Energiegewinnung; technologieoffene Ausschreibungen

ShortId
22.7702
Id
20227702
Updated
23.10.2023 08:07
Language
de
Title
Energiegewinnung; technologieoffene Ausschreibungen
AdditionalIndexing
66;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat setzt für die Winterstromversorgung in erster Linie bei der Speicherwasserkraft an, weil sie alle gewünschten Vorteile bietet: saisonale Speicherung, sehr niedrige CO2-Emissionen, hohe Flexibilität sowie lokale Produktion und Wortschöpfung. Mit den Projekten des Runden Tisches Wasserkraft können die anvisierten 2 Terawattstunden zusätzliche saisonale Speicherproduktion erreicht werden. Die Projekte werden aktuell entwickelt und für die Bewilligung vorbereitet. Zudem plant der Bundesrat, ab 2023 einen Höhenbonus für alpine Anlagen und Spezialauktionen für Anlagen auf Infrastrukturanlagen wie Staumauern oder Lärmschutzwänden, schwimmend auf Stauseen oder in Kombination mit Landwirtschaft einzuführen. Bei den allenfalls ergänzend vorgesehenen Ausschreibungen stehen für den Bundesrat klimaneutrale Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen oder Gas-und-Dampfkraft- werke im Vordergrund. Diese können rasch gebaut werden. Kernkraftwerke kommen dafür nicht in Frage, da die Schweizer Stimmbevölkerung im 2017 den Bau neuer Kernkraftwerke untersagt hat. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Energiekommission des Ständerats soeben ihre Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abgeschlossen hat. Die Kommissionsmehrheit schlägt nun Ausschreibungen abhängig vom Winterimportsaldo und damit unabhängig von einer festen Jahreszahl vor. Ein Antrag der Kommissionsminderheit setzt höhere Ausbauziele als vom Bundesrat vorgesehen für den Winter an, verzichtet dafür gänzlich auf spätere Ausschreibungen. Die Vorlage wird in der zweiten Woche der Herbstsession im Ständerat beraten. </p>
  • <p>In seiner Botschaft vom Juni 2021 erwägt der Bundesrat technolgieoffene Ausschreibungen erst, wenn sich bis spätestens 2030 abzeichnet, dass der Zubau in der Wasserkraft nicht erreicht werden kann.</p><p>- Findet der Bundesrat nicht, dass dieser Zeithorizont reichlich spät ist?</p><p>- Beinhaltet diese Formulierung auch AKWs der neusten Generation?</p><p>- Ist er bereit, dafür eine allfällige Gesetzesänderung in die Wege zu leiten?</p>
  • Energiegewinnung; technologieoffene Ausschreibungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat setzt für die Winterstromversorgung in erster Linie bei der Speicherwasserkraft an, weil sie alle gewünschten Vorteile bietet: saisonale Speicherung, sehr niedrige CO2-Emissionen, hohe Flexibilität sowie lokale Produktion und Wortschöpfung. Mit den Projekten des Runden Tisches Wasserkraft können die anvisierten 2 Terawattstunden zusätzliche saisonale Speicherproduktion erreicht werden. Die Projekte werden aktuell entwickelt und für die Bewilligung vorbereitet. Zudem plant der Bundesrat, ab 2023 einen Höhenbonus für alpine Anlagen und Spezialauktionen für Anlagen auf Infrastrukturanlagen wie Staumauern oder Lärmschutzwänden, schwimmend auf Stauseen oder in Kombination mit Landwirtschaft einzuführen. Bei den allenfalls ergänzend vorgesehenen Ausschreibungen stehen für den Bundesrat klimaneutrale Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen oder Gas-und-Dampfkraft- werke im Vordergrund. Diese können rasch gebaut werden. Kernkraftwerke kommen dafür nicht in Frage, da die Schweizer Stimmbevölkerung im 2017 den Bau neuer Kernkraftwerke untersagt hat. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Energiekommission des Ständerats soeben ihre Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abgeschlossen hat. Die Kommissionsmehrheit schlägt nun Ausschreibungen abhängig vom Winterimportsaldo und damit unabhängig von einer festen Jahreszahl vor. Ein Antrag der Kommissionsminderheit setzt höhere Ausbauziele als vom Bundesrat vorgesehen für den Winter an, verzichtet dafür gänzlich auf spätere Ausschreibungen. Die Vorlage wird in der zweiten Woche der Herbstsession im Ständerat beraten. </p>
    • <p>In seiner Botschaft vom Juni 2021 erwägt der Bundesrat technolgieoffene Ausschreibungen erst, wenn sich bis spätestens 2030 abzeichnet, dass der Zubau in der Wasserkraft nicht erreicht werden kann.</p><p>- Findet der Bundesrat nicht, dass dieser Zeithorizont reichlich spät ist?</p><p>- Beinhaltet diese Formulierung auch AKWs der neusten Generation?</p><p>- Ist er bereit, dafür eine allfällige Gesetzesänderung in die Wege zu leiten?</p>
    • Energiegewinnung; technologieoffene Ausschreibungen

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