Neuevaluation der Ausschreibung von Reservekapazitäten

ShortId
23.3577
Id
20233577
Updated
21.09.2023 13:05
Language
de
Title
Neuevaluation der Ausschreibung von Reservekapazitäten
AdditionalIndexing
66;09;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Herbst 2021 veranlasste der Bundesrat eine Analyse der Versorgungsituation mit Hinblick auf die veränderten Bedingungen für die Nutzung der Grenzkapazitäten durch die EU. Die durch die Firma Frontier Economics durchgeführte Studie zeigte auf, dass ein Restrisiko besteht, dass über eine maximale Dauer von 500 Stunden die Stromversorgung nicht gesichert sein könnte. Die für diese Situation als adäquat angegeben Zusatzleistung wurde mit 1 Gigawatt angegeben. Diese Bedrohung ist real und es ist sinnvoll, Gegenmassnahmen zu ergreifen.</p><p>Auf Basis dieser Ausgangslage forderte die Elcom in einem eigenen Bericht, dass eine Reserveleistung von Gaskraftwerken in der Grössenordnung von 1 Gigawatt in der Form von mehreren dezentralen Gas-Peakern ausgeschrieben werden sollte. Diese Forderung bezieht jedoch diverse Einflussfaktoren zu wenig mit ein. Unter anderem, dass:</p><p>- Kapazitätsreserven, die einseitig auf Erdgas setzen, aufgrund der geopolitischen Veränderungen nicht in allen möglichen Versorgungsengpässen nützlich wären. </p><p>- bereits Infrastrukturen unterschiedlicher Art in der Schweiz vorhanden sind. </p><p>Basierend auf diesen Überlegungen benötigt es eine Neuevaluation der Ausschreibung, die auch alternative, multimodale Konzepte für Reserve-Leistungen miteinbezieht. Dabei sollen alle vorhandenen Infrastrukturen berücksichtigt werden. Da in diesem Fall auf den Bau von Infrastrukturen verzichtet bzw. die Menge der auszuschreibenden Kapazitäten deutlich reduziert werden kann, wäre es möglich, eine vergleichbare Versorgungssicherheit zu deutlich günstigeren Kosten zu realisieren.</p>
  • <p>In der durch das Beratungsunternehmen Frontier Economics durchgeführte Studie (Frontier-Studie) wurden keine Aussagen zur Dimensionierung von Reserven ausgeführt. Aufbauend auf die Frontier-Studie und nach Aufforderung des Bundesrates erstellte die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) das «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk». Darin schlug sie dem Bundesrat Ende 2021 vor, die rechtlichen Grundlagen für die Beschaffung von zwei bis drei Reservekraftwerken mit insgesamt bis zu 1000 MW Leistung vorzubereiten. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 16. Februar 2022, die entsprechenden Arbeiten aufzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen verändert. In der Analyse von 2021 ging man noch in keinem Stressszenario davon aus, dass die Hälfte der französischen Kernkraftwerke phasenweise gar nicht verfügbar sein könnte. Auch eine europaweite Gasmangellage wurde in diesen Simulationen ausgeklammert. Andererseits hat sich der Ausbau der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie in der Schweiz und den Nachbarländern positiv entwickelt. Mittelfristig werden zudem auch weitere Effekte wie die Verbrauchsentwicklung durch die Elektrifizierung zunehmend relevant.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund dieser Entwicklungen wurden die Berechnungen zur möglichen Dimensionierung von Reserven durch die ElCom in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Energie (BFE) aktualisiert. Dabei wird sowohl der kurz- wie auch der mittelfristige Zeithorizont berücksichtigt und verschiedene Entwicklungen seit 2021 einbezogen. Daraus resultiert ein Gesamtbedarf an Reserven. Bei der anschliessenden Planung der auszuschreibenden Menge werden die im Winter 2022/23 bereits zugebauten und die ab dem Winter 2023/24 zusätzlich verfügbaren Reservekapazitäten berücksichtigt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Basierend auf die neuste Analyse hat sich das UVEK für ein etappiertes Vorgehen entschieden. So können die neusten Erkenntnisse und Entwicklungen laufend berücksichtigt werden und es wird verhindert, dass zu grosse und teure Reserven aufgebaut werden. Im Juli 2023 hat das BFE die erste Ausschreibung im Umfang von 400 MW für die Zeit nach 2026 gestartet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die von der Motion geforderte Neuevaluation hat somit bereits stattgefunden. Das BFE wird den Bedarf an Reservekapazität auch künftig überprüfen, um die neusten Entwicklungen und Erfahrungen zu berücksichtigen. Das Anliegen der Motion ist daher erfüllt.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vorgesehene Ausschreibung von Reservekapazitäten zugunsten der Stromversorgungssicherheit neu zu evaluieren. Die ursprünglich definierten, notwendigen Leistungen für Reservekraftwerke in Bezug auf ihre Anforderungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Erkenntnisse und würden in einem deutlich zu hohen Mitteleinsatz resultieren. Die steigenden Kapazitäten an erneuerbaren Energien, die vorhandenen Notstromaggregate, Massnahmen im Bereich Demand Side Management sowie die bereits erstellten Kraftwerkskapazitäten in Birr wurden zu wenig berücksichtigt und müssen darum in einer Neuevaluation stärker gewichtet werden.</p>
  • Neuevaluation der Ausschreibung von Reservekapazitäten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Herbst 2021 veranlasste der Bundesrat eine Analyse der Versorgungsituation mit Hinblick auf die veränderten Bedingungen für die Nutzung der Grenzkapazitäten durch die EU. Die durch die Firma Frontier Economics durchgeführte Studie zeigte auf, dass ein Restrisiko besteht, dass über eine maximale Dauer von 500 Stunden die Stromversorgung nicht gesichert sein könnte. Die für diese Situation als adäquat angegeben Zusatzleistung wurde mit 1 Gigawatt angegeben. Diese Bedrohung ist real und es ist sinnvoll, Gegenmassnahmen zu ergreifen.</p><p>Auf Basis dieser Ausgangslage forderte die Elcom in einem eigenen Bericht, dass eine Reserveleistung von Gaskraftwerken in der Grössenordnung von 1 Gigawatt in der Form von mehreren dezentralen Gas-Peakern ausgeschrieben werden sollte. Diese Forderung bezieht jedoch diverse Einflussfaktoren zu wenig mit ein. Unter anderem, dass:</p><p>- Kapazitätsreserven, die einseitig auf Erdgas setzen, aufgrund der geopolitischen Veränderungen nicht in allen möglichen Versorgungsengpässen nützlich wären. </p><p>- bereits Infrastrukturen unterschiedlicher Art in der Schweiz vorhanden sind. </p><p>Basierend auf diesen Überlegungen benötigt es eine Neuevaluation der Ausschreibung, die auch alternative, multimodale Konzepte für Reserve-Leistungen miteinbezieht. Dabei sollen alle vorhandenen Infrastrukturen berücksichtigt werden. Da in diesem Fall auf den Bau von Infrastrukturen verzichtet bzw. die Menge der auszuschreibenden Kapazitäten deutlich reduziert werden kann, wäre es möglich, eine vergleichbare Versorgungssicherheit zu deutlich günstigeren Kosten zu realisieren.</p>
    • <p>In der durch das Beratungsunternehmen Frontier Economics durchgeführte Studie (Frontier-Studie) wurden keine Aussagen zur Dimensionierung von Reserven ausgeführt. Aufbauend auf die Frontier-Studie und nach Aufforderung des Bundesrates erstellte die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) das «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk». Darin schlug sie dem Bundesrat Ende 2021 vor, die rechtlichen Grundlagen für die Beschaffung von zwei bis drei Reservekraftwerken mit insgesamt bis zu 1000 MW Leistung vorzubereiten. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 16. Februar 2022, die entsprechenden Arbeiten aufzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen verändert. In der Analyse von 2021 ging man noch in keinem Stressszenario davon aus, dass die Hälfte der französischen Kernkraftwerke phasenweise gar nicht verfügbar sein könnte. Auch eine europaweite Gasmangellage wurde in diesen Simulationen ausgeklammert. Andererseits hat sich der Ausbau der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie in der Schweiz und den Nachbarländern positiv entwickelt. Mittelfristig werden zudem auch weitere Effekte wie die Verbrauchsentwicklung durch die Elektrifizierung zunehmend relevant.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund dieser Entwicklungen wurden die Berechnungen zur möglichen Dimensionierung von Reserven durch die ElCom in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Energie (BFE) aktualisiert. Dabei wird sowohl der kurz- wie auch der mittelfristige Zeithorizont berücksichtigt und verschiedene Entwicklungen seit 2021 einbezogen. Daraus resultiert ein Gesamtbedarf an Reserven. Bei der anschliessenden Planung der auszuschreibenden Menge werden die im Winter 2022/23 bereits zugebauten und die ab dem Winter 2023/24 zusätzlich verfügbaren Reservekapazitäten berücksichtigt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Basierend auf die neuste Analyse hat sich das UVEK für ein etappiertes Vorgehen entschieden. So können die neusten Erkenntnisse und Entwicklungen laufend berücksichtigt werden und es wird verhindert, dass zu grosse und teure Reserven aufgebaut werden. Im Juli 2023 hat das BFE die erste Ausschreibung im Umfang von 400 MW für die Zeit nach 2026 gestartet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die von der Motion geforderte Neuevaluation hat somit bereits stattgefunden. Das BFE wird den Bedarf an Reservekapazität auch künftig überprüfen, um die neusten Entwicklungen und Erfahrungen zu berücksichtigen. Das Anliegen der Motion ist daher erfüllt.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vorgesehene Ausschreibung von Reservekapazitäten zugunsten der Stromversorgungssicherheit neu zu evaluieren. Die ursprünglich definierten, notwendigen Leistungen für Reservekraftwerke in Bezug auf ihre Anforderungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Erkenntnisse und würden in einem deutlich zu hohen Mitteleinsatz resultieren. Die steigenden Kapazitäten an erneuerbaren Energien, die vorhandenen Notstromaggregate, Massnahmen im Bereich Demand Side Management sowie die bereits erstellten Kraftwerkskapazitäten in Birr wurden zu wenig berücksichtigt und müssen darum in einer Neuevaluation stärker gewichtet werden.</p>
    • Neuevaluation der Ausschreibung von Reservekapazitäten

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