Unterstützung der Kantone bei der Durchführung von Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen für unbegleitete minderjährige Asylbewerber

ShortId
23.3579
Id
20233579
Updated
26.03.2024 21:51
Language
de
Title
Unterstützung der Kantone bei der Durchführung von Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen für unbegleitete minderjährige Asylbewerber
AdditionalIndexing
2811;28;32;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor allem in Städten und in der Nähe von Bundesasylzentren fallen unbegleitete minderjährige Asylsuchende - vor allem junge Männer - negativ auf. Weil sie keine Erwerbsarbeit verrichten dürfen, haben viele keine sinnvolle Beschäftigung. Der Zugang zu Bildung für unbegleitete minderjährige Asylsuchende ab dem 16. Lebensjahr wird nicht systematisch gewährleistet, vor allem nicht während des Aufenthalts in den Bundesasylzentren.</p><p>Einige davon zeigen strafrechtlich relevantes Verhalten. Drogenhandel, Diebstähle, Raub und Überfälle verübt von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern sind aktenkundig.</p><p>Der Aufenthalt in öffentliche Parkanlagen ist dann problemlos, wenn Gesetze und Verhaltensregeln eingehalten werden. Einige dieser Gruppe fallen durch gesetzwidriges Verhalten auf. Den Kantonen entstehen dadurch Kosten.</p><p>Wenn es für diese jungen Leute sinnvolle Beschäftigungsprogramme gibt, die lehrreich sind hinsichtlich des Spracherwerbs, des Erwerbs von Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche ihnen im späteren Leben - wo auch immer - beruflich hilfreich sein werden, könnten die Probleme deutlich reduziert werden. Es gibt Kantone, welche Sprachkurse und Berufsausbildungsgänge für diese jungen Menschen obligatorisch erklärt haben. Es scheint sinnvoll, in allen Kantonen zusätzlich zu bestehenden Massnahmen, Angebote zur Gestaltung des Tagesablaufs für unbegleitete minderjährige Asylbewerber zu schaffen, so blieben sie tagsüber nicht sich selbst überlassen. Der Bund müsste diesen Zusatzaufwand abgelten.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) bewusst und erachtet es ebenfalls als sinnvoll, für UMA Angebote zu schaffen, welche ihren Tagesablauf strukturieren. Um der speziellen Situation der UMA gerecht zu werden, sind zudem im Asylgesetz (SR 142.31) und in der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (SR 142.311) besondere Bestimmungen vorgesehen. So werden beispielsweise Asylgesuche von UMA prioritär behandelt und sie erhalten für die Dauer des Asylverfahrens eine Vertrauensperson, welche ihre Interessen wahrnimmt.</p><p>2. und 3.&nbsp;Zwar fällt die Integration von UMA in die Zuständigkeit der Kantone. Dennoch wird das SEM Möglichkeiten prüfen, ihre Integration zu verbessern, insbesondere durch Spracherwerb und Ausbildung. UMA haben im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz schon heute Zugang zu Integrationsangeboten ihres jeweiligen Kantons. Diese erstrecken sich auf Bereiche wie Sprachförderung, Bildungsangebote und Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit, Information und Beratung, Schutz vor Diskriminierung, Zugang zu professionellen Dolmetschenden und den Bereich der sozialen Integration und des Zusammenlebens. Das EJPD, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) haben im Zuge der Ausarbeitung des Neuen Finanzierungssystems Asyl, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, Empfehlungen erlassen, wonach die Kantone «für bedarfsgerechte strukturgebende Massnahmen in Form von Beschäftigungsprogrammen und anderen Angeboten» zu sorgen haben und diese mit dem Erwerb basaler Kompetenzen verbinden, um «die Autonomie und Eigenverantwortung zu erhöhen und die Asylsuchenden so optimal auf die spätere Erstintegration oder eine freiwillige Rückkehr vorzubereiten.» (Integrationsagenda Schweiz: Schlussbericht vom 17. Juni 2020 zuhanden der Koordinationsgruppe, Seite 100 ff. ; Integrationsagenda Schweiz: Schlussbericht vom 17. Juni 2020 zuhanden der Koordinationsgruppe, Seite 100 ff. ; www.sem.admin.ch &gt; Asyl / Schutz vor Verfolgung &gt; Subventionen im Sozial- und Nothilfebereich &gt; Subventionen des Bundes &gt; Neues Finanzierungssystem Asyl per 1.&nbsp;Januar 2023 &gt; <a href="https://www.sem.admin.ch/dam/sem/de/data/integration/agenda/ias-tp1-finanzierungssystem.pdf.download.pdf/ias-tp1-finanzierungssystem-d.pdf"><span style="color:black;">Schlussbericht</span></a><span style="color:black;">)&nbsp;</span>Die Kantone sind für die Umsetzung dieser Empfehlungen zuständig.</p><p>4. Bei der Betreuung der UMA wird ein Schwerpunkt auf die Schul- und anschliessende Berufsbildung gelegt. Allen Kindern im schulpflichtigen Alter wird gestützt auf die Bundesverfassung Zugang zu einer unentgeltlichen Grundschulbildung gewährt. Sie erhalten bereits in den Bundesasylzentren rasch eine entsprechende Schulbildung und es wird ein besonderes Augenmerk auf einen geordneten Tagesablauf sowie auf spezifisch für Jugendliche ausgerichtete Beschäftigungsprogramme gelegt. Eine angemessene und altersgemässe Betreuung erfolgt durch sozialpädagogisch ausgebildetes Personal. Eine darüber hinaus gehende Betreuung ist mangels finanzieller und personeller Ressourcen, insbesondere aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels, nur schwer umsetzbar. Werden die UMA anschliessend in einem Kanton untergebracht, besuchen sie dort die Regelschule. Nach der obligatorischen Schulzeit und dem Erreichen des entsprechenden Sprachniveaus liegt der Fokus auf dem Erlangen einer Berufsbildung. Dazu bestehen verschiedene Angebote wie die Integrationsvorlehre oder Brückenangebote, welche auf die berufliche Grundbildung vorbereiten. Wie bereits ausgeführt, bestehen in den Kantonen zudem verschiedene Integrationsangebote, welche zu einem geordneten Tagesablauf beitragen. Allerdings haben mehrere Kantone darauf hingewiesen, dass zahlreiche UMA beim Übergang in die Volljährigkeit mehr Unterstützung brauchen. Das EJPD wird zusammen mit den Kantonen die Möglichkeiten prüfen, Personen dieser Alterskategorie im Rahmen der bestehenden Beitragszahlungen stärker zu unterstützen.</p><p>5. Die höheren Unterbringungs- und Betreuungskosten der Kantone für UMA werden seit dem 1. Mai 2019<strong>&nbsp;</strong>im Rahmen der Ausrichtung der Globalpauschalen zusätzlich abgegolten. Zu diesem Zweck wurden die entsprechenden Globalpauschalen, die auch der Finanzierung von kantonalen Beschäftigungsprogrammen für UMA dienen, erhöht. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda die Integrationspauschale von 6000 Franken auf 18&nbsp;000 Franken pro Person erhöht. Der Bundesrat erachtet es daher als nicht notwendig, weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.</p>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Haltung, dass es sinnvoll ist, für unbegleitete minderjährige Asylbewerber obligatorische Angebote zu schaffen, welche ihren Tagesablauf strukturieren?</p><p>2. Könnten in allen Kantonen, die nicht bereits aktiv geworden sind, neue Angebote geschaffen werden, die prioritär den Spracherwerb, Verhaltensregeln und auch Fertigkeiten und Fähigkeiten, aber auch Bildungsmöglichkeiten für über 16-jährige und evtl. sogar Berufsausbildungen beinhalten?</p><p>3. Könnten auch Sport- und Bewegungsangebote unterstützungswürdig sein?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen umzusetzen, die mithelfen, den Tagesablauf dieser jungen Menschen sinnvoller zu gestalten, als dies aktuell vielerorts der Fall ist? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, bestehende und neu zu schaffende Angebote zu finanzieren?</p>
  • Unterstützung der Kantone bei der Durchführung von Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen für unbegleitete minderjährige Asylbewerber
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor allem in Städten und in der Nähe von Bundesasylzentren fallen unbegleitete minderjährige Asylsuchende - vor allem junge Männer - negativ auf. Weil sie keine Erwerbsarbeit verrichten dürfen, haben viele keine sinnvolle Beschäftigung. Der Zugang zu Bildung für unbegleitete minderjährige Asylsuchende ab dem 16. Lebensjahr wird nicht systematisch gewährleistet, vor allem nicht während des Aufenthalts in den Bundesasylzentren.</p><p>Einige davon zeigen strafrechtlich relevantes Verhalten. Drogenhandel, Diebstähle, Raub und Überfälle verübt von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern sind aktenkundig.</p><p>Der Aufenthalt in öffentliche Parkanlagen ist dann problemlos, wenn Gesetze und Verhaltensregeln eingehalten werden. Einige dieser Gruppe fallen durch gesetzwidriges Verhalten auf. Den Kantonen entstehen dadurch Kosten.</p><p>Wenn es für diese jungen Leute sinnvolle Beschäftigungsprogramme gibt, die lehrreich sind hinsichtlich des Spracherwerbs, des Erwerbs von Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche ihnen im späteren Leben - wo auch immer - beruflich hilfreich sein werden, könnten die Probleme deutlich reduziert werden. Es gibt Kantone, welche Sprachkurse und Berufsausbildungsgänge für diese jungen Menschen obligatorisch erklärt haben. Es scheint sinnvoll, in allen Kantonen zusätzlich zu bestehenden Massnahmen, Angebote zur Gestaltung des Tagesablaufs für unbegleitete minderjährige Asylbewerber zu schaffen, so blieben sie tagsüber nicht sich selbst überlassen. Der Bund müsste diesen Zusatzaufwand abgelten.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) bewusst und erachtet es ebenfalls als sinnvoll, für UMA Angebote zu schaffen, welche ihren Tagesablauf strukturieren. Um der speziellen Situation der UMA gerecht zu werden, sind zudem im Asylgesetz (SR 142.31) und in der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (SR 142.311) besondere Bestimmungen vorgesehen. So werden beispielsweise Asylgesuche von UMA prioritär behandelt und sie erhalten für die Dauer des Asylverfahrens eine Vertrauensperson, welche ihre Interessen wahrnimmt.</p><p>2. und 3.&nbsp;Zwar fällt die Integration von UMA in die Zuständigkeit der Kantone. Dennoch wird das SEM Möglichkeiten prüfen, ihre Integration zu verbessern, insbesondere durch Spracherwerb und Ausbildung. UMA haben im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz schon heute Zugang zu Integrationsangeboten ihres jeweiligen Kantons. Diese erstrecken sich auf Bereiche wie Sprachförderung, Bildungsangebote und Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit, Information und Beratung, Schutz vor Diskriminierung, Zugang zu professionellen Dolmetschenden und den Bereich der sozialen Integration und des Zusammenlebens. Das EJPD, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) haben im Zuge der Ausarbeitung des Neuen Finanzierungssystems Asyl, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, Empfehlungen erlassen, wonach die Kantone «für bedarfsgerechte strukturgebende Massnahmen in Form von Beschäftigungsprogrammen und anderen Angeboten» zu sorgen haben und diese mit dem Erwerb basaler Kompetenzen verbinden, um «die Autonomie und Eigenverantwortung zu erhöhen und die Asylsuchenden so optimal auf die spätere Erstintegration oder eine freiwillige Rückkehr vorzubereiten.» (Integrationsagenda Schweiz: Schlussbericht vom 17. Juni 2020 zuhanden der Koordinationsgruppe, Seite 100 ff. ; Integrationsagenda Schweiz: Schlussbericht vom 17. Juni 2020 zuhanden der Koordinationsgruppe, Seite 100 ff. ; www.sem.admin.ch &gt; Asyl / Schutz vor Verfolgung &gt; Subventionen im Sozial- und Nothilfebereich &gt; Subventionen des Bundes &gt; Neues Finanzierungssystem Asyl per 1.&nbsp;Januar 2023 &gt; <a href="https://www.sem.admin.ch/dam/sem/de/data/integration/agenda/ias-tp1-finanzierungssystem.pdf.download.pdf/ias-tp1-finanzierungssystem-d.pdf"><span style="color:black;">Schlussbericht</span></a><span style="color:black;">)&nbsp;</span>Die Kantone sind für die Umsetzung dieser Empfehlungen zuständig.</p><p>4. Bei der Betreuung der UMA wird ein Schwerpunkt auf die Schul- und anschliessende Berufsbildung gelegt. Allen Kindern im schulpflichtigen Alter wird gestützt auf die Bundesverfassung Zugang zu einer unentgeltlichen Grundschulbildung gewährt. Sie erhalten bereits in den Bundesasylzentren rasch eine entsprechende Schulbildung und es wird ein besonderes Augenmerk auf einen geordneten Tagesablauf sowie auf spezifisch für Jugendliche ausgerichtete Beschäftigungsprogramme gelegt. Eine angemessene und altersgemässe Betreuung erfolgt durch sozialpädagogisch ausgebildetes Personal. Eine darüber hinaus gehende Betreuung ist mangels finanzieller und personeller Ressourcen, insbesondere aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels, nur schwer umsetzbar. Werden die UMA anschliessend in einem Kanton untergebracht, besuchen sie dort die Regelschule. Nach der obligatorischen Schulzeit und dem Erreichen des entsprechenden Sprachniveaus liegt der Fokus auf dem Erlangen einer Berufsbildung. Dazu bestehen verschiedene Angebote wie die Integrationsvorlehre oder Brückenangebote, welche auf die berufliche Grundbildung vorbereiten. Wie bereits ausgeführt, bestehen in den Kantonen zudem verschiedene Integrationsangebote, welche zu einem geordneten Tagesablauf beitragen. Allerdings haben mehrere Kantone darauf hingewiesen, dass zahlreiche UMA beim Übergang in die Volljährigkeit mehr Unterstützung brauchen. Das EJPD wird zusammen mit den Kantonen die Möglichkeiten prüfen, Personen dieser Alterskategorie im Rahmen der bestehenden Beitragszahlungen stärker zu unterstützen.</p><p>5. Die höheren Unterbringungs- und Betreuungskosten der Kantone für UMA werden seit dem 1. Mai 2019<strong>&nbsp;</strong>im Rahmen der Ausrichtung der Globalpauschalen zusätzlich abgegolten. Zu diesem Zweck wurden die entsprechenden Globalpauschalen, die auch der Finanzierung von kantonalen Beschäftigungsprogrammen für UMA dienen, erhöht. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda die Integrationspauschale von 6000 Franken auf 18&nbsp;000 Franken pro Person erhöht. Der Bundesrat erachtet es daher als nicht notwendig, weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.</p>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Haltung, dass es sinnvoll ist, für unbegleitete minderjährige Asylbewerber obligatorische Angebote zu schaffen, welche ihren Tagesablauf strukturieren?</p><p>2. Könnten in allen Kantonen, die nicht bereits aktiv geworden sind, neue Angebote geschaffen werden, die prioritär den Spracherwerb, Verhaltensregeln und auch Fertigkeiten und Fähigkeiten, aber auch Bildungsmöglichkeiten für über 16-jährige und evtl. sogar Berufsausbildungen beinhalten?</p><p>3. Könnten auch Sport- und Bewegungsangebote unterstützungswürdig sein?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen umzusetzen, die mithelfen, den Tagesablauf dieser jungen Menschen sinnvoller zu gestalten, als dies aktuell vielerorts der Fall ist? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, bestehende und neu zu schaffende Angebote zu finanzieren?</p>
    • Unterstützung der Kantone bei der Durchführung von Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen für unbegleitete minderjährige Asylbewerber

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