Greedflation. Für einen Schutzmechanismus gegen die Bereicherung aus purer Gier durch bestimmte Akteure, welche die Preise ungerechtfertigt anheben und so die Kaufkraftkrise verschärfen

ShortId
23.3570
Id
20233570
Updated
26.03.2024 21:02
Language
de
Title
Greedflation. Für einen Schutzmechanismus gegen die Bereicherung aus purer Gier durch bestimmte Akteure, welche die Preise ungerechtfertigt anheben und so die Kaufkraftkrise verschärfen
AdditionalIndexing
15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Grundsätzlich sind auf&nbsp;einer gesamtwirtschaftlichen Ebene sowohl ein Rückgang von Preisen und Margen in Krisenzeiten als auch deren Anstieg während einer Konjunkturerholung zu erwartende zyklische Phänomene. Dies geht einher mit einer beobachteten Verschlechterung der Ertragslage während der Corona-Krise und einer Erholung ab 2021. Widerspiegelt wird dieses Phänomen auch in den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: 2020 erhöhte sich der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am BIP und der Anteil der Bruttobetriebsüberschüsse, z.&nbsp;T. als approximatives Mass für die Gewinne verwendet, ging zurück. 2021 folgte eine entsprechende Gegenbewegung. Mittlerweile liegen beide Anteile wieder etwa auf dem Niveau von 2019. Eine klare Evidenz für «Greedflation» auf breiter Basis ist nicht gegeben. Im internationalen Vergleich haben sich die Preise in der Schweiz in den vergangenen Jahren, sowohl gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise als auch gemessen am BIP-Deflator, moderat entwickelt.</p><p>Die Gründe für die globalen Preisanstiege in den letzten Monaten sind vielschichtig. Es wirken sowohl nachfrageseitige als auch angebotsseitige Effekte. Zu ersteren gehört beispielsweise der Nachholbedarf bei diversen Konsumgütern im Nachgang an die Corona-Krise, zu letzteren beispielsweise Knappheiten im Energie- oder Transportbereich, insbesondere im Zuge des Ukraine-Konflikts. Dabei können auch Margen einzelner Unternehmen temporär steigen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Güter besonders knapp und gefragt sind und wirkt als zentraler Anreiz, um Produktionskapazitäten auszuweiten. Temporär höhere Margen sind zudem oft auf die Einführung von neuen oder besseren Produkten zurückzuführen und unterstützen damit Anreize zu Innovationen. In vielen Branchen sind Unternehmen jedoch gezwungen, aufgrund teurerer Vorleistungen ihre Endpreise zu erhöhen, wenn auch oftmals in geringerem Ausmass. Es handelt sich dabei aber um temporäre Phänomene. Sie sind Teil des Anpassungsprozesses von Angebot und Nachfrage während einer Krise. Dabei signalisieren die Preise, wo Knappheit am höchsten ist. Damit dieser Mechanismus bestmöglich spielen kann, sind gute Rahmenbedingungen notwendig. So sorgt ein funktionierender Wettbewerb dafür, dass höhere Margen durch Konkurrenzdruck nicht persistent sind. Mit einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung und Vorschriften gegen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und Preismissbräuche verfügt die Schweiz über die dazu notwendigen Instrumente und Institutionen. Zudem hat die Schweizerische Nationalbank auf gesamtwirtschaftlicher Ebene das Mandat, eine unabhängige und der Preisstabilität verpflichtete Geld- und Währungspolitik zu führen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die vom Postulat vorgeschlagenen Massnahmen wie beispielsweise eine kontinuierliche Margenanalyse mit Schwellenwerten oder eine über die geltenden Transparenzvorschriften hinausgehende Regulierung nicht notwendig und unangemessen sind. Sie würden vor allem auch einen sehr hohen bürokratischen Aufwand sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten des Bundes verursachen: Ein Monitoring mit entsprechender Überprüfung würde grosse Dokumentationspflichten und neue Datenerhebungen bei den Unternehmen bedingen und zu einer erheblichen Belastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen führen. Anhand der aktuell verfügbaren Daten ist eine zeitnahe, abschliessende Beurteilung der Margenlage weder auf gesamtwirtschaftlicher noch auf Unternehmensebene möglich.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, einen Mechanismus einzuführen, um das Phänomen der "Greedflation" oder "Profitflation" zu bekämpfen. Bei diesem Phänomen geht es darum, dass während einer Krise, in der gewisse Preise ansteigen, einige Akteure wie etwa Zwischenhändler oder Verteiler Profit daraus schlagen, ihre Marge oder Profite auf dem Rücken der Konsumentinnen und Konsumenten zu erhöhen, ohne dass es dafür einen objektiven Grund gäbe. Beispielsweise könnte, während der Anschaffungspreis steigt, die Marge in Franken auf einem Produkt erhöht werden, ohne dass es zu einer Änderung in der geleisteten Arbeit käme.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, mehrere Optionen zu prüfen. Insbesondere wird er beauftragt, einen Mechanismus zu prüfen, der eine Analyse der Margen auslösen soll, wenn die Inflation bei einer Kategorie von Gütern oder Dienstleistungen während eines Jahres 5 Prozent übersteigt. In solchen Fällen sollten die Komponenten, die dem Preisanstieg zugrunde liegen, bestimmt und veröffentlicht werden. Dies, um die Akteure davon abzuhalten, ihre Margen - ohne Konsequenzen befürchten zu müssen - blindlings zu erhöhen, womit die Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht werden, da sie im Glauben gelassen werden, dass der gesamte Preisanstieg externen Umständen geschuldet ist.</p><p>Der Bundesrat wird weiter beauftragt, die Beziehung zwischen der Entwicklung des Profits der Unternehmen und den wichtigen Preisanstiegen von Gütern und Dienstleistungen, die sie anbieten, zu untersuchen.</p><p>Der Bundesrat kann auch andere Optionen prüfen, etwa die Stärkung der Kompetenzen des Preisüberwachers oder die Garantie einer durch andere Mittel bewerkstelligten Transparenz der Margen im Falle einer substantiellen Inflation.</p>
  • Greedflation. Für einen Schutzmechanismus gegen die Bereicherung aus purer Gier durch bestimmte Akteure, welche die Preise ungerechtfertigt anheben und so die Kaufkraftkrise verschärfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Grundsätzlich sind auf&nbsp;einer gesamtwirtschaftlichen Ebene sowohl ein Rückgang von Preisen und Margen in Krisenzeiten als auch deren Anstieg während einer Konjunkturerholung zu erwartende zyklische Phänomene. Dies geht einher mit einer beobachteten Verschlechterung der Ertragslage während der Corona-Krise und einer Erholung ab 2021. Widerspiegelt wird dieses Phänomen auch in den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: 2020 erhöhte sich der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am BIP und der Anteil der Bruttobetriebsüberschüsse, z.&nbsp;T. als approximatives Mass für die Gewinne verwendet, ging zurück. 2021 folgte eine entsprechende Gegenbewegung. Mittlerweile liegen beide Anteile wieder etwa auf dem Niveau von 2019. Eine klare Evidenz für «Greedflation» auf breiter Basis ist nicht gegeben. Im internationalen Vergleich haben sich die Preise in der Schweiz in den vergangenen Jahren, sowohl gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise als auch gemessen am BIP-Deflator, moderat entwickelt.</p><p>Die Gründe für die globalen Preisanstiege in den letzten Monaten sind vielschichtig. Es wirken sowohl nachfrageseitige als auch angebotsseitige Effekte. Zu ersteren gehört beispielsweise der Nachholbedarf bei diversen Konsumgütern im Nachgang an die Corona-Krise, zu letzteren beispielsweise Knappheiten im Energie- oder Transportbereich, insbesondere im Zuge des Ukraine-Konflikts. Dabei können auch Margen einzelner Unternehmen temporär steigen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Güter besonders knapp und gefragt sind und wirkt als zentraler Anreiz, um Produktionskapazitäten auszuweiten. Temporär höhere Margen sind zudem oft auf die Einführung von neuen oder besseren Produkten zurückzuführen und unterstützen damit Anreize zu Innovationen. In vielen Branchen sind Unternehmen jedoch gezwungen, aufgrund teurerer Vorleistungen ihre Endpreise zu erhöhen, wenn auch oftmals in geringerem Ausmass. Es handelt sich dabei aber um temporäre Phänomene. Sie sind Teil des Anpassungsprozesses von Angebot und Nachfrage während einer Krise. Dabei signalisieren die Preise, wo Knappheit am höchsten ist. Damit dieser Mechanismus bestmöglich spielen kann, sind gute Rahmenbedingungen notwendig. So sorgt ein funktionierender Wettbewerb dafür, dass höhere Margen durch Konkurrenzdruck nicht persistent sind. Mit einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung und Vorschriften gegen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und Preismissbräuche verfügt die Schweiz über die dazu notwendigen Instrumente und Institutionen. Zudem hat die Schweizerische Nationalbank auf gesamtwirtschaftlicher Ebene das Mandat, eine unabhängige und der Preisstabilität verpflichtete Geld- und Währungspolitik zu führen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die vom Postulat vorgeschlagenen Massnahmen wie beispielsweise eine kontinuierliche Margenanalyse mit Schwellenwerten oder eine über die geltenden Transparenzvorschriften hinausgehende Regulierung nicht notwendig und unangemessen sind. Sie würden vor allem auch einen sehr hohen bürokratischen Aufwand sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten des Bundes verursachen: Ein Monitoring mit entsprechender Überprüfung würde grosse Dokumentationspflichten und neue Datenerhebungen bei den Unternehmen bedingen und zu einer erheblichen Belastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen führen. Anhand der aktuell verfügbaren Daten ist eine zeitnahe, abschliessende Beurteilung der Margenlage weder auf gesamtwirtschaftlicher noch auf Unternehmensebene möglich.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, einen Mechanismus einzuführen, um das Phänomen der "Greedflation" oder "Profitflation" zu bekämpfen. Bei diesem Phänomen geht es darum, dass während einer Krise, in der gewisse Preise ansteigen, einige Akteure wie etwa Zwischenhändler oder Verteiler Profit daraus schlagen, ihre Marge oder Profite auf dem Rücken der Konsumentinnen und Konsumenten zu erhöhen, ohne dass es dafür einen objektiven Grund gäbe. Beispielsweise könnte, während der Anschaffungspreis steigt, die Marge in Franken auf einem Produkt erhöht werden, ohne dass es zu einer Änderung in der geleisteten Arbeit käme.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, mehrere Optionen zu prüfen. Insbesondere wird er beauftragt, einen Mechanismus zu prüfen, der eine Analyse der Margen auslösen soll, wenn die Inflation bei einer Kategorie von Gütern oder Dienstleistungen während eines Jahres 5 Prozent übersteigt. In solchen Fällen sollten die Komponenten, die dem Preisanstieg zugrunde liegen, bestimmt und veröffentlicht werden. Dies, um die Akteure davon abzuhalten, ihre Margen - ohne Konsequenzen befürchten zu müssen - blindlings zu erhöhen, womit die Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht werden, da sie im Glauben gelassen werden, dass der gesamte Preisanstieg externen Umständen geschuldet ist.</p><p>Der Bundesrat wird weiter beauftragt, die Beziehung zwischen der Entwicklung des Profits der Unternehmen und den wichtigen Preisanstiegen von Gütern und Dienstleistungen, die sie anbieten, zu untersuchen.</p><p>Der Bundesrat kann auch andere Optionen prüfen, etwa die Stärkung der Kompetenzen des Preisüberwachers oder die Garantie einer durch andere Mittel bewerkstelligten Transparenz der Margen im Falle einer substantiellen Inflation.</p>
    • Greedflation. Für einen Schutzmechanismus gegen die Bereicherung aus purer Gier durch bestimmte Akteure, welche die Preise ungerechtfertigt anheben und so die Kaufkraftkrise verschärfen

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