Lärmsanierung Erholungszonen Empfindlichkeitsstufe I – der Fall Bellinzona

ShortId
22.7719
Id
20227719
Updated
27.07.2023 23:21
Language
de
Title
Lärmsanierung Erholungszonen Empfindlichkeitsstufe I – der Fall Bellinzona
AdditionalIndexing
52;48
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Die Lärmschutz-Verordnung teilt Erholungszonen, wie Pärke und Grünflächen, in die Empfindlichkeitsstufe I (höchstes Lärmschutzbedürfnis) ein. Das Bundesamt für Strassen setzt in Bellinzona keine Lärmschutzmassnahmen um, mit Verweis auf den Index der wirtschaftlichen Tragbarkeit, der ungenügend sei, weil es keinen monetarisierbaren Nutzen gibt (Gebäude).</p><p>1. Ist diese Beurteilung, mit der Lärmschutzeinrichtungen für ES I faktisch verunmöglicht werden, korrekt?</p><p>2. Mit welchen rechtlichen Anpassungen wären geeignete Lärmschutzeinrichtungen möglich, beispielsweise in Bellinzona?</p>
  • Lärmsanierung Erholungszonen Empfindlichkeitsstufe I – der Fall Bellinzona
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Die Lärmschutz-Verordnung teilt Erholungszonen, wie Pärke und Grünflächen, in die Empfindlichkeitsstufe I (höchstes Lärmschutzbedürfnis) ein. Das Bundesamt für Strassen setzt in Bellinzona keine Lärmschutzmassnahmen um, mit Verweis auf den Index der wirtschaftlichen Tragbarkeit, der ungenügend sei, weil es keinen monetarisierbaren Nutzen gibt (Gebäude).</p><p>1. Ist diese Beurteilung, mit der Lärmschutzeinrichtungen für ES I faktisch verunmöglicht werden, korrekt?</p><p>2. Mit welchen rechtlichen Anpassungen wären geeignete Lärmschutzeinrichtungen möglich, beispielsweise in Bellinzona?</p>
    • Lärmsanierung Erholungszonen Empfindlichkeitsstufe I – der Fall Bellinzona

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