Welche Länder kennen (theoretisch) Geldstrafen für Vergewaltigung und andere Sexualdelikte?

ShortId
22.7889
Id
20227889
Updated
18.09.2025 14:35
Language
de
Title
Welche Länder kennen (theoretisch) Geldstrafen für Vergewaltigung und andere Sexualdelikte?
AdditionalIndexing
1216;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die der Frage zugrundeliegende Annahme - Deutschland habe die Geldstrafen für Sexualdelikte abgeschafft - ist falsch. So sehen einzelne Tatbestände weiterhin ausdrücklich die Möglichkeit von Geldstrafen vor. Zudem weist Paragraf 47 Absatz 2 Satz 1 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), "Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen", keinen Ausschluss von Sexualdelikten auf. Strafrahmen in den jeweiligen Tatbeständen sagen wenig über das ganze Strafrechtssystem eines Landes aus. Es muss immer auch der Allgemeine Teil des jeweiligen Strafgesetzbuches beachtet werden, also beispielsweise Paragraf 47 des deutschen StGB. Gemäss dem in der Schweiz geltenden Artikel 190 Absatz 1 StGB gilt bei der Vergewaltigung eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, was eine Geldstrafe grundsätzlich ausschliesst. Nach schweizerischem Allgemeinem Teil des StGB kann nur beim Vorliegen von Strafmilderungsgründen eine mildere Strafe ausgesprochen werden. Bei anderen Sexualdelikten ist eine Geldstrafe, meistens alternativ zur Freiheitsstrafe, möglich. Ein Rechtsvergleich mit allen europäischen Ländern würde den Rahmen der Fragestunde sprengen.</p>
  • <p>Deutschland hat offenbar die Geldstrafen für Sexualdelikte abgeschafft, die Schweiz will sie explizit beibehalten. Zumindest theoretisch sind sogar für Vergewaltiger Geldstrafen möglich.</p><p>- Welche europäischen Länder kennen noch Geldstrafen für Sexualdelikte?</p><p>- Welche europäischen Länder kennen noch (theoretisch) Geldstrafen für den Tatbestand der Vergewaltigung?</p>
  • Welche Länder kennen (theoretisch) Geldstrafen für Vergewaltigung und andere Sexualdelikte?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die der Frage zugrundeliegende Annahme - Deutschland habe die Geldstrafen für Sexualdelikte abgeschafft - ist falsch. So sehen einzelne Tatbestände weiterhin ausdrücklich die Möglichkeit von Geldstrafen vor. Zudem weist Paragraf 47 Absatz 2 Satz 1 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), "Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen", keinen Ausschluss von Sexualdelikten auf. Strafrahmen in den jeweiligen Tatbeständen sagen wenig über das ganze Strafrechtssystem eines Landes aus. Es muss immer auch der Allgemeine Teil des jeweiligen Strafgesetzbuches beachtet werden, also beispielsweise Paragraf 47 des deutschen StGB. Gemäss dem in der Schweiz geltenden Artikel 190 Absatz 1 StGB gilt bei der Vergewaltigung eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, was eine Geldstrafe grundsätzlich ausschliesst. Nach schweizerischem Allgemeinem Teil des StGB kann nur beim Vorliegen von Strafmilderungsgründen eine mildere Strafe ausgesprochen werden. Bei anderen Sexualdelikten ist eine Geldstrafe, meistens alternativ zur Freiheitsstrafe, möglich. Ein Rechtsvergleich mit allen europäischen Ländern würde den Rahmen der Fragestunde sprengen.</p>
    • <p>Deutschland hat offenbar die Geldstrafen für Sexualdelikte abgeschafft, die Schweiz will sie explizit beibehalten. Zumindest theoretisch sind sogar für Vergewaltiger Geldstrafen möglich.</p><p>- Welche europäischen Länder kennen noch Geldstrafen für Sexualdelikte?</p><p>- Welche europäischen Länder kennen noch (theoretisch) Geldstrafen für den Tatbestand der Vergewaltigung?</p>
    • Welche Länder kennen (theoretisch) Geldstrafen für Vergewaltigung und andere Sexualdelikte?

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