Keine Verteuerung von bewährten und kostengünstigen Arzneimitteln

ShortId
22.7787
Id
20227787
Updated
18.09.2025 14:28
Language
de
Title
Keine Verteuerung von bewährten und kostengünstigen Arzneimitteln
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft aktuell verschiedene Varianten der Umsetzung dieses Auftrages. Betroffen sind nur zirka 15 Arzneimittel der Spezialitätenliste, für welche nun eine Lösung gefunden werden muss. Denkbar wäre die Wiedereinführung der Swissmedic-Abgabekategorie C, was einer Gesetzesanpassung bedürfte, oder die Einführung einer Sonderregelung in der Preisfestlegung der Spezialitätenliste. Letzteres wäre mit Anpassungen auf Verordnungsebene verbunden. Es wird auch geprüft, ob es weitere Möglichkeiten gibt. Die Dauer der Umsetzung hängt massgeblich von der gewählten Lösung ab.</p>
  • <p>Nachdem der Nationalrat der Motion 19.3005 am 5. Juni 2019 klar zugestimmt hat, wurde sie am 8. Juni 2022 auch vom Ständerat angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass durch die Umteilung der Arzneimittel der Liste C in die Liste B, keine zusätzlichen Kosten und Aufwände für das Gesundheitssystem entstehen.</p><p>Wie und bis wann gedenkt der Bundesrat diesen Auftrag umzusetzen und wie sieht er die Umsetzungsfrist?</p>
  • Keine Verteuerung von bewährten und kostengünstigen Arzneimitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft aktuell verschiedene Varianten der Umsetzung dieses Auftrages. Betroffen sind nur zirka 15 Arzneimittel der Spezialitätenliste, für welche nun eine Lösung gefunden werden muss. Denkbar wäre die Wiedereinführung der Swissmedic-Abgabekategorie C, was einer Gesetzesanpassung bedürfte, oder die Einführung einer Sonderregelung in der Preisfestlegung der Spezialitätenliste. Letzteres wäre mit Anpassungen auf Verordnungsebene verbunden. Es wird auch geprüft, ob es weitere Möglichkeiten gibt. Die Dauer der Umsetzung hängt massgeblich von der gewählten Lösung ab.</p>
    • <p>Nachdem der Nationalrat der Motion 19.3005 am 5. Juni 2019 klar zugestimmt hat, wurde sie am 8. Juni 2022 auch vom Ständerat angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass durch die Umteilung der Arzneimittel der Liste C in die Liste B, keine zusätzlichen Kosten und Aufwände für das Gesundheitssystem entstehen.</p><p>Wie und bis wann gedenkt der Bundesrat diesen Auftrag umzusetzen und wie sieht er die Umsetzungsfrist?</p>
    • Keine Verteuerung von bewährten und kostengünstigen Arzneimitteln

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