Welchen Einfluss haben Inflation und Greedflation auf den Mietmarkt?

ShortId
23.3574
Id
20233574
Updated
26.03.2024 21:53
Language
de
Title
Welchen Einfluss haben Inflation und Greedflation auf den Mietmarkt?
AdditionalIndexing
15;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Es ist aus verschiedenen Gründen schwierig festzustellen, wie sich die Inflation, die aufgrund von temporär höheren Gewinnmargen von Unternehmen entsteht, auf die Mieten auswirkt. Erstens gibt es keine Datengrundlage, um die Margenlage der Unternehmen zeitnah und abschliessend abzuschätzen. Allerdings ist bekannt, dass es sich bei den gestiegenen Margen der Unternehmen um ein temporäres Phänomen handelt (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 23.3570 Bendahan). So deuten qualitative Unternehmensumfragen der Schweizerischen Nationalbank aktuell auf eine Normalisierung der Margenlage hin. Zweitens kann sich die Inflation im gegenwärtigen regulatorischen Umfeld nicht nur direkt (40% der Inflation dürfen auf die Mieten überwälzt werden, wie stark das tatsächlich geschieht ist nicht bekannt), sondern auch indirekt auf die Mieten auswirken: Wenn die Nationalbank aufgrund der Inflation die Leitzinsen erhöht, steigt verzögert auch der Referenzzinssatz. Daraufhin dürfen Vermieter im Grundsatz die Mieten erhöhen. Wenn sich die Inflation aufgrund von gestiegenen Gewinnmargen erhöht, kann dies also zu steigenden Mieten führen – wie stark diese Erhöhung ist, ist allerdings schwer zu quantifizieren.&nbsp;</p><p>2. Ebenfalls schwierig abzuschätzen ist, inwiefern Indexmieten zu stärker steigenden Mietzinsen führen. Dem Bundesrat sind keine Zahlen dazu bekannt, wie hoch der Anteil der Indexmiete bei den Mietverhältnissen ist – im Bereich der Wohnungsmieten ist der Anteil aber eher klein. Zudem ist in den jeweiligen Mietverträgen geregelt, wie stark die Indexmieten an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gekoppelt sind, bis zu 100% ist zulässig. Ausserdem steigen, wie oben erläutert, auch die auf dem Referenzzinssatz basierenden Mietzinsen mit der Inflation. Letztere können bei steigenden Hypothekarzinsen deutlich stärker ansteigen als Indexmieten. Insgesamt ist es somit unklar, wie gross der Unterschied in der Mietzinsentwicklung in den verschiedenen Mietarten in welcher Situation ist und es lässt sich nicht feststellen, wie stark die Indexmieten zur den generellen Mietzinserhöhungen beitragen.</p><p>3. Steigende Mieten erhöhen die Inflation – und eine höhere Inflation führt, wie oben erläutert, wiederum zu steigenden Mieten. Eine gewisse Rückkoppelung ist damit nicht zu verhindern. Allerdings ist der direkte Rückkoppelungseffekt nicht besonders ausgeprägt. Die Wohnungsmieten haben im laufenden Jahr einen Anteil von 18,625 Prozent im Warenkorb des LIK. Steigen die durchschnittlichen Mietzinse (und damit der Mietpreisindex) um 1%, so steigt der Landesindex der Konsumentenpreise um knapp 0.19 Prozent. Weil 40 Prozent der Inflation auf die Mieten überwälzt werden dürfen, können sich die Mieten um weitere 0.07 Prozent erhöhen. Der Bundesrat gedenkt nicht, das bestehende regulatorische Umfeld, insbesondere das Mietrecht, zu ändern. Die letzten Versuche, das Mietrecht zu revidieren, wurden alle im Parlament oder vom Volk abgelehnt. Diese Versuche beinhalteten Index- wie auch andere Mietpreismodelle. Für die Gewährleistung der Preisstabilität ist die Nationalbank aufgrund ihres geldpolitischen Auftrags zuständig.</p><p>4. Die bestehende Definition der Maximalrenditen bleibt in Kraft – da sie jedoch von der Höhe des Referenzzinssatzes abhängt, steigt auch die zulässige Rendite. Die Mieter können bei jeder Mietzinserhöhung die Schlichtungsstelle anrufen.</p><p>5. Der Bundesrat beobachtet die Situation aufmerksam. Für besonders finanzschwache Haushalte hat er per 1. Januar 2023 die Höchstbeiträge für die Mietzinse bei den Ergänzungsleistungen und die AHV/IV-Renten an den Mischindex angepasst. Weiter unterstützt der Bund, im Rahmen der Förderung von preisgünstigem Wohnraum, gemeinnützige Wohnbauträger mittels zweier Rahmenkredite einerseits für die weitere Äufnung des Fonds de roulement, anderseits für Eventualverpflichtungen.</p>
  • <p>Der Anstieg der Preise, welche die Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen, rechtfertigt sich nicht zwingend durch die Steigerung der Produktionskosten von Gütern und Dienstleistungen. Gewisse Verkäufer profitieren von der Inflation, indem sie die Margen erhöhen (Greedflation). </p><p>Dieser ungerechtfertigte Anteil hat einen Einfluss auf den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Da der LIK ein Kriterium für die Mietpreiserhöhung ist, insbesondere für die indexierten Mietverträge, resultiert aus diesem ungerechtfertigten Anteil eine Steigerung der Mietpreise und dann wiederum des LIK. </p><p>Für die bestehenden Immobilien rechtfertigt sich dieser Anstieg lediglich durch die Auswirkung der Bodenrente (Eigentumsrecht und Mietrecht), der Preisanstieg rechtfertigt sich jedoch in keiner Weise durch irgendeinen Anstieg der Kosten für das Bereitstellen von Wohnungen und Geschäftsräumen. </p><p>1. Kann der Bundesrat die Auswirkungen des Phänomens der Greedflation auf die Mietpreise abschätzen?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat das Risiko eines beschleunigten, allgemeinen Anstiegs der Mietkosten aufgrund der Mietverträge mit indexierten Mietpreisen ein?</p><p>3. Was sieht der Bundesrat vor, um eine inflationsbedingte Aufwärtsspirale der Mietpreise zu verhindern? </p><p>4. Welche Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um zu verhindern, dass die Vermieterinnen und Vermieter diese Krise ausnützen, um ihre Erträge über das Zulässige hinaus zu steigern?</p><p>5. Was sieht der Bundesrat vor, um zu verhindern, dass der Anstieg der Mietpreise dazu führt, dass diejenigen Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen verlieren, die aufgrund stagnierender oder hinter der Inflation zurückbleibender Löhne nicht mit der Teuerung zurechtkommen?</p>
  • Welchen Einfluss haben Inflation und Greedflation auf den Mietmarkt?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es ist aus verschiedenen Gründen schwierig festzustellen, wie sich die Inflation, die aufgrund von temporär höheren Gewinnmargen von Unternehmen entsteht, auf die Mieten auswirkt. Erstens gibt es keine Datengrundlage, um die Margenlage der Unternehmen zeitnah und abschliessend abzuschätzen. Allerdings ist bekannt, dass es sich bei den gestiegenen Margen der Unternehmen um ein temporäres Phänomen handelt (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 23.3570 Bendahan). So deuten qualitative Unternehmensumfragen der Schweizerischen Nationalbank aktuell auf eine Normalisierung der Margenlage hin. Zweitens kann sich die Inflation im gegenwärtigen regulatorischen Umfeld nicht nur direkt (40% der Inflation dürfen auf die Mieten überwälzt werden, wie stark das tatsächlich geschieht ist nicht bekannt), sondern auch indirekt auf die Mieten auswirken: Wenn die Nationalbank aufgrund der Inflation die Leitzinsen erhöht, steigt verzögert auch der Referenzzinssatz. Daraufhin dürfen Vermieter im Grundsatz die Mieten erhöhen. Wenn sich die Inflation aufgrund von gestiegenen Gewinnmargen erhöht, kann dies also zu steigenden Mieten führen – wie stark diese Erhöhung ist, ist allerdings schwer zu quantifizieren.&nbsp;</p><p>2. Ebenfalls schwierig abzuschätzen ist, inwiefern Indexmieten zu stärker steigenden Mietzinsen führen. Dem Bundesrat sind keine Zahlen dazu bekannt, wie hoch der Anteil der Indexmiete bei den Mietverhältnissen ist – im Bereich der Wohnungsmieten ist der Anteil aber eher klein. Zudem ist in den jeweiligen Mietverträgen geregelt, wie stark die Indexmieten an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gekoppelt sind, bis zu 100% ist zulässig. Ausserdem steigen, wie oben erläutert, auch die auf dem Referenzzinssatz basierenden Mietzinsen mit der Inflation. Letztere können bei steigenden Hypothekarzinsen deutlich stärker ansteigen als Indexmieten. Insgesamt ist es somit unklar, wie gross der Unterschied in der Mietzinsentwicklung in den verschiedenen Mietarten in welcher Situation ist und es lässt sich nicht feststellen, wie stark die Indexmieten zur den generellen Mietzinserhöhungen beitragen.</p><p>3. Steigende Mieten erhöhen die Inflation – und eine höhere Inflation führt, wie oben erläutert, wiederum zu steigenden Mieten. Eine gewisse Rückkoppelung ist damit nicht zu verhindern. Allerdings ist der direkte Rückkoppelungseffekt nicht besonders ausgeprägt. Die Wohnungsmieten haben im laufenden Jahr einen Anteil von 18,625 Prozent im Warenkorb des LIK. Steigen die durchschnittlichen Mietzinse (und damit der Mietpreisindex) um 1%, so steigt der Landesindex der Konsumentenpreise um knapp 0.19 Prozent. Weil 40 Prozent der Inflation auf die Mieten überwälzt werden dürfen, können sich die Mieten um weitere 0.07 Prozent erhöhen. Der Bundesrat gedenkt nicht, das bestehende regulatorische Umfeld, insbesondere das Mietrecht, zu ändern. Die letzten Versuche, das Mietrecht zu revidieren, wurden alle im Parlament oder vom Volk abgelehnt. Diese Versuche beinhalteten Index- wie auch andere Mietpreismodelle. Für die Gewährleistung der Preisstabilität ist die Nationalbank aufgrund ihres geldpolitischen Auftrags zuständig.</p><p>4. Die bestehende Definition der Maximalrenditen bleibt in Kraft – da sie jedoch von der Höhe des Referenzzinssatzes abhängt, steigt auch die zulässige Rendite. Die Mieter können bei jeder Mietzinserhöhung die Schlichtungsstelle anrufen.</p><p>5. Der Bundesrat beobachtet die Situation aufmerksam. Für besonders finanzschwache Haushalte hat er per 1. Januar 2023 die Höchstbeiträge für die Mietzinse bei den Ergänzungsleistungen und die AHV/IV-Renten an den Mischindex angepasst. Weiter unterstützt der Bund, im Rahmen der Förderung von preisgünstigem Wohnraum, gemeinnützige Wohnbauträger mittels zweier Rahmenkredite einerseits für die weitere Äufnung des Fonds de roulement, anderseits für Eventualverpflichtungen.</p>
    • <p>Der Anstieg der Preise, welche die Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen, rechtfertigt sich nicht zwingend durch die Steigerung der Produktionskosten von Gütern und Dienstleistungen. Gewisse Verkäufer profitieren von der Inflation, indem sie die Margen erhöhen (Greedflation). </p><p>Dieser ungerechtfertigte Anteil hat einen Einfluss auf den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Da der LIK ein Kriterium für die Mietpreiserhöhung ist, insbesondere für die indexierten Mietverträge, resultiert aus diesem ungerechtfertigten Anteil eine Steigerung der Mietpreise und dann wiederum des LIK. </p><p>Für die bestehenden Immobilien rechtfertigt sich dieser Anstieg lediglich durch die Auswirkung der Bodenrente (Eigentumsrecht und Mietrecht), der Preisanstieg rechtfertigt sich jedoch in keiner Weise durch irgendeinen Anstieg der Kosten für das Bereitstellen von Wohnungen und Geschäftsräumen. </p><p>1. Kann der Bundesrat die Auswirkungen des Phänomens der Greedflation auf die Mietpreise abschätzen?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat das Risiko eines beschleunigten, allgemeinen Anstiegs der Mietkosten aufgrund der Mietverträge mit indexierten Mietpreisen ein?</p><p>3. Was sieht der Bundesrat vor, um eine inflationsbedingte Aufwärtsspirale der Mietpreise zu verhindern? </p><p>4. Welche Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um zu verhindern, dass die Vermieterinnen und Vermieter diese Krise ausnützen, um ihre Erträge über das Zulässige hinaus zu steigern?</p><p>5. Was sieht der Bundesrat vor, um zu verhindern, dass der Anstieg der Mietpreise dazu führt, dass diejenigen Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen verlieren, die aufgrund stagnierender oder hinter der Inflation zurückbleibender Löhne nicht mit der Teuerung zurechtkommen?</p>
    • Welchen Einfluss haben Inflation und Greedflation auf den Mietmarkt?

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