Standortvorteil durch KI-Rechtssicherheit nach dem Vorbild der DLT-Vorlage?

ShortId
23.3581
Id
20233581
Updated
26.03.2024 21:49
Language
de
Title
Standortvorteil durch KI-Rechtssicherheit nach dem Vorbild der DLT-Vorlage?
AdditionalIndexing
34;28;15;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Sowohl die Distributed Ledger Technologie (DLT, Blockchain) wie auch KI sind innovative digitale Technologien, die zahlreiche Chancen, aber auch Risiken und gesetzgeberische Herausforderungen mit sich bringen. Die gesetzgeberischen Herausforderungen bei KI unterscheiden sich jedoch deutlich von denen, die in der DLT-Vorlage angegangen wurden. Auch wenn die Blockchain-Technologie heute in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt wird, ist der Finanzsektor der Bereich, in dem zunächst ein grosses Potenzial erkannt wurde. Die gesetzgeberischen Herausforderungen beziehen sich mit der DLT-Vorlage insb. auf finanzmarktnahe Themen und waren daher primär sektoriell. KI hingegen weist heute schon breitere, sich stetig erweiternde Einsatzmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Sektoren auf. Je nach Anwendungsbereich der KI sind die gesetzgeberischen Herausforderungen völlig verschieden. Zudem entwickelt sich die KI-Technologie rasant weiter. Im Vergleich zur DLT-Vorlage wäre für KI somit ein weit komplexeres und dynamischeres Regelwerk gefragt, das sowohl horizontale (wie z.B. ethische Fragen und Menschenrechte) als auch sektorielle Elemente umfassen müsste.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen, Chancen und Risiken im Bereich KI seit Jahren aufmerksam und hat bereits verschiedene Massnahmen getroffen und Strukturen geschaffen. Dabei erachtet es der Bundesrat als wichtig, das regulatorische Vorgehen international abzustimmen. Dies geschieht derzeit insbesondere im Rahmen des KI-Ausschusses des Europarats unter Schweizer Vorsitz. Der Ausschuss hat den Auftrag, das erste verbindliche internationale Abkommen zu verhandeln, welches Grundprinzipien zum Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit beim Einsatz von KI festlegt und die Innovation fördert. Die Arbeiten sind noch im Gange. Auch auf Ebene der EU werden die Verhandlungen zu einer KI-Verordnung ("AI Act") nicht vor Ende 2023 oder Anfang 2024 abgeschlossen sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Dobler (23.3201) angekündigt, bis Ende 2024 Handlungsbedarf und mögliche Optionen für sektorielle und wo nötig horizontale regulatorische Massnahmen im Bereich KI aufzuzeigen. Die Analysen hierzu werden im Rahmen der existierenden Gefässe - insb. Interdepartementale Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik, KI-Leitlinien-Monitoring, Plateforme Tripartite und Kompetenznetzwerk KI (CNAI) - vorgenommen.</p><p>3. Die Auswirkungen von KI sind stark kontextabhängig. Der Bundesrat hat daher bereits in gewissen Sektoren regulatorische Massnahmen vorgenommen. So hat er das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen zu erarbeiten. Die Vorlage soll die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen. Auch das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft treten wird, bezweckt die Anpassung des Datenschutzes an die technologischen Entwicklungen. Neu sind Bestimmungen für Entscheidungen vorgesehen, die ausschliesslich auf einer automatisierten Datenverarbeitung beruhen. Im Bereich des Urheberrechts wird derzeit im Rahmen der Vernehmlassung zu einem Rechtsschutz journalistischer Veröffentlichungen (Verlegerleistungsschutz) geklärt, ob sich aus dem Einsatz generativer KI ein Regulierungsbedarf ergibt. Im Finanzbereich hat der Bundesrat im Februar 2022 das EFD beauftragt, eine Auslegeordnung zu rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Finanzsektor zu erstellen. Im Rahmen des administrativen Ausschusses der Plateforme Tripartite wird aktuell analysiert, ob aufgrund des Einsatzes von KI auch in weiteren Branchen und Sektoren rechtlicher Handlungsbedarf besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Systeme zur automatisierten Entscheidungsfindung (ADM) sind zwar bereits seit Längerem in der Forschung, der Industrie oder auf online Plattformen im Einsatz. Mit der Popularität und der raschen Verbreitung von Anwendungen wie Chat GPT ist Künstliche Intelligenz seit einigen Monaten jedoch in aller Munde. </p><p>Es drängt sich ein pragmatischer regulatorischer Umgang mit diesen potenten, sich rasch weiterentwickelnden digitalen Werkzeugen auf. Mit der Distributed Ledger (Blockchain) Vorlage hat die Schweiz mit einen prinzipienbasierten Ansatz in einer ähnlichen, technologisch volatilen Ausgangslage, Rechtssicherheit schaffen können. Dabei wurden die Ausprägungen, welche Blockchain-Anwendungen einnehmen können, entlang bekannten Prinzipien verortet und in bestehenden Gesetzen um tatsächliche neue Eigenheiten ergänzt. So wurde zum Beispiel das Aktienrecht leicht angepasst, um mit den Eigenheiten von Blockchain-Wertpapieren, welche mit sogenannten Smart contracts versehen sind, kompatibel zu sein.</p><p>Die DLT-Gesetzgebung kann rückblickend klar als vorteilhaft für den Wirtschaftsstandort Schweiz beurteilt werden. Ähnlich dürfte es sich bei einer prinzipienbasierten KI-Vorlage abzeichnen.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Analogie zu der DLT-Vorlage und wo sieht er bezüglich dem Gesetzgebungsansatz Unterschiede zu KI?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Anwendung künstlicher Intelligenz mit einem vergleichbaren Ansatz zeitnah in einen rechtssicheren Rahmen zu bringen, damit Unternehmen und Organisationen diese Werkzeuge sicher einsetzen können? Falls nein, weshalb nicht?</p><p>3. Falls ja, sieht der Bundesrat eine Notwendigkeit, einzelne Vorlagen branchenspezifisch - ebenfalls prinzipienbasiert - anstatt gesamthaft anzugehen? Wenn ja, weshalb?</p>
  • Standortvorteil durch KI-Rechtssicherheit nach dem Vorbild der DLT-Vorlage?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Sowohl die Distributed Ledger Technologie (DLT, Blockchain) wie auch KI sind innovative digitale Technologien, die zahlreiche Chancen, aber auch Risiken und gesetzgeberische Herausforderungen mit sich bringen. Die gesetzgeberischen Herausforderungen bei KI unterscheiden sich jedoch deutlich von denen, die in der DLT-Vorlage angegangen wurden. Auch wenn die Blockchain-Technologie heute in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt wird, ist der Finanzsektor der Bereich, in dem zunächst ein grosses Potenzial erkannt wurde. Die gesetzgeberischen Herausforderungen beziehen sich mit der DLT-Vorlage insb. auf finanzmarktnahe Themen und waren daher primär sektoriell. KI hingegen weist heute schon breitere, sich stetig erweiternde Einsatzmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Sektoren auf. Je nach Anwendungsbereich der KI sind die gesetzgeberischen Herausforderungen völlig verschieden. Zudem entwickelt sich die KI-Technologie rasant weiter. Im Vergleich zur DLT-Vorlage wäre für KI somit ein weit komplexeres und dynamischeres Regelwerk gefragt, das sowohl horizontale (wie z.B. ethische Fragen und Menschenrechte) als auch sektorielle Elemente umfassen müsste.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen, Chancen und Risiken im Bereich KI seit Jahren aufmerksam und hat bereits verschiedene Massnahmen getroffen und Strukturen geschaffen. Dabei erachtet es der Bundesrat als wichtig, das regulatorische Vorgehen international abzustimmen. Dies geschieht derzeit insbesondere im Rahmen des KI-Ausschusses des Europarats unter Schweizer Vorsitz. Der Ausschuss hat den Auftrag, das erste verbindliche internationale Abkommen zu verhandeln, welches Grundprinzipien zum Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit beim Einsatz von KI festlegt und die Innovation fördert. Die Arbeiten sind noch im Gange. Auch auf Ebene der EU werden die Verhandlungen zu einer KI-Verordnung ("AI Act") nicht vor Ende 2023 oder Anfang 2024 abgeschlossen sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Dobler (23.3201) angekündigt, bis Ende 2024 Handlungsbedarf und mögliche Optionen für sektorielle und wo nötig horizontale regulatorische Massnahmen im Bereich KI aufzuzeigen. Die Analysen hierzu werden im Rahmen der existierenden Gefässe - insb. Interdepartementale Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik, KI-Leitlinien-Monitoring, Plateforme Tripartite und Kompetenznetzwerk KI (CNAI) - vorgenommen.</p><p>3. Die Auswirkungen von KI sind stark kontextabhängig. Der Bundesrat hat daher bereits in gewissen Sektoren regulatorische Massnahmen vorgenommen. So hat er das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen zu erarbeiten. Die Vorlage soll die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen. Auch das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft treten wird, bezweckt die Anpassung des Datenschutzes an die technologischen Entwicklungen. Neu sind Bestimmungen für Entscheidungen vorgesehen, die ausschliesslich auf einer automatisierten Datenverarbeitung beruhen. Im Bereich des Urheberrechts wird derzeit im Rahmen der Vernehmlassung zu einem Rechtsschutz journalistischer Veröffentlichungen (Verlegerleistungsschutz) geklärt, ob sich aus dem Einsatz generativer KI ein Regulierungsbedarf ergibt. Im Finanzbereich hat der Bundesrat im Februar 2022 das EFD beauftragt, eine Auslegeordnung zu rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Finanzsektor zu erstellen. Im Rahmen des administrativen Ausschusses der Plateforme Tripartite wird aktuell analysiert, ob aufgrund des Einsatzes von KI auch in weiteren Branchen und Sektoren rechtlicher Handlungsbedarf besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Systeme zur automatisierten Entscheidungsfindung (ADM) sind zwar bereits seit Längerem in der Forschung, der Industrie oder auf online Plattformen im Einsatz. Mit der Popularität und der raschen Verbreitung von Anwendungen wie Chat GPT ist Künstliche Intelligenz seit einigen Monaten jedoch in aller Munde. </p><p>Es drängt sich ein pragmatischer regulatorischer Umgang mit diesen potenten, sich rasch weiterentwickelnden digitalen Werkzeugen auf. Mit der Distributed Ledger (Blockchain) Vorlage hat die Schweiz mit einen prinzipienbasierten Ansatz in einer ähnlichen, technologisch volatilen Ausgangslage, Rechtssicherheit schaffen können. Dabei wurden die Ausprägungen, welche Blockchain-Anwendungen einnehmen können, entlang bekannten Prinzipien verortet und in bestehenden Gesetzen um tatsächliche neue Eigenheiten ergänzt. So wurde zum Beispiel das Aktienrecht leicht angepasst, um mit den Eigenheiten von Blockchain-Wertpapieren, welche mit sogenannten Smart contracts versehen sind, kompatibel zu sein.</p><p>Die DLT-Gesetzgebung kann rückblickend klar als vorteilhaft für den Wirtschaftsstandort Schweiz beurteilt werden. Ähnlich dürfte es sich bei einer prinzipienbasierten KI-Vorlage abzeichnen.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Analogie zu der DLT-Vorlage und wo sieht er bezüglich dem Gesetzgebungsansatz Unterschiede zu KI?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Anwendung künstlicher Intelligenz mit einem vergleichbaren Ansatz zeitnah in einen rechtssicheren Rahmen zu bringen, damit Unternehmen und Organisationen diese Werkzeuge sicher einsetzen können? Falls nein, weshalb nicht?</p><p>3. Falls ja, sieht der Bundesrat eine Notwendigkeit, einzelne Vorlagen branchenspezifisch - ebenfalls prinzipienbasiert - anstatt gesamthaft anzugehen? Wenn ja, weshalb?</p>
    • Standortvorteil durch KI-Rechtssicherheit nach dem Vorbild der DLT-Vorlage?

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