Digitale Gesundheitsanwendungen zur Verbesserung von Patientensicherheit und Kosteneffektivität

ShortId
22.7788
Id
20227788
Updated
18.09.2025 14:28
Language
de
Title
Digitale Gesundheitsanwendungen zur Verbesserung von Patientensicherheit und Kosteneffektivität
AdditionalIndexing
34;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, sofern diese wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Hinsichtlich der Vergütung von digitalen Gesundheitsleistungen hat das Bundesamt für Gesundheit im März 2022 ein Faktenblatt veröffentlicht. Die Vergütung von im Zusammenhang mit einer ärztlichen Leistung stehenden digitalen Anwendungen ist Sache der Vereinbarung durch die Tarifpartner. Die Vergütung von Gesundheits-Apps, welche als Medizinprodukte zugelassen sind, ärztlich verordnet und von den Patientinnen und Patienten selbst angewendet werden, erfolgt im Rahmen der Regelungen der Mittel- und Gegenständeliste. Dies gilt ebenfalls für digitale Gesundheitsanwendungen, welche im Rahmen der ärztlich angeordneten Pflegeleistungen verwendet werden. Da die Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen in den bisherigen Systemen abgebildet werden kann, erachtet der Bundesrat ein neues spezielles Vergütungsmodell als nicht notwendig.</p>
  • <p>Digitale Gesundheitsanwendungen haben das Potential, das Gesundheitssystem rasch, kosteneffektiv und zum Nutzen der Patientensicherheit weiterzuentwickeln. Die bestehenden Tarif-Systeme bilden digitale Anwendungen unzulänglich ab, weshalb diese meist nicht vergütet werden. Nachbarländer setzen auf ein tarifübergreifendes und auf digitale Gesundheitsanwendungen zugeschnittenes Vergütungsmodell.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Einführung eines solchen Vergütungsmodells für die Schweiz?</p>
  • Digitale Gesundheitsanwendungen zur Verbesserung von Patientensicherheit und Kosteneffektivität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, sofern diese wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Hinsichtlich der Vergütung von digitalen Gesundheitsleistungen hat das Bundesamt für Gesundheit im März 2022 ein Faktenblatt veröffentlicht. Die Vergütung von im Zusammenhang mit einer ärztlichen Leistung stehenden digitalen Anwendungen ist Sache der Vereinbarung durch die Tarifpartner. Die Vergütung von Gesundheits-Apps, welche als Medizinprodukte zugelassen sind, ärztlich verordnet und von den Patientinnen und Patienten selbst angewendet werden, erfolgt im Rahmen der Regelungen der Mittel- und Gegenständeliste. Dies gilt ebenfalls für digitale Gesundheitsanwendungen, welche im Rahmen der ärztlich angeordneten Pflegeleistungen verwendet werden. Da die Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen in den bisherigen Systemen abgebildet werden kann, erachtet der Bundesrat ein neues spezielles Vergütungsmodell als nicht notwendig.</p>
    • <p>Digitale Gesundheitsanwendungen haben das Potential, das Gesundheitssystem rasch, kosteneffektiv und zum Nutzen der Patientensicherheit weiterzuentwickeln. Die bestehenden Tarif-Systeme bilden digitale Anwendungen unzulänglich ab, weshalb diese meist nicht vergütet werden. Nachbarländer setzen auf ein tarifübergreifendes und auf digitale Gesundheitsanwendungen zugeschnittenes Vergütungsmodell.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Einführung eines solchen Vergütungsmodells für die Schweiz?</p>
    • Digitale Gesundheitsanwendungen zur Verbesserung von Patientensicherheit und Kosteneffektivität

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