Transparenzregister für den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die bundesnahen Betriebe

ShortId
23.3565
Id
20233565
Updated
19.09.2023 12:08
Language
de
Title
Transparenzregister für den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die bundesnahen Betriebe
AdditionalIndexing
04;34;1236;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Algorithmenbasierte Entscheidungssysteme sind wichtige Instrumente für effiziente Verfahren in der Verwaltung, gleichzeitig bergen sie Risiken, denen man aktiv begegnen muss. Im Bericht zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit hält der Bundesrat fest, dass es unter anderem Transparenz über Algorithmen geschaffen werden muss (vgl. Massnahme 50). Dies gilt besonders für den Einsatz künstlicher Intelligenz, die besonders mächtige, aber auch nicht immer einfach verständliche Algorithmen darstellen. </p><p>In der Antwort auf die Motion Schlatter (21.4508) verweist der Bundesrat darauf, dass ein Verzeichnis der Einsätze von künstlicher Intelligenz durch Bundesstellen in der Minimalversion einer öffentlichen Liste auf der Website des CNAI (www.cnai.swiss) verfügbar sei. </p><p>Der Bundesrat soll sinnvollerweise prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass nicht nur die Bundesverwaltung selbst, sondern auch bundesnahe Betriebe den Einsatz künstlicher Intelligenz vorbildlich transparent machen müssen.</p>
  • <p>Der Bundesrat setzt sich seit längerem für Transparenz im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) ein. 2018 hat er den Schlussbericht der Expertengruppe "Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit" zur Kenntnis genommen. Dieser empfiehlt, dass der Bund für ausreichende Transparenz bei digitalen Prozessen und Algorithmen sorgen soll. 2019 hat der Bundesrat Leitlinien zur künstlichen Intelligenz verabschiedet und 2021 hat er das Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz (CNAI) geschaffen.</p><p>Das CNAI hat unter anderem den Auftrag, eine Datenbank der KI-Projekte in der Bundesverwaltung zu führen (vgl. Antwort zu Postulat 23.3566 Schlatter). Schliesslich trägt auch das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt, zur Verbesserung der Transparenz bei – auch beim Einsatz von KI durch bundesnahe Betriebe.</p><p>Der Mehrwert einer Meldepflicht für dezentrale Verwaltungseinheiten, bundesnahe Betriebe (etwa die Post, SBB, Swisscom, SUVA etc.) sowie für gewisse Wirtschaftszeige bzw. Sektoren ist jeweils noch zu reflektieren insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden europäischen Regulierung zu KI. Eine ähnliche Meldepflicht ist im europäischen AI Act vorgesehen, der bis Ende 2023 oder Anfang 2024 noch in der EU verhandelt wird. Eine solche Meldepflicht wäre aber nicht auf Verwaltung und bundesnahe Betriebe limitiert. Wie in der Stellungahme zu Postulat 23.3201 Dobler bereits ausgeführt, wird der Bundesrat bis Ende 2024 den Handlungsbedarf und mögliche Optionen für sektorielle oder horizontale Massnahmen aufzeigen. Zu bedenken beim vorliegenden Anliegen ist ferner, dass ein solches gefordertes Register Mehraufwände nur für die Akteure der dezentralen Bundesverwaltung und für gewisse Unternehmen mit sich bringen würde, die im privaten Sektor tätig sind. Für diese gälten dann andere Regeln als für ihre Konkurrenten, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen erbringen. Erst anhand der ausstehenden Analysen könnten konkretere Handlungen eingeleitet werden.</p><p>Angesichts der schwierigen Lage des Bundeshaushalts und der erwarteten Defizite ab 2025 wird jede neue Massnahme einer vertieften Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und in einen breiteren Zusammenhang gestellt (Prüfung der Prioritäten und Planung anderer Projekte, ggf. Verzicht auf bestimmte Aufgaben u.&nbsp;a.).</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie er sicherstellen kann, dass die bundesnahen Betriebe den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in einem öffentlichen Transparenzregister eintragen müssen.</p>
  • Transparenzregister für den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die bundesnahen Betriebe
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Algorithmenbasierte Entscheidungssysteme sind wichtige Instrumente für effiziente Verfahren in der Verwaltung, gleichzeitig bergen sie Risiken, denen man aktiv begegnen muss. Im Bericht zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit hält der Bundesrat fest, dass es unter anderem Transparenz über Algorithmen geschaffen werden muss (vgl. Massnahme 50). Dies gilt besonders für den Einsatz künstlicher Intelligenz, die besonders mächtige, aber auch nicht immer einfach verständliche Algorithmen darstellen. </p><p>In der Antwort auf die Motion Schlatter (21.4508) verweist der Bundesrat darauf, dass ein Verzeichnis der Einsätze von künstlicher Intelligenz durch Bundesstellen in der Minimalversion einer öffentlichen Liste auf der Website des CNAI (www.cnai.swiss) verfügbar sei. </p><p>Der Bundesrat soll sinnvollerweise prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass nicht nur die Bundesverwaltung selbst, sondern auch bundesnahe Betriebe den Einsatz künstlicher Intelligenz vorbildlich transparent machen müssen.</p>
    • <p>Der Bundesrat setzt sich seit längerem für Transparenz im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) ein. 2018 hat er den Schlussbericht der Expertengruppe "Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit" zur Kenntnis genommen. Dieser empfiehlt, dass der Bund für ausreichende Transparenz bei digitalen Prozessen und Algorithmen sorgen soll. 2019 hat der Bundesrat Leitlinien zur künstlichen Intelligenz verabschiedet und 2021 hat er das Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz (CNAI) geschaffen.</p><p>Das CNAI hat unter anderem den Auftrag, eine Datenbank der KI-Projekte in der Bundesverwaltung zu führen (vgl. Antwort zu Postulat 23.3566 Schlatter). Schliesslich trägt auch das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt, zur Verbesserung der Transparenz bei – auch beim Einsatz von KI durch bundesnahe Betriebe.</p><p>Der Mehrwert einer Meldepflicht für dezentrale Verwaltungseinheiten, bundesnahe Betriebe (etwa die Post, SBB, Swisscom, SUVA etc.) sowie für gewisse Wirtschaftszeige bzw. Sektoren ist jeweils noch zu reflektieren insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden europäischen Regulierung zu KI. Eine ähnliche Meldepflicht ist im europäischen AI Act vorgesehen, der bis Ende 2023 oder Anfang 2024 noch in der EU verhandelt wird. Eine solche Meldepflicht wäre aber nicht auf Verwaltung und bundesnahe Betriebe limitiert. Wie in der Stellungahme zu Postulat 23.3201 Dobler bereits ausgeführt, wird der Bundesrat bis Ende 2024 den Handlungsbedarf und mögliche Optionen für sektorielle oder horizontale Massnahmen aufzeigen. Zu bedenken beim vorliegenden Anliegen ist ferner, dass ein solches gefordertes Register Mehraufwände nur für die Akteure der dezentralen Bundesverwaltung und für gewisse Unternehmen mit sich bringen würde, die im privaten Sektor tätig sind. Für diese gälten dann andere Regeln als für ihre Konkurrenten, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen erbringen. Erst anhand der ausstehenden Analysen könnten konkretere Handlungen eingeleitet werden.</p><p>Angesichts der schwierigen Lage des Bundeshaushalts und der erwarteten Defizite ab 2025 wird jede neue Massnahme einer vertieften Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und in einen breiteren Zusammenhang gestellt (Prüfung der Prioritäten und Planung anderer Projekte, ggf. Verzicht auf bestimmte Aufgaben u.&nbsp;a.).</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie er sicherstellen kann, dass die bundesnahen Betriebe den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in einem öffentlichen Transparenzregister eintragen müssen.</p>
    • Transparenzregister für den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die bundesnahen Betriebe

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