Plötzliche Erhöhung der Zinssätze für Covid-19-Kredite. Unternehmen werden unvorbereitet getroffen!

ShortId
23.3549
Id
20233549
Updated
26.03.2024 21:41
Language
de
Title
Plötzliche Erhöhung der Zinssätze für Covid-19-Kredite. Unternehmen werden unvorbereitet getroffen!
AdditionalIndexing
15;2841;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Entscheidung des Bundesrats zur Zinsanpassung erfolgte in Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen und den im Gesetz vorgesehenen Fristen. Auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 2 des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes (SR 951.26) hat der Bundesrat die Zinsen nach Anhörung der Banken per 31. März an die Marktentwicklungen angepasst. Er berücksichtigte verschiedene Kriterien bei der Festlegung des Zinssatzes. Eine moderate Erhöhung der Zinsen ist nach Einschätzung des Bundesrates für die kreditnehmenden Unternehmen tragbar. Der durch eine Solidarbürgschaft gesicherte, maximale Kreditbetrag belief sich auf 10 Prozent des Umsatzerlöses des Jahres 2019 bzw. 2018. Das heisst, ein Zinssatz von 1,5 Prozent entspricht in etwa 0,15 Prozent jenes Umsatzes: Betrug der Umsatz 1 Mio. Franken, so konnte der Covid-19-Kredit max. 100&nbsp;000 Franken betragen und der Zins für einen Kredit in dieser Höhe liegt nun neu bei 1500 Franken pro Jahr. Bei einem Umsatz von 100&nbsp;000 Franken und einem maximalen Kredit von 10&nbsp;000&nbsp;Franken beträgt der Zins neu 150&nbsp;Franken. Der Bundesrat ist des Weiteren der Meinung, dass er auch mit der Zinsanpassung den Kreditnehmenden weiterhin attraktive Zinsbedingungen ermöglicht, aber auch Anreize für die Rückzahlung setzt. Wettbewerbsverzerrungen werden dadurch gemildert. Würden nun die gesetzlichen Grundlagen (d.&nbsp;h. die Bedingungen während dem laufenden Programm) geändert, so würde dies zu Wettbewerbsverzerrungen führen.</p><p>Das EFD wird unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen im Vorfeld der nächsten Überprüfung per 31. März 2024 frühzeitig festlegen, welchen Zeitpunkt es für den Bundesratsentscheid als sinnvoll erachtet. Es wird ausserdem sicher­stellen, dass der frühzeitige Informationsfluss bezüglich des Zinsentscheides in die Realwirtschaft gewährleistet ist. Dabei gilt es zu bedenken, dass die geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank im ersten Quartal 2024 wiede­rum gegen Quartalsende (21. März 2024) stattfinden wird.</p>
  • <p>Gemäss dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz passt der Bundesrat die Zinssätze für Covid-19-Kredite jährlich per 31. März an die Marktentwicklungen an. Auf dieser gesetzlichen Grundlage hat der Bundesrat entschieden, die Zinssätze für Covid-19-Kredite zu erhöhen: Ab dem 1. April beträgt der Zinssatz für Kredite bis 500 000 Franken 1,5 Prozent und jener für Kredite über 500 000 Franken 2 Prozent. Obwohl die Anpassung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, hat der Beschluss viele Unternehmen unvorbereitet getroffen. In der Tat brachte die plötzliche Erhöhung des Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank im Zuge der Inflation nach Jahren mit Negativzinsen viele in Bedrängnis. Den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern von Covid-Krediten, die bereits durch den Anstieg der Rohstoffpreise unter Druck geraten sind, bereitet die Zahlung zusätzlicher Zinsen Schwierigkeiten.</p><p>Ich bitte somit den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Selbst wenn es das Gesetz vorschreibt: Warum hat der Bundesrat angesichts der immer noch kritischen Lage sehr vieler KMU diesen Beschluss plötzlich und ohne vorherige Konsultation gefasst?</p><p>2. Wäre der Bundesrat angesichts der instabilen Situation bereit, seinen Entscheid zu überdenken und um ein Jahr zu verschieben?</p>
  • Plötzliche Erhöhung der Zinssätze für Covid-19-Kredite. Unternehmen werden unvorbereitet getroffen!
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entscheidung des Bundesrats zur Zinsanpassung erfolgte in Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen und den im Gesetz vorgesehenen Fristen. Auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 2 des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes (SR 951.26) hat der Bundesrat die Zinsen nach Anhörung der Banken per 31. März an die Marktentwicklungen angepasst. Er berücksichtigte verschiedene Kriterien bei der Festlegung des Zinssatzes. Eine moderate Erhöhung der Zinsen ist nach Einschätzung des Bundesrates für die kreditnehmenden Unternehmen tragbar. Der durch eine Solidarbürgschaft gesicherte, maximale Kreditbetrag belief sich auf 10 Prozent des Umsatzerlöses des Jahres 2019 bzw. 2018. Das heisst, ein Zinssatz von 1,5 Prozent entspricht in etwa 0,15 Prozent jenes Umsatzes: Betrug der Umsatz 1 Mio. Franken, so konnte der Covid-19-Kredit max. 100&nbsp;000 Franken betragen und der Zins für einen Kredit in dieser Höhe liegt nun neu bei 1500 Franken pro Jahr. Bei einem Umsatz von 100&nbsp;000 Franken und einem maximalen Kredit von 10&nbsp;000&nbsp;Franken beträgt der Zins neu 150&nbsp;Franken. Der Bundesrat ist des Weiteren der Meinung, dass er auch mit der Zinsanpassung den Kreditnehmenden weiterhin attraktive Zinsbedingungen ermöglicht, aber auch Anreize für die Rückzahlung setzt. Wettbewerbsverzerrungen werden dadurch gemildert. Würden nun die gesetzlichen Grundlagen (d.&nbsp;h. die Bedingungen während dem laufenden Programm) geändert, so würde dies zu Wettbewerbsverzerrungen führen.</p><p>Das EFD wird unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen im Vorfeld der nächsten Überprüfung per 31. März 2024 frühzeitig festlegen, welchen Zeitpunkt es für den Bundesratsentscheid als sinnvoll erachtet. Es wird ausserdem sicher­stellen, dass der frühzeitige Informationsfluss bezüglich des Zinsentscheides in die Realwirtschaft gewährleistet ist. Dabei gilt es zu bedenken, dass die geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank im ersten Quartal 2024 wiede­rum gegen Quartalsende (21. März 2024) stattfinden wird.</p>
    • <p>Gemäss dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz passt der Bundesrat die Zinssätze für Covid-19-Kredite jährlich per 31. März an die Marktentwicklungen an. Auf dieser gesetzlichen Grundlage hat der Bundesrat entschieden, die Zinssätze für Covid-19-Kredite zu erhöhen: Ab dem 1. April beträgt der Zinssatz für Kredite bis 500 000 Franken 1,5 Prozent und jener für Kredite über 500 000 Franken 2 Prozent. Obwohl die Anpassung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, hat der Beschluss viele Unternehmen unvorbereitet getroffen. In der Tat brachte die plötzliche Erhöhung des Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank im Zuge der Inflation nach Jahren mit Negativzinsen viele in Bedrängnis. Den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern von Covid-Krediten, die bereits durch den Anstieg der Rohstoffpreise unter Druck geraten sind, bereitet die Zahlung zusätzlicher Zinsen Schwierigkeiten.</p><p>Ich bitte somit den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Selbst wenn es das Gesetz vorschreibt: Warum hat der Bundesrat angesichts der immer noch kritischen Lage sehr vieler KMU diesen Beschluss plötzlich und ohne vorherige Konsultation gefasst?</p><p>2. Wäre der Bundesrat angesichts der instabilen Situation bereit, seinen Entscheid zu überdenken und um ein Jahr zu verschieben?</p>
    • Plötzliche Erhöhung der Zinssätze für Covid-19-Kredite. Unternehmen werden unvorbereitet getroffen!

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