Alkohol- und Tabaktestkäufe

ShortId
23.3576
Id
20233576
Updated
26.03.2024 21:50
Language
de
Title
Alkohol- und Tabaktestkäufe
AdditionalIndexing
24;15;2841;34;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, in der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021&nbsp;2327) zu integrieren, dass Testkäufe unter einem fiktiven Namen ermöglicht werden sollen. Testkäufe unter fiktivem Namen durchzuführen, um zu überprüfen, ob das Alter der Käuferin oder des Käufers kontrolliert wird und ob die Kontrolle funktioniert, würde bedeuten, dass gefälschte Ausweispapiere erstellt werden müssten. Eine solche Massnahme ginge sehr weit. Der Bundesrat hat jedoch die im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des TabPG geäusserten Anmerkungen berücksichtigt. Wie in der entsprechenden Botschaft, die am 24. Mai 2023 an das Parlament überwiesenen wurde, festgehalten, schlägt er vor, im TabPG die Pflicht zur Einrichtung eines Systems zur Alterskontrolle für die Abgabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten über das Internet einzuführen. Das Fehlen eines Alterskontrollsystems soll als Verstoss behandelt und strafrechtlich verfolgt werden können. Der Bundesrat muss die Anforderungen an dieses System festlegen. Es wird nicht als ausreichendes Kontrollsystem angesehen, wenn der Käufer oder die Käuferin lediglich das Geburtsdatum eingeben muss. Das BAG wird dafür zuständig sein, das Vorhandensein eines solchen Systems sowie dessen Erfüllung der Anforderungen zu überprüfen. Ein System, das die festgelegten Anforderungen erfüllt, soll verhindern, dass Minderjährige Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten im Internet kaufen können.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, auf das Erfordernis der Anonymität beim Testkaufverfahren zu verzichten, da er dieses für den Schutz der minderjährigen Testpersonen für unerlässlich hält. Er ist auch der Ansicht, dass es nicht zulässig wäre, eine Ausnahme vorzusehen, damit minderjährige Testpersonen einer Aufhebung der Anonymität im Sinne von Artikel&nbsp;13 des Datenschutzgesetzes (DSG; SR&nbsp;235.1) zustimmen. Die Teilnahme von Minderjährigen an Online-Testkäufen könnte jedoch in Zukunft möglich sein, wenn neue Tools in der Lage sind, das Alter eines Käufers oder einer Käuferin ohne die Übermittlung persönlicher Daten zu überprüfen. Insbesondere die staatliche elektronische Identifizierung (e-ID) sollte so gestaltet werden, dass sie eine solche Option beinhaltet.</p>
  • <p>In Antwort auf meine Frage 22.7821 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass, sollte im Rahmen der Vernehmlassung der Revision des TabPG dies gefordert werden, er notwendige Anpassungen in der Botschaft vornehmen wird, damit unter fiktivem Namen Online-Testkäufe getätigt werden können. Die Gesundheitsorganisationen haben auf dieses Problem in der Vernehmlassung deutlich hingewiesen. Laut dem Rechtsdienst des BAG werden die TabPG Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe d und e nun in der kommenden TabPVO zum TabPG (Version 2021) ungenügend bis nicht umgesetzt werden können. Das Problem wird sich mit der bereits feststehenden, auf die Revision des TabPG folgenden, notwendigen Revision der TabPVO noch verschärfen. Eine solche Verunmöglichung der Kontrolltätigkeit entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers. Es gilt möglichst rasch zu handeln und nicht unnötig Zeit zu verlieren.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um eine direkte Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wird der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des TabPG die notwendigen Anpassungen berücksichtigen, damit zukünftig unter fiktivem Namen Online-Testkäufe getätigt werden können?</p><p>2. Wird der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des TabPG die notwendigen Anpassungen berücksichtigen, damit die Anonymität minderjähriger Testpersonen mit ihrer sowie der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter soweit aufgehoben werden kann, damit eine Strafverfolgung ermöglicht wird bzw. möglich bleibt (analog Art. 13 Datenschutzgesetz DSG)?</p><p>Falls die Antwort "Nein" ist; wird der Bundesrat noch die Initiative ergreifen oder muss das Parlament selber aktiv werden?</p>
  • Alkohol- und Tabaktestkäufe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, in der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021&nbsp;2327) zu integrieren, dass Testkäufe unter einem fiktiven Namen ermöglicht werden sollen. Testkäufe unter fiktivem Namen durchzuführen, um zu überprüfen, ob das Alter der Käuferin oder des Käufers kontrolliert wird und ob die Kontrolle funktioniert, würde bedeuten, dass gefälschte Ausweispapiere erstellt werden müssten. Eine solche Massnahme ginge sehr weit. Der Bundesrat hat jedoch die im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des TabPG geäusserten Anmerkungen berücksichtigt. Wie in der entsprechenden Botschaft, die am 24. Mai 2023 an das Parlament überwiesenen wurde, festgehalten, schlägt er vor, im TabPG die Pflicht zur Einrichtung eines Systems zur Alterskontrolle für die Abgabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten über das Internet einzuführen. Das Fehlen eines Alterskontrollsystems soll als Verstoss behandelt und strafrechtlich verfolgt werden können. Der Bundesrat muss die Anforderungen an dieses System festlegen. Es wird nicht als ausreichendes Kontrollsystem angesehen, wenn der Käufer oder die Käuferin lediglich das Geburtsdatum eingeben muss. Das BAG wird dafür zuständig sein, das Vorhandensein eines solchen Systems sowie dessen Erfüllung der Anforderungen zu überprüfen. Ein System, das die festgelegten Anforderungen erfüllt, soll verhindern, dass Minderjährige Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten im Internet kaufen können.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, auf das Erfordernis der Anonymität beim Testkaufverfahren zu verzichten, da er dieses für den Schutz der minderjährigen Testpersonen für unerlässlich hält. Er ist auch der Ansicht, dass es nicht zulässig wäre, eine Ausnahme vorzusehen, damit minderjährige Testpersonen einer Aufhebung der Anonymität im Sinne von Artikel&nbsp;13 des Datenschutzgesetzes (DSG; SR&nbsp;235.1) zustimmen. Die Teilnahme von Minderjährigen an Online-Testkäufen könnte jedoch in Zukunft möglich sein, wenn neue Tools in der Lage sind, das Alter eines Käufers oder einer Käuferin ohne die Übermittlung persönlicher Daten zu überprüfen. Insbesondere die staatliche elektronische Identifizierung (e-ID) sollte so gestaltet werden, dass sie eine solche Option beinhaltet.</p>
    • <p>In Antwort auf meine Frage 22.7821 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass, sollte im Rahmen der Vernehmlassung der Revision des TabPG dies gefordert werden, er notwendige Anpassungen in der Botschaft vornehmen wird, damit unter fiktivem Namen Online-Testkäufe getätigt werden können. Die Gesundheitsorganisationen haben auf dieses Problem in der Vernehmlassung deutlich hingewiesen. Laut dem Rechtsdienst des BAG werden die TabPG Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe d und e nun in der kommenden TabPVO zum TabPG (Version 2021) ungenügend bis nicht umgesetzt werden können. Das Problem wird sich mit der bereits feststehenden, auf die Revision des TabPG folgenden, notwendigen Revision der TabPVO noch verschärfen. Eine solche Verunmöglichung der Kontrolltätigkeit entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers. Es gilt möglichst rasch zu handeln und nicht unnötig Zeit zu verlieren.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um eine direkte Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wird der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des TabPG die notwendigen Anpassungen berücksichtigen, damit zukünftig unter fiktivem Namen Online-Testkäufe getätigt werden können?</p><p>2. Wird der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des TabPG die notwendigen Anpassungen berücksichtigen, damit die Anonymität minderjähriger Testpersonen mit ihrer sowie der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter soweit aufgehoben werden kann, damit eine Strafverfolgung ermöglicht wird bzw. möglich bleibt (analog Art. 13 Datenschutzgesetz DSG)?</p><p>Falls die Antwort "Nein" ist; wird der Bundesrat noch die Initiative ergreifen oder muss das Parlament selber aktiv werden?</p>
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