Strommangellage: Mobilfunknetze nicht ausgenommen von Kontingentierung

ShortId
22.7941
Id
20227941
Updated
14.11.2025 06:51
Language
de
Title
Strommangellage: Mobilfunknetze nicht ausgenommen von Kontingentierung
AdditionalIndexing
09;66;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Verordnungsentwurf für den Fall einer schweren Strommangellage sieht keine Ausnahme für Telekommunikationsunternehmen vor. Mit der erzwungenen Abschaltung von Mobilfunk- und Festnetzen kann es auch bei Alarmierungen von Blaulichtorganisationen zu Unterbrüchen kommen. Experten befürchten eine Erhöhung der Todesfälle.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat den Sicherheitsbericht und wie stellt er die Erreichbarkeit der Notrufdienste sicher?</p>
  • Strommangellage: Mobilfunknetze nicht ausgenommen von Kontingentierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Verordnungsentwurf für den Fall einer schweren Strommangellage sieht keine Ausnahme für Telekommunikationsunternehmen vor. Mit der erzwungenen Abschaltung von Mobilfunk- und Festnetzen kann es auch bei Alarmierungen von Blaulichtorganisationen zu Unterbrüchen kommen. Experten befürchten eine Erhöhung der Todesfälle.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat den Sicherheitsbericht und wie stellt er die Erreichbarkeit der Notrufdienste sicher?</p>
    • Strommangellage: Mobilfunknetze nicht ausgenommen von Kontingentierung

Back to List