Ist Belarus wirklich eine beispielhafte Demokratie?

ShortId
23.3573
Id
20233573
Updated
26.03.2024 21:52
Language
de
Title
Ist Belarus wirklich eine beispielhafte Demokratie?
AdditionalIndexing
10;08;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz anerkennt keine Regierungen, sondern nur Staaten. In diesem Sinne äussert sie sich im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern nicht zur Legitimität von Staatsoberhäuptern.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in Belarus genau und ist besorgt über die extrem schwierige Menschenrechtssituation. Die Schweizer Vertretung vor Ort bemüht sich, den Kontakt mit der Zivilbevölkerung und der Opposition aufrechtzuerhalten, was zu deren Schutz beiträgt. Ziel ist immer zuerst, die Menschen vor Ort bestmöglich zu schützen oder, falls eine Ausreise notwendig ist, Lösungen in der Region zu finden.</p><p>Die Schweiz kann humanitäre Visa ausstellen, wenn das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person in ihrem Herkunftsland direkt, ernsthaft und konkret bedroht ist und wenn diese Gefahr ein Eingreifen der Behörden unerlässlich macht und die Erteilung eines Einreisevisums für die Schweiz rechtfertigt. Die Schweizer Vertretung im Ausland prüft jeden Fall einzeln und wenn sie der Ansicht ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines humanitären Visums erfüllt sind, leitet sie den Visumantrag an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter, das über die Erteilung eines Visums oder die Ablehnung des Antrags entscheidet.</p><p>Die Erkenntnisse über die Menschenrechtssituation vor Ort fliessen laufend in die Asyl- und Wegweisungspraxis für Belarus ein. Das SEM prüft jeden Asylantrag individuell und berücksichtigt dabei die konkreten Umstände des jeweiligen Falles.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anlässlich der Aprilsession 2023 der parlamentarischen Versammlung des Europarats wurden ich wie auch andere anwesende Ratsmitglieder bei der Anhörung von belarussischen Oppositionsmitgliedern durch die Kommission für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene auf sehr kritische Äusserungen aufmerksam. Diese bezogen sich auf die Behandlung von Asylanträgen unter anderem durch Schweizer Behörden, eingereicht von Gegnerinnen und Gegnern des Regimes des selbsternannten Präsidenten Lukaschenko. </p><p>Demnach würden die Schweizer Behörden die gegenwärtige Machtordnung als legitim und die von der Opposition vorgebrachten Einwände gegenüber dem Regime sowie deren Befürchtungen um ihre Sicherheit für nicht legitim erachten.</p><p>- Kann der Bundesrat diese Informationen bestätigen?</p><p>- Kann er sich bei Bedarf dafür einsetzen, dass den belarussischen Oppositionsmitgliedern der erhoffte rechtmässige Schutz gewährt wird?</p>
  • Ist Belarus wirklich eine beispielhafte Demokratie?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz anerkennt keine Regierungen, sondern nur Staaten. In diesem Sinne äussert sie sich im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern nicht zur Legitimität von Staatsoberhäuptern.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in Belarus genau und ist besorgt über die extrem schwierige Menschenrechtssituation. Die Schweizer Vertretung vor Ort bemüht sich, den Kontakt mit der Zivilbevölkerung und der Opposition aufrechtzuerhalten, was zu deren Schutz beiträgt. Ziel ist immer zuerst, die Menschen vor Ort bestmöglich zu schützen oder, falls eine Ausreise notwendig ist, Lösungen in der Region zu finden.</p><p>Die Schweiz kann humanitäre Visa ausstellen, wenn das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person in ihrem Herkunftsland direkt, ernsthaft und konkret bedroht ist und wenn diese Gefahr ein Eingreifen der Behörden unerlässlich macht und die Erteilung eines Einreisevisums für die Schweiz rechtfertigt. Die Schweizer Vertretung im Ausland prüft jeden Fall einzeln und wenn sie der Ansicht ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines humanitären Visums erfüllt sind, leitet sie den Visumantrag an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter, das über die Erteilung eines Visums oder die Ablehnung des Antrags entscheidet.</p><p>Die Erkenntnisse über die Menschenrechtssituation vor Ort fliessen laufend in die Asyl- und Wegweisungspraxis für Belarus ein. Das SEM prüft jeden Asylantrag individuell und berücksichtigt dabei die konkreten Umstände des jeweiligen Falles.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anlässlich der Aprilsession 2023 der parlamentarischen Versammlung des Europarats wurden ich wie auch andere anwesende Ratsmitglieder bei der Anhörung von belarussischen Oppositionsmitgliedern durch die Kommission für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene auf sehr kritische Äusserungen aufmerksam. Diese bezogen sich auf die Behandlung von Asylanträgen unter anderem durch Schweizer Behörden, eingereicht von Gegnerinnen und Gegnern des Regimes des selbsternannten Präsidenten Lukaschenko. </p><p>Demnach würden die Schweizer Behörden die gegenwärtige Machtordnung als legitim und die von der Opposition vorgebrachten Einwände gegenüber dem Regime sowie deren Befürchtungen um ihre Sicherheit für nicht legitim erachten.</p><p>- Kann der Bundesrat diese Informationen bestätigen?</p><p>- Kann er sich bei Bedarf dafür einsetzen, dass den belarussischen Oppositionsmitgliedern der erhoffte rechtmässige Schutz gewährt wird?</p>
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