Analyse und Vergleich der Asylsozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden

ShortId
23.3586
Id
20233586
Updated
26.03.2024 21:42
Language
de
Title
Analyse und Vergleich der Asylsozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden
AdditionalIndexing
2811;04;2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Petition des HEKS stellt in Frage, dass ein reduzierter Anspruch der Sozialhilfe, die Integration fördert. Die reduzierte Sozialhilfe reiche häufig nicht aus für diverse Leistungen, die für die Integration relevant wären, wie z.B. ÖV-Tickets oder Kinderbetreuung. Es wird beobachtet, dass Betroffene sich aufgrund des finanziellen Drucks häufig gegen eine qualifizierte Ausbildung entscheiden, um eine dequalifizierte Arbeit aufzunehmen und sich möglichst rasch von der Sozialhilfe zu lösen. Kurzfristig ist dies zwar eine Entlastung für die Sozialhilfe, längerfristig bleibt ihr Armutsrisiko dadurch leider hoch. Dies verschärft auch den Fachkräftemangel und verursacht Kosten für die gesamte Gesellschaft.</p><p>Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Asylfürsorge negative Auswirkungen auf Kinder mit Status F und S haben kann. Wenn das Geld zum Leben nicht reiche, würden auch die Kinder leiden. Entwicklungschancen und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben einen grossen Einfluss auf den weiteren Lebensweg von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig ist das Aufwachsen in Armut für die Kinder mit vorläufiger Aufnahme oder Schutzstatus ein Risikofaktor und verringert ihre Chancen auf eine gute Zukunft.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, mittels eines Berichts eine Standortanalyse vorzunehmen, um den möglichen Handlungsbedarf zu eruieren. </p>
  • <p>Die Ausgestaltung der Asylsozialhilfe obliegt grundsätzlich den Kantonen. Diese Regelung gründet in Artikel 115 der Bundesverfassung (BV; SR 101) und in Artikel 82 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31). Die Festsetzung und die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen bestimmen sich folglich grundsätzlich nach den kantonalen Sozialhilfegesetzen. Einige Kantone delegieren den Vollzug teilweise oder ganz an die Gemeinden oder an Dritte. Die Praxis der Kantone unterscheidet sich deshalb in mancher Hinsicht erheblich - sowohl in Bezug auf die Höhe der Unterstützungsleistungen und Ausgestaltung von weiterführenden Integrationshilfen als auch in Verfahrensfragen, Organisation und Finanzierung.</p><p>&nbsp;</p><p>Dem Bund fehlt aufgrund der kantonalen Zuständigkeit weitgehend die Kompetenz, die Asylsozialhilfe inhaltlich zu regeln. Er hat in diesem Bereich keine Aufsichts- und Weisungsbefugnis gegenüber den Kantonen und steht zu ihnen in einem rein subventionsrechtlichen Verhältnis. Der Bundesrat erachtet es daher als nicht zielführend, unter der Federführung des Bundes eine Auslegordnung zur Ausgestaltung der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu erstellen. Es liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone, einen allfälligen Handlungsbedarf zu erörtern und bei Bedarf Empfehlungen zu erlassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Um in gewissen Bereichen eine interkantonale Harmonisierung zu erreichen, kann die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) basierend auf einem Vorschlag der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Empfehlungen zuhanden der Kantone erlassen. So hat die SODK im Asylbereich beispielsweise bereits Empfehlungen zur Nothilfe für ausreisepflichtige Personen, zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen oder zur Entschädigung von Gastfamilien erlassen. Im Bereich der Asylsozialhilfe führt die SODK auf ihrer Homepage zudem seit einigen Jahren eine detaillierte tabellarische Übersicht der Unterstützungsleistungen aller Kantone im Asylbereich. Die Übersicht wird periodisch aktualisiert. Aufgrund der föderalistischen Strukturen und des Umstandes, dass im Asylbereich die Sozialhilfeleistungen nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten sind, ist ein direkter Vergleich zwischen den Kantonen oft nicht oder nur begrenzt möglich.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Rahmen eines vom SEM bereits lancierten externen Studienauftrags wird gegenwärtig die Erwerbsaufnahme von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen in der Schweiz im Zeitverlauf wissenschaftlich untersucht. Die Studie wird unter anderem zeigen, welche Wirkungszusammenhänge einen positiven oder negativen Einfluss auf die unterschiedlichen Erwerbstätigenquoten von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen ausüben. Dabei wird auch ein Augenmerk auf die reduzierte Asylsozialhilfe gerichtet.</p><p>&nbsp;</p><p>Welche zusätzlichen Faktoren für eine rasche und nachhaltige Integration massgebend sind, wird für die Personen des Asylbereichs im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und mittels entsprechender Studien laufend evaluiert.</p>
  • <p>Personen im Asylbereich haben tiefere Ansätze bei der Sozialhilfe als die einheimische Bevölkerung. Dies wird aktuell so begründet, dass dadurch Anreize zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (berufliche Integration) gesetzt würden und dass Pull-Effekte vermindert würden. Die Kantone können bei der Ausrichtung der Sozialhilfe die Höhe der Reduktion des Sozialhilfeansatzes selbst bestimmen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht die aktuelle Situation hinsichtlich ihrer Wirkung zu untersuchen, indem die kantonalen Sozialhilfeansätze im Asylbereich systematisch verglichen werden. Die Analyse soll insbesondere die Auswirkungen auf die berufliche und soziale Integration, den Zugang zu Aus- und Weiterbildung und die gesamthafte Existenzsicherung unter Einbezug der SODK und der SKOS untersuchen, sowohl für Alleinstehende wie auch explizit für Familien und Kinder. </p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Bircher, Buffat, Cottier, Fischer Benjamin, Fluri, Glarner, Marchesi, Ruch, Silberschmidt, Tuena) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
  • Analyse und Vergleich der Asylsozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Petition des HEKS stellt in Frage, dass ein reduzierter Anspruch der Sozialhilfe, die Integration fördert. Die reduzierte Sozialhilfe reiche häufig nicht aus für diverse Leistungen, die für die Integration relevant wären, wie z.B. ÖV-Tickets oder Kinderbetreuung. Es wird beobachtet, dass Betroffene sich aufgrund des finanziellen Drucks häufig gegen eine qualifizierte Ausbildung entscheiden, um eine dequalifizierte Arbeit aufzunehmen und sich möglichst rasch von der Sozialhilfe zu lösen. Kurzfristig ist dies zwar eine Entlastung für die Sozialhilfe, längerfristig bleibt ihr Armutsrisiko dadurch leider hoch. Dies verschärft auch den Fachkräftemangel und verursacht Kosten für die gesamte Gesellschaft.</p><p>Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Asylfürsorge negative Auswirkungen auf Kinder mit Status F und S haben kann. Wenn das Geld zum Leben nicht reiche, würden auch die Kinder leiden. Entwicklungschancen und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben einen grossen Einfluss auf den weiteren Lebensweg von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig ist das Aufwachsen in Armut für die Kinder mit vorläufiger Aufnahme oder Schutzstatus ein Risikofaktor und verringert ihre Chancen auf eine gute Zukunft.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, mittels eines Berichts eine Standortanalyse vorzunehmen, um den möglichen Handlungsbedarf zu eruieren. </p>
    • <p>Die Ausgestaltung der Asylsozialhilfe obliegt grundsätzlich den Kantonen. Diese Regelung gründet in Artikel 115 der Bundesverfassung (BV; SR 101) und in Artikel 82 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31). Die Festsetzung und die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen bestimmen sich folglich grundsätzlich nach den kantonalen Sozialhilfegesetzen. Einige Kantone delegieren den Vollzug teilweise oder ganz an die Gemeinden oder an Dritte. Die Praxis der Kantone unterscheidet sich deshalb in mancher Hinsicht erheblich - sowohl in Bezug auf die Höhe der Unterstützungsleistungen und Ausgestaltung von weiterführenden Integrationshilfen als auch in Verfahrensfragen, Organisation und Finanzierung.</p><p>&nbsp;</p><p>Dem Bund fehlt aufgrund der kantonalen Zuständigkeit weitgehend die Kompetenz, die Asylsozialhilfe inhaltlich zu regeln. Er hat in diesem Bereich keine Aufsichts- und Weisungsbefugnis gegenüber den Kantonen und steht zu ihnen in einem rein subventionsrechtlichen Verhältnis. Der Bundesrat erachtet es daher als nicht zielführend, unter der Federführung des Bundes eine Auslegordnung zur Ausgestaltung der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu erstellen. Es liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone, einen allfälligen Handlungsbedarf zu erörtern und bei Bedarf Empfehlungen zu erlassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Um in gewissen Bereichen eine interkantonale Harmonisierung zu erreichen, kann die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) basierend auf einem Vorschlag der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Empfehlungen zuhanden der Kantone erlassen. So hat die SODK im Asylbereich beispielsweise bereits Empfehlungen zur Nothilfe für ausreisepflichtige Personen, zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen oder zur Entschädigung von Gastfamilien erlassen. Im Bereich der Asylsozialhilfe führt die SODK auf ihrer Homepage zudem seit einigen Jahren eine detaillierte tabellarische Übersicht der Unterstützungsleistungen aller Kantone im Asylbereich. Die Übersicht wird periodisch aktualisiert. Aufgrund der föderalistischen Strukturen und des Umstandes, dass im Asylbereich die Sozialhilfeleistungen nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten sind, ist ein direkter Vergleich zwischen den Kantonen oft nicht oder nur begrenzt möglich.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Rahmen eines vom SEM bereits lancierten externen Studienauftrags wird gegenwärtig die Erwerbsaufnahme von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen in der Schweiz im Zeitverlauf wissenschaftlich untersucht. Die Studie wird unter anderem zeigen, welche Wirkungszusammenhänge einen positiven oder negativen Einfluss auf die unterschiedlichen Erwerbstätigenquoten von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen ausüben. Dabei wird auch ein Augenmerk auf die reduzierte Asylsozialhilfe gerichtet.</p><p>&nbsp;</p><p>Welche zusätzlichen Faktoren für eine rasche und nachhaltige Integration massgebend sind, wird für die Personen des Asylbereichs im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und mittels entsprechender Studien laufend evaluiert.</p>
    • <p>Personen im Asylbereich haben tiefere Ansätze bei der Sozialhilfe als die einheimische Bevölkerung. Dies wird aktuell so begründet, dass dadurch Anreize zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (berufliche Integration) gesetzt würden und dass Pull-Effekte vermindert würden. Die Kantone können bei der Ausrichtung der Sozialhilfe die Höhe der Reduktion des Sozialhilfeansatzes selbst bestimmen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht die aktuelle Situation hinsichtlich ihrer Wirkung zu untersuchen, indem die kantonalen Sozialhilfeansätze im Asylbereich systematisch verglichen werden. Die Analyse soll insbesondere die Auswirkungen auf die berufliche und soziale Integration, den Zugang zu Aus- und Weiterbildung und die gesamthafte Existenzsicherung unter Einbezug der SODK und der SKOS untersuchen, sowohl für Alleinstehende wie auch explizit für Familien und Kinder. </p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Bircher, Buffat, Cottier, Fischer Benjamin, Fluri, Glarner, Marchesi, Ruch, Silberschmidt, Tuena) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
    • Analyse und Vergleich der Asylsozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden

Back to List