Ersatzpflicht für schützenswürdige Lebensräume innerhalb Bauzone

ShortId
22.7682
Id
20227682
Updated
27.07.2023 23:17
Language
de
Title
Ersatzpflicht für schützenswürdige Lebensräume innerhalb Bauzone
AdditionalIndexing
2846;52
1
Texts
  • <p>Das Bauen auf Grundstücken, welche in der Bauzone liegen, ist grundsätzlich zulässig. Sind schützenswürdige Lebensräume betroffen, kann Art. 18 Abs. 1ter NHG auch in der Bauzone Anwendung finden. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Bestimmung auf kantonaler und kommunaler Ebene korrekt angewendet wird. </p>
  • <p>Innerhalb der Bauzone sind technische Eingriffe in schützenswürdige Lebensräume in bestimmten Fällen standortgebunden. Die Verursachenden des Eingriffs müssen gemäss Artikel 18 Absatz 1ter NHG für einen angemessenen Ersatz sorgen.</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat die Anwendung von Artikel 18 Absatz 1ter NHG für schützenswürdige Lebensräume innerhalb der Bauzone?</p><p>2. Geht er davon aus, dass die Leitbehörden auf kantonaler und kommunaler Ebene jeweils immer Artikel 18 Absatz 1ter NHG anwenden?</p>
  • Ersatzpflicht für schützenswürdige Lebensräume innerhalb Bauzone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bauen auf Grundstücken, welche in der Bauzone liegen, ist grundsätzlich zulässig. Sind schützenswürdige Lebensräume betroffen, kann Art. 18 Abs. 1ter NHG auch in der Bauzone Anwendung finden. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Bestimmung auf kantonaler und kommunaler Ebene korrekt angewendet wird. </p>
    • <p>Innerhalb der Bauzone sind technische Eingriffe in schützenswürdige Lebensräume in bestimmten Fällen standortgebunden. Die Verursachenden des Eingriffs müssen gemäss Artikel 18 Absatz 1ter NHG für einen angemessenen Ersatz sorgen.</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat die Anwendung von Artikel 18 Absatz 1ter NHG für schützenswürdige Lebensräume innerhalb der Bauzone?</p><p>2. Geht er davon aus, dass die Leitbehörden auf kantonaler und kommunaler Ebene jeweils immer Artikel 18 Absatz 1ter NHG anwenden?</p>
    • Ersatzpflicht für schützenswürdige Lebensräume innerhalb Bauzone

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