Export von Schweizer Gütern nach Russland. Mit welchen Massnahmen plant der Bundesrat zu verhindern, dass die Sanktionen umgangen werden?

ShortId
23.3590
Id
20233590
Updated
26.03.2024 21:47
Language
de
Title
Export von Schweizer Gütern nach Russland. Mit welchen Massnahmen plant der Bundesrat zu verhindern, dass die Sanktionen umgangen werden?
AdditionalIndexing
09;08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In russischen Waffen wurden Schweizer Technologieprodukte gefunden. So wurden gewisse Produkte der Traco Power, einem Elektronikunternehmen mit Sitz in Baar, über chinesische und türkische Firmen an ein russisches Unternehmen namens Ural Telecom Systems, das unter dem Namen Power Telecom registriert ist, exportiert. Wie in Berichten von internationalen Think-Thanks zu lesen war, gelangten insbesondere gewisse Halbleiter dieses Schweizer Unternehmens in russische Waffen.</p><p>Auch von der STMicroelectronics, einem anderen Schweizer Unternehmen mit Sitz in Genf, wurden trotz des Exportverbots des Bundes Halbleiter über Drittstaaten von Russland importiert. Die Produkte dieser Firma wurden in mehreren russischen Waffen entdeckt, darunter Raketen, die mit Atomsprengköpfen bestückt werden können. Der grösste Importeur von Produkten der STMicroelectronics in Russland ist ebenfalls die Ural Telecom Systems, doch haben auch andere sanktionierte russische Unternehmen Produkte dieser Firma importiert.</p><p>Obwohl die STMicroelectronics ein Programm zur Einhaltung der Handelsbestimmungen eingeführt hat, sind ihre Produkte in sanktionierte russische Unternehmen, wie die Vest-Ost, gelangt. Dieses Unternehmen wurde vom Bureau of Industry and Security (Amt für Industrie und Sicherheit) der Vereinigten Staaten auf die schwarze Liste gesetzt, weil es versucht hatte, die Exportkontrollen zu umgehen, und Waren amerikanischen Ursprungs erworben oder zu erwerben versucht hatte, um damit die russische Militär- und Verteidigungsindustrie zu unterstützen. Desgleichen wurden Produkte des Unternehmens NVS Technologies mit Sitz in St. Gallen über Drittstaaten nach Russland geliefert; einige der Produkte wurden für russische Raketen und Drohnen verwendet.</p><p>Die Umgehung von Sanktionen über Unternehmen in Drittländern, die die westlichen Massnahmen nicht übernommen haben, ist ein gewichtiges Problem. Die Vereinigten Staaten haben darauf reagiert und neue Massnahmen ergriffen, so genannte Sekundärsanktionen, die darauf abzielen, Unternehmen zu bestrafen, die sanktionierte russische Unternehmen unterstützen. Mehrere weitere türkische und chinesische Unternehmen, darunter die Firma King-Pai Technology mit Sitz in Hongkong, wurden ebenfalls auf die schwarze Liste des US-Handelsministeriums gesetzt, weil sie Material an verschiedene Unternehmen des russischen militärisch-industriellen Komplexes, zum Beispiel die Radioavtomatika, geliefert hatten.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen, um deren Wirkung zu verstärken.&nbsp;</p><p>Die von der Schweiz ergriffenen Massnahmen, die international abgestützt sind und neben der EU auch von anderen Staaten unterstützt werden, sollen unter anderem verhindern, dass aus der Schweiz exportierte Güter und über die Schweiz verkaufte Industriegüter für die Entwicklung und Herstellung von Waffen für Russland verwendet werden. Die wirksame und lückenlose Umsetzung dieser Sanktionen ist eine Priorität des Bundesrates. Die Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176. 72) verbietet den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und den Transport sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung, technische Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln, im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, dem Transport, der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung oder Verwendung bestimmter Kategorien von Gütern, einschliesslich Rüstungsgüter, zivil und militärisch verwendbarer Güter (Dual-Use) oder Güter zur militärischen oder technologischen Stärkung oder Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors bestimmt sind. Es gibt sehr begrenzte und restriktive Ausnahmen von diesem Verbot, z. B. für medizinische oder pharmazeutische Zwecke oder Minenräumausrüstung, die für humanitäre Zwecke bestimmt sind. Darüber hinaus gelten Verbote für Güter, die nicht unter die Sanktionen fallen, sofern sie für die Entwicklung, Herstellung, Verwendung, Weitergabe oder den Einsatz von nuklearen Sprengkörpern, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) und deren Trägersystemen bestimmt sind. Die Güterkontrollverordnung (GKV; SR 946.202.1) sieht in diesem Zusammenhang Ausfuhr-, Durchfuhr- und Vermittlungsverbote vor. Die für die Anwendung der Sanktions- und Exportkontrollbestimmungen zuständigen Stellen des SECO, des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) führen Kontrollen durch und ergreifen risikoabgestützte Massnahmen. Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Bekämpfung von Umgehungsgeschäften eine enge Zusammenarbeit und ein intensiver Austausch mit ausländischen Behörden erfolgt. Die Wirtschaftsakteure werden vom SECO und dem NDB über Umgehungsrisiken informiert. Mutmassliche Verstösse gegen das Embargogesetz (EmbG; SR 946.231) werden durch das SECO verfolgt und sanktioniert.&nbsp;</p><p>Bei Verstössen gegen das Güterkontrollgesetz (GKG; SR 946.202) erfolgt eine Anzeige an die zuständige Bundesanwaltschaft (BA). Nach dem Inkrafttreten der Sanktionen am 4. März 2022 und der Übernahme von 10 Sanktionspaketen der EU richtet sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf Umgehungsgeschäfte von sanktionierten Gütern über sensible Unternehmen in Drittländern, welche die internationalen Sanktionen nicht übernommen haben. Über diese wird versucht, diese sanktionierten Güter an russische militärische Empfänger oder an russische Waffenproduktionsunternehmen weiterzuleiten. Die Schweiz verfolgt den diesbezüglichen Austausch auf internationaler Ebene aufmerksam und arbeitet eng mit ihren europäischen Partnern zusammen. So hat sie beispielsweise am "Sanctions Coordinators Forum" im Februar 2023 in Brüssel teilgenommen, wo unter anderem die Frage der Umgehung diskutiert wurde. Das SECO hat bereits geeignete Massnahmen ergriffen, um solche Umgehungsgeschäfte zu verhindern, und konnte in der Schweiz die Lieferung von Produktionsmaschinen für die Herstellung von Waffen verhindern.&nbsp;</p><p>Die zuständigen Behörden prüfen alle Informationen über mögliche Verstösse gegen Sanktionsbestimmungen und Exportkontrollen. Die betroffenen Unternehmen werden aufgefordert darzulegen, warum ihre Produkte in russischen Waffensystemen zu finden sind. Die bisherigen Abklärungen des SECO haben jedoch ergeben, dass viele Komponenten nicht aus der Schweiz nach Russland exportiert wurden, sondern von Russland über die Produktionsstätten der Schweizer Unternehmen im Ausland oder über Händler auf dem Weltmarkt beschafft wurden. Die betroffenen Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, ihre internen Kontrollen zu verstärken, auch im Hinblick auf den Verkauf und die Lieferung von ausländischen Standorten aus. Im Rahmen der Güterkontroll- und Kriegsmaterialgesetzgebung sind Exporteure bereits verpflichtet, den Nachweis einer zuverlässigen internen Kontrolle (Internal Compliance Programme oder ICP) zu erbringen.</p>
  • <p>Unterlagen und Zolldaten von März bis August 2022, die von der RSI (Radiotelevisione svizzera di lingua italiana) analysiert wurden, belegen, dass Technologieprodukte von Schweizer Unternehmen nach dem Februar 2022 insbesondere über Spediteure in der Türkei und in China an russische Unternehmen geliefert wurden, dies ungeachtet des Exportverbots, das der Bund infolge der russischen Invasion in der Ukraine erlassen hatte (Falò, 23.03.23). Am 17. Mai 2023 hat die Zeitung The Insider aufgedeckt, dass die beiden Schweizer Unternehmen E tec Interconnect AG und Sipavag AG den russischen militärisch-industriellen Komplex weiterhin mit Hightech-Teilen beliefern.</p><p>Laut der Bundesanwaltschaft hat es seit Kriegsbeginn keine Klagen wegen Verletzung der Sanktionen gegen Russland gegeben. Wie erklärt die Regierung diesen Umstand? Ist dies den ungenügenden Kontrollen geschuldet? Genügt das heutige Aufsichts- und Kontrollsystem des SECO in den Augen des Bundesrates? Falls ja, plant er eine Stärkung und Erhöhung der dem SECO zur Verfügung stehenden Mittel, damit diejenigen ausfindig gemacht werden können, die gegen die Sanktionen verstossen?</p><p>Das SECO, das mit der Exportkontrolle beauftragt ist, hat eingeräumt, dass die Umgehung der Sanktionen eine Herausforderung darstellt; es hat jedoch gleichzeitig betont, dass die Schweizer Unternehmen selber dafür verantwortlich sind, sich zu vergewissern, wer der Endempfänger ist, damit ihre Produkte nicht in den falschen Händen landen. Beabsichtigt der Bundesrat, die Sanktionen auf die Spediteure auszuweiten, insbesondere in Form von Sekundärsanktionen?</p><p>Kommen die Unternehmen im Technologiesektor ihrer Sorgfaltspflicht tatsächlich in genügender Weise nach? Können für diese Art von Produkten nicht Qualitätslabels und Garantien geschaffen werden? Bei den Batterien der grossen Automarken gibt es beispielsweise eine Reihe von internen und auch zertifizierten Kontrollen, die sicherstellen, dass die Rohstoffe nicht aus risikobehafteten Minen stammen (natürlich gibt es keine absolute Gewissheit, dass alle Rohstoffe "sauber" sind, doch ist dies doch ein Schritt in die richtige Richtung). Ist dies für Unternehmen im Technologiesektor, die heute eine wichtige Rolle spielen, undenkbar?</p><p>Mit welchen weiteren Massnahmen gedenkt der Bundesrat - zusätzlich zur Strategie, auf die Verantwortung der Exporteure zu setzen -, auf diese Problematik zu reagieren, die seit Monaten das Leben von Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern beeinträchtigt?</p>
  • Export von Schweizer Gütern nach Russland. Mit welchen Massnahmen plant der Bundesrat zu verhindern, dass die Sanktionen umgangen werden?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In russischen Waffen wurden Schweizer Technologieprodukte gefunden. So wurden gewisse Produkte der Traco Power, einem Elektronikunternehmen mit Sitz in Baar, über chinesische und türkische Firmen an ein russisches Unternehmen namens Ural Telecom Systems, das unter dem Namen Power Telecom registriert ist, exportiert. Wie in Berichten von internationalen Think-Thanks zu lesen war, gelangten insbesondere gewisse Halbleiter dieses Schweizer Unternehmens in russische Waffen.</p><p>Auch von der STMicroelectronics, einem anderen Schweizer Unternehmen mit Sitz in Genf, wurden trotz des Exportverbots des Bundes Halbleiter über Drittstaaten von Russland importiert. Die Produkte dieser Firma wurden in mehreren russischen Waffen entdeckt, darunter Raketen, die mit Atomsprengköpfen bestückt werden können. Der grösste Importeur von Produkten der STMicroelectronics in Russland ist ebenfalls die Ural Telecom Systems, doch haben auch andere sanktionierte russische Unternehmen Produkte dieser Firma importiert.</p><p>Obwohl die STMicroelectronics ein Programm zur Einhaltung der Handelsbestimmungen eingeführt hat, sind ihre Produkte in sanktionierte russische Unternehmen, wie die Vest-Ost, gelangt. Dieses Unternehmen wurde vom Bureau of Industry and Security (Amt für Industrie und Sicherheit) der Vereinigten Staaten auf die schwarze Liste gesetzt, weil es versucht hatte, die Exportkontrollen zu umgehen, und Waren amerikanischen Ursprungs erworben oder zu erwerben versucht hatte, um damit die russische Militär- und Verteidigungsindustrie zu unterstützen. Desgleichen wurden Produkte des Unternehmens NVS Technologies mit Sitz in St. Gallen über Drittstaaten nach Russland geliefert; einige der Produkte wurden für russische Raketen und Drohnen verwendet.</p><p>Die Umgehung von Sanktionen über Unternehmen in Drittländern, die die westlichen Massnahmen nicht übernommen haben, ist ein gewichtiges Problem. Die Vereinigten Staaten haben darauf reagiert und neue Massnahmen ergriffen, so genannte Sekundärsanktionen, die darauf abzielen, Unternehmen zu bestrafen, die sanktionierte russische Unternehmen unterstützen. Mehrere weitere türkische und chinesische Unternehmen, darunter die Firma King-Pai Technology mit Sitz in Hongkong, wurden ebenfalls auf die schwarze Liste des US-Handelsministeriums gesetzt, weil sie Material an verschiedene Unternehmen des russischen militärisch-industriellen Komplexes, zum Beispiel die Radioavtomatika, geliefert hatten.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen, um deren Wirkung zu verstärken.&nbsp;</p><p>Die von der Schweiz ergriffenen Massnahmen, die international abgestützt sind und neben der EU auch von anderen Staaten unterstützt werden, sollen unter anderem verhindern, dass aus der Schweiz exportierte Güter und über die Schweiz verkaufte Industriegüter für die Entwicklung und Herstellung von Waffen für Russland verwendet werden. Die wirksame und lückenlose Umsetzung dieser Sanktionen ist eine Priorität des Bundesrates. Die Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176. 72) verbietet den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und den Transport sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung, technische Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln, im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, dem Transport, der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung oder Verwendung bestimmter Kategorien von Gütern, einschliesslich Rüstungsgüter, zivil und militärisch verwendbarer Güter (Dual-Use) oder Güter zur militärischen oder technologischen Stärkung oder Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors bestimmt sind. Es gibt sehr begrenzte und restriktive Ausnahmen von diesem Verbot, z. B. für medizinische oder pharmazeutische Zwecke oder Minenräumausrüstung, die für humanitäre Zwecke bestimmt sind. Darüber hinaus gelten Verbote für Güter, die nicht unter die Sanktionen fallen, sofern sie für die Entwicklung, Herstellung, Verwendung, Weitergabe oder den Einsatz von nuklearen Sprengkörpern, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) und deren Trägersystemen bestimmt sind. Die Güterkontrollverordnung (GKV; SR 946.202.1) sieht in diesem Zusammenhang Ausfuhr-, Durchfuhr- und Vermittlungsverbote vor. Die für die Anwendung der Sanktions- und Exportkontrollbestimmungen zuständigen Stellen des SECO, des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) führen Kontrollen durch und ergreifen risikoabgestützte Massnahmen. Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Bekämpfung von Umgehungsgeschäften eine enge Zusammenarbeit und ein intensiver Austausch mit ausländischen Behörden erfolgt. Die Wirtschaftsakteure werden vom SECO und dem NDB über Umgehungsrisiken informiert. Mutmassliche Verstösse gegen das Embargogesetz (EmbG; SR 946.231) werden durch das SECO verfolgt und sanktioniert.&nbsp;</p><p>Bei Verstössen gegen das Güterkontrollgesetz (GKG; SR 946.202) erfolgt eine Anzeige an die zuständige Bundesanwaltschaft (BA). Nach dem Inkrafttreten der Sanktionen am 4. März 2022 und der Übernahme von 10 Sanktionspaketen der EU richtet sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf Umgehungsgeschäfte von sanktionierten Gütern über sensible Unternehmen in Drittländern, welche die internationalen Sanktionen nicht übernommen haben. Über diese wird versucht, diese sanktionierten Güter an russische militärische Empfänger oder an russische Waffenproduktionsunternehmen weiterzuleiten. Die Schweiz verfolgt den diesbezüglichen Austausch auf internationaler Ebene aufmerksam und arbeitet eng mit ihren europäischen Partnern zusammen. So hat sie beispielsweise am "Sanctions Coordinators Forum" im Februar 2023 in Brüssel teilgenommen, wo unter anderem die Frage der Umgehung diskutiert wurde. Das SECO hat bereits geeignete Massnahmen ergriffen, um solche Umgehungsgeschäfte zu verhindern, und konnte in der Schweiz die Lieferung von Produktionsmaschinen für die Herstellung von Waffen verhindern.&nbsp;</p><p>Die zuständigen Behörden prüfen alle Informationen über mögliche Verstösse gegen Sanktionsbestimmungen und Exportkontrollen. Die betroffenen Unternehmen werden aufgefordert darzulegen, warum ihre Produkte in russischen Waffensystemen zu finden sind. Die bisherigen Abklärungen des SECO haben jedoch ergeben, dass viele Komponenten nicht aus der Schweiz nach Russland exportiert wurden, sondern von Russland über die Produktionsstätten der Schweizer Unternehmen im Ausland oder über Händler auf dem Weltmarkt beschafft wurden. Die betroffenen Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, ihre internen Kontrollen zu verstärken, auch im Hinblick auf den Verkauf und die Lieferung von ausländischen Standorten aus. Im Rahmen der Güterkontroll- und Kriegsmaterialgesetzgebung sind Exporteure bereits verpflichtet, den Nachweis einer zuverlässigen internen Kontrolle (Internal Compliance Programme oder ICP) zu erbringen.</p>
    • <p>Unterlagen und Zolldaten von März bis August 2022, die von der RSI (Radiotelevisione svizzera di lingua italiana) analysiert wurden, belegen, dass Technologieprodukte von Schweizer Unternehmen nach dem Februar 2022 insbesondere über Spediteure in der Türkei und in China an russische Unternehmen geliefert wurden, dies ungeachtet des Exportverbots, das der Bund infolge der russischen Invasion in der Ukraine erlassen hatte (Falò, 23.03.23). Am 17. Mai 2023 hat die Zeitung The Insider aufgedeckt, dass die beiden Schweizer Unternehmen E tec Interconnect AG und Sipavag AG den russischen militärisch-industriellen Komplex weiterhin mit Hightech-Teilen beliefern.</p><p>Laut der Bundesanwaltschaft hat es seit Kriegsbeginn keine Klagen wegen Verletzung der Sanktionen gegen Russland gegeben. Wie erklärt die Regierung diesen Umstand? Ist dies den ungenügenden Kontrollen geschuldet? Genügt das heutige Aufsichts- und Kontrollsystem des SECO in den Augen des Bundesrates? Falls ja, plant er eine Stärkung und Erhöhung der dem SECO zur Verfügung stehenden Mittel, damit diejenigen ausfindig gemacht werden können, die gegen die Sanktionen verstossen?</p><p>Das SECO, das mit der Exportkontrolle beauftragt ist, hat eingeräumt, dass die Umgehung der Sanktionen eine Herausforderung darstellt; es hat jedoch gleichzeitig betont, dass die Schweizer Unternehmen selber dafür verantwortlich sind, sich zu vergewissern, wer der Endempfänger ist, damit ihre Produkte nicht in den falschen Händen landen. Beabsichtigt der Bundesrat, die Sanktionen auf die Spediteure auszuweiten, insbesondere in Form von Sekundärsanktionen?</p><p>Kommen die Unternehmen im Technologiesektor ihrer Sorgfaltspflicht tatsächlich in genügender Weise nach? Können für diese Art von Produkten nicht Qualitätslabels und Garantien geschaffen werden? Bei den Batterien der grossen Automarken gibt es beispielsweise eine Reihe von internen und auch zertifizierten Kontrollen, die sicherstellen, dass die Rohstoffe nicht aus risikobehafteten Minen stammen (natürlich gibt es keine absolute Gewissheit, dass alle Rohstoffe "sauber" sind, doch ist dies doch ein Schritt in die richtige Richtung). Ist dies für Unternehmen im Technologiesektor, die heute eine wichtige Rolle spielen, undenkbar?</p><p>Mit welchen weiteren Massnahmen gedenkt der Bundesrat - zusätzlich zur Strategie, auf die Verantwortung der Exporteure zu setzen -, auf diese Problematik zu reagieren, die seit Monaten das Leben von Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern beeinträchtigt?</p>
    • Export von Schweizer Gütern nach Russland. Mit welchen Massnahmen plant der Bundesrat zu verhindern, dass die Sanktionen umgangen werden?

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