Wird mit sogenannten "ausserordentlichen" Ausgaben die Schuldenbremse umgangen?

ShortId
22.7725
Id
20227725
Updated
27.07.2023 23:20
Language
de
Title
Wird mit sogenannten "ausserordentlichen" Ausgaben die Schuldenbremse umgangen?
AdditionalIndexing
24;2841;08
1
Texts
  • <p>In den Jahren 2020 und 2021 hat der Bund im ausserordentlichen Haushalt coronabedingte Ausgaben von insgesamt 27 Milliarden getätigt. Für das Jahr 2022 wurden bislang ausserordentliche Ausgaben von 9,1 Milliarden für die Bewältigung der Corona-Pandemie bewilligt. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sind im Jahr 2022 ausserordentliche Ausgaben von 868 Millionen geplant. Dabei handelt es sich um die Sozialhilfepauschale für die Schutzsuchenden aus der Ukraine. Auch die 4 Milliarden für den Rettungsschirm für die Strombranche stehen teilweise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Die Bedingungen für ausserordentliche Ausgaben sind im Finanzhaushaltgesetz in Artikel 15 festgelegt. Ausserordentliche Ausgaben dürfen nur bei aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen getätigt werden. Zudem müssen sie mindestens 0,5 Prozent des Höchstbetrags betragen, was aktuell rund 400 Millionen entspricht. Das Parlament entscheidet mit qualifiziertem Mehr darüber, welche Ausgaben ausserordentlich sind. Der Bundesrat stellt im Rahmen des Budgets und der Nachträge lediglich entsprechende Anträge. Die gesetzliche Regelung der Ausserordentlichkeit hat sich in der Corona-Pandemie als zielführend erwiesen, um im Krisenfall rasch und unbürokratisch sehr hohe Mittel bereitzustellen. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Grund, das Recht diesbezüglich anzupassen. Nichtsdestotrotz ist er bestrebt, möglichst bald wieder zu einer normalen Finanzpolitik zurückzukehren. Ausserdem muss eine Lösung für den Abbau der coronabedingten Verschuldung gefunden werden. Über die Modalitäten beschliessen die eidgenössischen Räte in dieser Session.</p>
  • <p>- Wie viele Milliarden Franken hat der Bundesrat 2020, 2021, 2022 für die Pandemie als ausserordentlich eingestuft?</p><p>- Wie viele Milliarden Franken hat der Bundesrat 2022 im Zuge des Ukraine-Kriegs als a.o. eingestuft?</p><p>- Es liegt in der Kompetenz des Bundesrates zu entscheiden, was er als ausserordentlich betrachtet.</p><p>Welche Regeln hat er sich gegeben?</p><p>- Würde er es begrüssen, wenn das Parlament die Regeln zur Einstufung einer Ausgabe als "ausserordentlich" verschärfen würde, um Schuldenbremse-Umgehungen zu verhindern?</p>
  • Wird mit sogenannten "ausserordentlichen" Ausgaben die Schuldenbremse umgangen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Jahren 2020 und 2021 hat der Bund im ausserordentlichen Haushalt coronabedingte Ausgaben von insgesamt 27 Milliarden getätigt. Für das Jahr 2022 wurden bislang ausserordentliche Ausgaben von 9,1 Milliarden für die Bewältigung der Corona-Pandemie bewilligt. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sind im Jahr 2022 ausserordentliche Ausgaben von 868 Millionen geplant. Dabei handelt es sich um die Sozialhilfepauschale für die Schutzsuchenden aus der Ukraine. Auch die 4 Milliarden für den Rettungsschirm für die Strombranche stehen teilweise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Die Bedingungen für ausserordentliche Ausgaben sind im Finanzhaushaltgesetz in Artikel 15 festgelegt. Ausserordentliche Ausgaben dürfen nur bei aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen getätigt werden. Zudem müssen sie mindestens 0,5 Prozent des Höchstbetrags betragen, was aktuell rund 400 Millionen entspricht. Das Parlament entscheidet mit qualifiziertem Mehr darüber, welche Ausgaben ausserordentlich sind. Der Bundesrat stellt im Rahmen des Budgets und der Nachträge lediglich entsprechende Anträge. Die gesetzliche Regelung der Ausserordentlichkeit hat sich in der Corona-Pandemie als zielführend erwiesen, um im Krisenfall rasch und unbürokratisch sehr hohe Mittel bereitzustellen. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Grund, das Recht diesbezüglich anzupassen. Nichtsdestotrotz ist er bestrebt, möglichst bald wieder zu einer normalen Finanzpolitik zurückzukehren. Ausserdem muss eine Lösung für den Abbau der coronabedingten Verschuldung gefunden werden. Über die Modalitäten beschliessen die eidgenössischen Räte in dieser Session.</p>
    • <p>- Wie viele Milliarden Franken hat der Bundesrat 2020, 2021, 2022 für die Pandemie als ausserordentlich eingestuft?</p><p>- Wie viele Milliarden Franken hat der Bundesrat 2022 im Zuge des Ukraine-Kriegs als a.o. eingestuft?</p><p>- Es liegt in der Kompetenz des Bundesrates zu entscheiden, was er als ausserordentlich betrachtet.</p><p>Welche Regeln hat er sich gegeben?</p><p>- Würde er es begrüssen, wenn das Parlament die Regeln zur Einstufung einer Ausgabe als "ausserordentlich" verschärfen würde, um Schuldenbremse-Umgehungen zu verhindern?</p>
    • Wird mit sogenannten "ausserordentlichen" Ausgaben die Schuldenbremse umgangen?

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