Eine Gefahr für die Umwelt. Die Abschaffung der elektronischen Einwegzigaretten, sogenannter Puffs, vorsehen

ShortId
23.3567
Id
20233567
Updated
18.09.2023 09:41
Language
de
Title
Eine Gefahr für die Umwelt. Die Abschaffung der elektronischen Einwegzigaretten, sogenannter Puffs, vorsehen
AdditionalIndexing
52;2841;28;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Elektronische Einwegzigaretten, sogenannte Puffs, gehören zu den Tabak- und Nikotinprodukten, die dem künftigen Tabakproduktegesetz unterliegen werden. Obwohl die Daten zu ihnen lückenhaft sind, weil weder der Bund noch die Kantone ein wirksames Monitoring von Tabakprodukten durchführen, waren sie Gegenstand einer beunruhigenden Studie von Unisanté in Lausanne. Aus dieser Studie, die sich auf Jugendliche zwischen 14 und 25 in der Westschweiz bezieht, geht hervor, dass 12 Prozent der befragten Jugendlichen häufig Puffs konsumieren. Bedenkt man, dass diese Produkte erst seit zwei Jahren auf dem Markt sind, sind diese Zahlen erschreckend.</p><p>In einer anderen Studie, die nach den drei Schritten des aus der Delphi-Methode stammenden Fasttrack-Ansatzes durchgeführt wurde, der ebenfalls bei Unisanté entwickelt wurde, äussern sich die Fachleute eindeutig und empfehlen ein Verkaufsverbot für elektronische Einwegzigaretten, sogenannte Puffs.</p><p>Diese stellen eine Gesundheitsbedrohung dar und zielen besonders auf junge Menschen ab. Der verstärkte Konsum von Puffs stellt aber auch eine Umweltbedrohung dar. Puffs bestehen aus einem Plastikgehäuse und einer Batterie, die Lithium, Kobalt und Nickel enthält. Schaut man auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen, ist dies der Gipfel der Dekadenz, denn die Puffs sind nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt und werden nach dem Konsum weggeworfen.</p><p>Alle elektronischen Produkte, die nur einmal verwendet werden, stellen eine Gefahr für die Umwelt dar, denn sie benötigen ein hohes Mass an Energie, Transport und sehr spezifischen mineralischen Materialien, die sich, wenn sie einmal zusammengefügt sind, bei der Wiederverwertung als schwer trennbar erweisen. Diese Gegenstände landen im Müll, wenn sie nicht gar auf der Strasse oder in der freien Natur weggeworfen werden. Im Gegensatz zu anderen, nicht wegwerfbaren Dampfprodukten, sind Puffs nur für einen Zweck konzipiert: Sie werden nach Gebrauch weggeworfen, bevor man neue kauft.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion (23.3109) Clivaz Christophe «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten ("Puff Bars")» dargelegt, dass er sich aus mehreren Gründen gegen die Verankerung eines Verbots von Einweg E-Zigaretten auf Gesetzesstufe ausspricht. Insbesondere besteht bereits eine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlaubt, Einwegprodukte zu verbieten (Art. 30<i>a</i> Umweltschutzgesetz; SR 814.01), wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Ob sich ein Verbot von Einweg E-Zigaretten auf Verordnungsebene rechtfertigen liesse, bedürfte einer Abwägung zwischen Nutzen und Umweltschädlichkeit und einer vertieften Prüfung, ob ein Verbot dieser Produkte mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (insbesondere Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT); SR&nbsp;0.632.21) vereinbar ist. Es wären auch mildere Mittel zu prüfen. Dabei ist das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR&nbsp;946.51) zu berücksichtigen, wonach die technischen Vorschriften auf diejenigen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abgestimmt werden müssen (Art. 4 THG).</p><p>Angesichts der verschiedenen offenen Fragen, u.a. bezüglich Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen oder Stufe der rechtlichen Regelung, behält sich der Bundesrat vor, im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat, im Zweitrat die Anpassung des Motionstextes wie folgt zu beantragen: «Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Einweg E-Zigaretten verboten werden können.»</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Umweltschutzgesetz dahingehend anzupassen, dass das Inverkehrbringen von elektronischen Einwegzigaretten verboten wird. Es handelt sich dabei um Produkte, die für einen einmaligen und kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind und bei denen die Vorteile, die mit ihrem Gebrauch entstehen, die damit verbundenen Umweltbelastungen nicht rechtfertigen.</p>
  • Eine Gefahr für die Umwelt. Die Abschaffung der elektronischen Einwegzigaretten, sogenannter Puffs, vorsehen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Elektronische Einwegzigaretten, sogenannte Puffs, gehören zu den Tabak- und Nikotinprodukten, die dem künftigen Tabakproduktegesetz unterliegen werden. Obwohl die Daten zu ihnen lückenhaft sind, weil weder der Bund noch die Kantone ein wirksames Monitoring von Tabakprodukten durchführen, waren sie Gegenstand einer beunruhigenden Studie von Unisanté in Lausanne. Aus dieser Studie, die sich auf Jugendliche zwischen 14 und 25 in der Westschweiz bezieht, geht hervor, dass 12 Prozent der befragten Jugendlichen häufig Puffs konsumieren. Bedenkt man, dass diese Produkte erst seit zwei Jahren auf dem Markt sind, sind diese Zahlen erschreckend.</p><p>In einer anderen Studie, die nach den drei Schritten des aus der Delphi-Methode stammenden Fasttrack-Ansatzes durchgeführt wurde, der ebenfalls bei Unisanté entwickelt wurde, äussern sich die Fachleute eindeutig und empfehlen ein Verkaufsverbot für elektronische Einwegzigaretten, sogenannte Puffs.</p><p>Diese stellen eine Gesundheitsbedrohung dar und zielen besonders auf junge Menschen ab. Der verstärkte Konsum von Puffs stellt aber auch eine Umweltbedrohung dar. Puffs bestehen aus einem Plastikgehäuse und einer Batterie, die Lithium, Kobalt und Nickel enthält. Schaut man auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen, ist dies der Gipfel der Dekadenz, denn die Puffs sind nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt und werden nach dem Konsum weggeworfen.</p><p>Alle elektronischen Produkte, die nur einmal verwendet werden, stellen eine Gefahr für die Umwelt dar, denn sie benötigen ein hohes Mass an Energie, Transport und sehr spezifischen mineralischen Materialien, die sich, wenn sie einmal zusammengefügt sind, bei der Wiederverwertung als schwer trennbar erweisen. Diese Gegenstände landen im Müll, wenn sie nicht gar auf der Strasse oder in der freien Natur weggeworfen werden. Im Gegensatz zu anderen, nicht wegwerfbaren Dampfprodukten, sind Puffs nur für einen Zweck konzipiert: Sie werden nach Gebrauch weggeworfen, bevor man neue kauft.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion (23.3109) Clivaz Christophe «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten ("Puff Bars")» dargelegt, dass er sich aus mehreren Gründen gegen die Verankerung eines Verbots von Einweg E-Zigaretten auf Gesetzesstufe ausspricht. Insbesondere besteht bereits eine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlaubt, Einwegprodukte zu verbieten (Art. 30<i>a</i> Umweltschutzgesetz; SR 814.01), wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Ob sich ein Verbot von Einweg E-Zigaretten auf Verordnungsebene rechtfertigen liesse, bedürfte einer Abwägung zwischen Nutzen und Umweltschädlichkeit und einer vertieften Prüfung, ob ein Verbot dieser Produkte mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (insbesondere Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT); SR&nbsp;0.632.21) vereinbar ist. Es wären auch mildere Mittel zu prüfen. Dabei ist das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR&nbsp;946.51) zu berücksichtigen, wonach die technischen Vorschriften auf diejenigen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abgestimmt werden müssen (Art. 4 THG).</p><p>Angesichts der verschiedenen offenen Fragen, u.a. bezüglich Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen oder Stufe der rechtlichen Regelung, behält sich der Bundesrat vor, im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat, im Zweitrat die Anpassung des Motionstextes wie folgt zu beantragen: «Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Einweg E-Zigaretten verboten werden können.»</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Umweltschutzgesetz dahingehend anzupassen, dass das Inverkehrbringen von elektronischen Einwegzigaretten verboten wird. Es handelt sich dabei um Produkte, die für einen einmaligen und kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind und bei denen die Vorteile, die mit ihrem Gebrauch entstehen, die damit verbundenen Umweltbelastungen nicht rechtfertigen.</p>
    • Eine Gefahr für die Umwelt. Die Abschaffung der elektronischen Einwegzigaretten, sogenannter Puffs, vorsehen

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