Fichierte Mitglieder der Bundesversammlung

ShortId
22.7687
Id
20227687
Updated
27.07.2023 23:09
Language
de
Title
Fichierte Mitglieder der Bundesversammlung
AdditionalIndexing
421;1236;09
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat betont in aller Deutlichkeit, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) keineswegs Mitglieder der Bundesversammlung "fichiert". Es kann aber Vorkommen, dass der NDB im Rahmen seiner administrativen Aufgaben - zum Beispiel bei der Bearbeitung parlamentarischer Anfragen - Unterlagen in seinen Systemen ablegt, die Namen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern enthalten. Zudem können Namen von Politikerinnen und Politikern im Rahmen einer Volltextsuche in den Systemen des NDB auffindbar sein, da die betroffene Person zum Beispiel einen Kontakt mit einer nachrichtendienstlich aufgeklärten Person hatte. Deswegen führt der NDB keine spezifische Statistik zur Anzahl Personen aus bestimmten Berufsgruppen, über welche Informationen in seinen Systemen abgelegt sind. Die Geschäftsprüfungsdelegation, in Vertretung des Gesetzgebers, hat uneingeschränkte Einsicht in die Datensammlungen des NDB und erhält regelmässig allgemeine Angaben und Statistiken. Darüber hinaus kann jede Person jederzeit ein Auskunftsgesuch über die eigenen Daten an den NDB stellen. </p>
  • <p>In der Antwort auf meine Ip. 22.3763 verweigert der Bundesrat die Antwort zur Anzahl von Einträgen von Mitgliedern der Bundesversammlung in den Datenbanken des Nachrichtendienstes mit Verweis auf Vertraulichkeit.</p><p>Weshalb besteht kein Recht auf Auskunft, zumal die Frage aus der gesetzgebenden Instanz kommt und sich auf ihre eigenen Mitglieder bezieht, und es sich um eine rein statistische Auskunft handelt?</p>
  • Fichierte Mitglieder der Bundesversammlung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat betont in aller Deutlichkeit, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) keineswegs Mitglieder der Bundesversammlung "fichiert". Es kann aber Vorkommen, dass der NDB im Rahmen seiner administrativen Aufgaben - zum Beispiel bei der Bearbeitung parlamentarischer Anfragen - Unterlagen in seinen Systemen ablegt, die Namen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern enthalten. Zudem können Namen von Politikerinnen und Politikern im Rahmen einer Volltextsuche in den Systemen des NDB auffindbar sein, da die betroffene Person zum Beispiel einen Kontakt mit einer nachrichtendienstlich aufgeklärten Person hatte. Deswegen führt der NDB keine spezifische Statistik zur Anzahl Personen aus bestimmten Berufsgruppen, über welche Informationen in seinen Systemen abgelegt sind. Die Geschäftsprüfungsdelegation, in Vertretung des Gesetzgebers, hat uneingeschränkte Einsicht in die Datensammlungen des NDB und erhält regelmässig allgemeine Angaben und Statistiken. Darüber hinaus kann jede Person jederzeit ein Auskunftsgesuch über die eigenen Daten an den NDB stellen. </p>
    • <p>In der Antwort auf meine Ip. 22.3763 verweigert der Bundesrat die Antwort zur Anzahl von Einträgen von Mitgliedern der Bundesversammlung in den Datenbanken des Nachrichtendienstes mit Verweis auf Vertraulichkeit.</p><p>Weshalb besteht kein Recht auf Auskunft, zumal die Frage aus der gesetzgebenden Instanz kommt und sich auf ihre eigenen Mitglieder bezieht, und es sich um eine rein statistische Auskunft handelt?</p>
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