nicht möglich, eine pauschale Grenzziehung und branchenspezifische Anwendung steuerrechtlich problematisch. Ob der Bundesrat eine solche Steuer übernehmen würde, wenn sie von der OECD eingeführt würde, lässt sich losgelöst von der konkreten Ausgestaltung nicht beantworten. Die Sondersteuer wäre auch dann standortschädlich, wenn sie OECD-weit eingeführt würde.</p>
    • <p>Glencore, Vitol, Gunvor, Mercuria und andere Rohstoffhandelsfirmen machen wegen des UA-Kriegs Riesenprofite (vgl. WOZ 19.5.).</p><p>- Ist die Schweiz unfähig, Umsetzungs-/Abgrenzungsprobleme einer Übergewinnsteuer zu lösen, die IT UK, GR etc. gelöst haben (vgl. 22.2353)?</p><p>- Würde der Bundesrat eine solche Steuer übernehmen, wenn sie von der OECD eingeführt würde?</p><p>Die Antwort auf diese Frage blieb der Bundesrat ggü NR Pfister am 7.6. schuldig - obwohl damit das Gegenargument Standortschädigung hinfällig würde.</p>
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