Kohärentes System der Sozialversicherungen für Parlamentsmitglieder

ShortId
23.473
Id
20230473
Updated
26.05.2026 09:38
Language
de
Title
Kohärentes System der Sozialversicherungen für Parlamentsmitglieder
AdditionalIndexing
421;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die rechtliche Analyse von&nbsp; Prof. Kieser hat deutlich aufgezeigt, dass in der Versicherungsdeckung für Ratsmitglieder Lücken, aber auch Doppelspurigkeiten bestehen, und dass eine kohärente Koordination zwischen den verschiedenen Sozialversicherungsleistungen fehlt. Diese offenen, unklaren oder widersprüchlichen Einzelpunkte gilt es zu klären. Im Vordergrund steht eine Einordnung der Leistungen des Parlamentsressourcengesetzes in das Versicherungssystem. Ferner sind Einzelpunkte im Sozialversicherecht zu klären (u.a. Unfallversicherung und berufliche Vorsorge)</p>
  • <p>Die rechtlichen Grundlagen betreffend die Sozialversicherungsleistungen an Parlamentsmitglieder sind so anzupassen, dass allenfalls bestehende Lücken geschlossen und Inkohärenzen zwischen den Leistungen gemäss dem Parlamentsrecht und gemäss anderen Versicherungssystemen beseitigt werden können. Zu klären sind insbesondere auch die Unterstellung der Parlamentsmitglieder unter die Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge. Werden dabei auch Änderungen von Gesetzen in anderen Bereichen als des Parlamentsrechts notwendig sein, ist die Frage zu klären, wieweit davon auch Parlamente auf Kantons- und Gemeindeebene betroffen sind.</p>
  • Kohärentes System der Sozialversicherungen für Parlamentsmitglieder
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die rechtliche Analyse von&nbsp; Prof. Kieser hat deutlich aufgezeigt, dass in der Versicherungsdeckung für Ratsmitglieder Lücken, aber auch Doppelspurigkeiten bestehen, und dass eine kohärente Koordination zwischen den verschiedenen Sozialversicherungsleistungen fehlt. Diese offenen, unklaren oder widersprüchlichen Einzelpunkte gilt es zu klären. Im Vordergrund steht eine Einordnung der Leistungen des Parlamentsressourcengesetzes in das Versicherungssystem. Ferner sind Einzelpunkte im Sozialversicherecht zu klären (u.a. Unfallversicherung und berufliche Vorsorge)</p>
    • <p>Die rechtlichen Grundlagen betreffend die Sozialversicherungsleistungen an Parlamentsmitglieder sind so anzupassen, dass allenfalls bestehende Lücken geschlossen und Inkohärenzen zwischen den Leistungen gemäss dem Parlamentsrecht und gemäss anderen Versicherungssystemen beseitigt werden können. Zu klären sind insbesondere auch die Unterstellung der Parlamentsmitglieder unter die Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge. Werden dabei auch Änderungen von Gesetzen in anderen Bereichen als des Parlamentsrechts notwendig sein, ist die Frage zu klären, wieweit davon auch Parlamente auf Kantons- und Gemeindeebene betroffen sind.</p>
    • Kohärentes System der Sozialversicherungen für Parlamentsmitglieder
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die rechtliche Analyse von&nbsp; Prof. Kieser hat deutlich aufgezeigt, dass in der Versicherungsdeckung für Ratsmitglieder Lücken, aber auch Doppelspurigkeiten bestehen, und dass eine kohärente Koordination zwischen den verschiedenen Sozialversicherungsleistungen fehlt. Diese offenen, unklaren oder widersprüchlichen Einzelpunkte gilt es zu klären. Im Vordergrund steht eine Einordnung der Leistungen des Parlamentsressourcengesetzes in das Versicherungssystem. Ferner sind Einzelpunkte im Sozialversicherecht zu klären (u.a. Unfallversicherung und berufliche Vorsorge)</p>
    • <p>Die rechtlichen Grundlagen betreffend die Sozialversicherungsleistungen an Parlamentsmitglieder sind so anzupassen, dass allenfalls bestehende Lücken geschlossen und Inkohärenzen zwischen den Leistungen gemäss dem Parlamentsrecht und gemäss anderen Versicherungssystemen beseitigt werden können. Zu klären sind insbesondere auch die Unterstellung der Parlamentsmitglieder unter die Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge. Werden dabei auch Änderungen von Gesetzen in anderen Bereichen als des Parlamentsrechts notwendig sein, ist die Frage zu klären, wieweit davon auch Parlamente auf Kantons- und Gemeindeebene betroffen sind.</p>
    • Kohärentes System der Sozialversicherungen für Parlamentsmitglieder

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