Schnittstellenprobleme im Fernwärmebereich lösen

ShortId
23.3600
Id
20233600
Updated
26.03.2024 21:58
Language
de
Title
Schnittstellenprobleme im Fernwärmebereich lösen
AdditionalIndexing
66;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Rahmen des Gebäudeprogramms wurden 2022 knapp 26 Millionen Franken für die Förderung von Fernwärmenetze sowie 12 Millionen Franken für Anschlüsse an Fernwärmenetze ausbezahlt. Die Förderung durch das Gebäudeprogramm wird zum Investitionszeitpunkt mit À-fonds-perdu-Beiträgen an die Investitionskosten geleistet.&nbsp;</p><p>Bei den Kompensationsprogrammen handelt es sich um bestätigte Reduktionsleistungen aus freiwilligen Massnahmen. Der Bundesrat beziehungsweise das zuständige Departement hat gemäss Artikel 7 des CO2-Gesetzes für Verminderung der Treibhausgasemissionen, die im Inland freiwillig erzielt wurden, Bescheinigungen auszustellen. Im Fernwärmebereich werden Bescheinigungen für die CO2-Emissionsreduktion ex-post ausgestellt. Kompensationsprojekte im Wärmebereich stellen mehr als die Hälfte der über 170 registrierten Kompensationsprojekte dar.&nbsp;</p><p>Die Projekteigner können sich für eines der beiden Instrumente entscheiden. Der Entscheid, ob eine Kombination der beiden Instrumente gewünscht wird, muss vor Baubeginn des Projektes getroffen werden, damit eine Wirkungsaufteilung gemacht werden kann und die Einsparung einer Tonne CO2 nicht doppelt angerechnet wird.</p><p>2. Dem Bund sind in der Schweiz nur wenige Projekte bekannt, bei welchen bei der Unterstützung von der Heizzentrale und des Netzes eine Wirkungsaufteilung durchgeführt wurde. Da die Möglichkeit besteht, dass die Kantone Anschlüsse an ein Kompensations-Fernwärmenetz fördern, ohne eine Wirkungsaufteilung durchzuführen, gibt es eine Vielzahl von Projekten, die durch beide Instrumente finanziell unterstützt werden. Dies ist möglich, da auf Seite Kompensationsprojekte ein pauschaler Wirkungsabzug sicherstellt, dass die im Rahmen der kantonalen Anschlussförderung erzielte Wirkung nicht doppelt angerechnet wird.</p><p>3. Dem Bund sind keine solchen Fälle bekannt.</p><p>4. Grossprojekte im Fernwärmebereich sind komplex und verbunden mit hohen Förderbeiträgen. Es liegt in der Entscheidungskompetenz der Kantone und der Kompensationsprojekt-Eigner, ob sie eine Wirkungsaufteilung eingehen möchten.&nbsp;</p><p>Die Projektierung und Realisierung von thermischen Netzen betreffen Zuständigkeitsbereiche von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Diese Akteure wollen ihre Zusammenarbeit weiter festigen und ausbauen, um die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Hindernisse zu beseitigen. Städte, Gemeinden, Kantone und der Bund haben deshalb am 18. August 2022 eine Charta zur Beschleunigung des Ausbaus thermischer Netze unterzeichnet. Es sind aktuell keine Änderungen der gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der hier genannten Schnittstelle nötig und somit auch nicht vorgesehen.</p>
  • <p>Im Fernwärmebereich bestehen zwischen den Kompensationsprojekten und der Förderung durch das Gebäudeprogramm zwangsläufig Schnittstellen, an denen definiert werden muss, welches Instrument in welchem Fall zum Zug kommt. Beide Instrumente sollen dabei helfen, die Klimaziele der Schweiz zu erfüllen. Daher ist eine gemeinsame Förderung von Projekten im Sinne der Klima- und Energiepolitik ausgesprochen erwünscht.</p><p>Die gemeinsame Förderung erweist sich in der Praxis aber mitunter als sehr komplex, z.B. durch unterschiedliche Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung. Die Komplexität des Systems und die hohen Ansprüche an die Gesuchsteller führen bisweilen dazu, dass Fernwärmeprojekte entweder nur suboptimal finanziert und dadurch unattraktiv für den Kunden sind, weil höhere Kosten anfallen, oder aber gleich ganz scheitern.</p><p>Konkret erweist sich die Anforderung, dass vor der Verpflichtung eines Förderbeitrags die Wirkungsaufteilung bereits erfolgt sein muss, als sehr hohe Hürde. Zahlreiche Wärmeverbünde bleiben dadurch quasi in einer Falle der geringen Förderung stecken und können sich nicht weiterentwickeln.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie bewährt sich das Zusammenspiel der verschiedenen Förderprogramme im Fernwärmebereich (Kompensationsprojekte, Gebäudeprogramm) im Sinne der Qualität und der Quantitäten von Fernwärmenetzen?</p><p>2. Wie hoch ist der Anteil an Fernwärmenetzen, welche dank einer Wirkungsaufteilung in den Genuss von Fördergeldern sowohl aus Kompensationsprojekten wie auch des Gebäudeprogramms kommen?</p><p>3. Wie hoch ist er Anteil an Fernwärmenetzen, welche zwar die Voraussetzungen an diese Fördergelder erfüllen würden, mangels einer vorgängigen Wirkungsaufteilung aber im Gebäudeprogramm nicht mehr förderberechtigt sind?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die gesetzlichen Grundlagen, allenfalls in Zusammenarbeit mit den Kantonen, dahingehend abzuändern, dass Fernwärmenetze einfacher an die ihnen zustehenden Fördermittel kommen?</p>
  • Schnittstellenprobleme im Fernwärmebereich lösen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Rahmen des Gebäudeprogramms wurden 2022 knapp 26 Millionen Franken für die Förderung von Fernwärmenetze sowie 12 Millionen Franken für Anschlüsse an Fernwärmenetze ausbezahlt. Die Förderung durch das Gebäudeprogramm wird zum Investitionszeitpunkt mit À-fonds-perdu-Beiträgen an die Investitionskosten geleistet.&nbsp;</p><p>Bei den Kompensationsprogrammen handelt es sich um bestätigte Reduktionsleistungen aus freiwilligen Massnahmen. Der Bundesrat beziehungsweise das zuständige Departement hat gemäss Artikel 7 des CO2-Gesetzes für Verminderung der Treibhausgasemissionen, die im Inland freiwillig erzielt wurden, Bescheinigungen auszustellen. Im Fernwärmebereich werden Bescheinigungen für die CO2-Emissionsreduktion ex-post ausgestellt. Kompensationsprojekte im Wärmebereich stellen mehr als die Hälfte der über 170 registrierten Kompensationsprojekte dar.&nbsp;</p><p>Die Projekteigner können sich für eines der beiden Instrumente entscheiden. Der Entscheid, ob eine Kombination der beiden Instrumente gewünscht wird, muss vor Baubeginn des Projektes getroffen werden, damit eine Wirkungsaufteilung gemacht werden kann und die Einsparung einer Tonne CO2 nicht doppelt angerechnet wird.</p><p>2. Dem Bund sind in der Schweiz nur wenige Projekte bekannt, bei welchen bei der Unterstützung von der Heizzentrale und des Netzes eine Wirkungsaufteilung durchgeführt wurde. Da die Möglichkeit besteht, dass die Kantone Anschlüsse an ein Kompensations-Fernwärmenetz fördern, ohne eine Wirkungsaufteilung durchzuführen, gibt es eine Vielzahl von Projekten, die durch beide Instrumente finanziell unterstützt werden. Dies ist möglich, da auf Seite Kompensationsprojekte ein pauschaler Wirkungsabzug sicherstellt, dass die im Rahmen der kantonalen Anschlussförderung erzielte Wirkung nicht doppelt angerechnet wird.</p><p>3. Dem Bund sind keine solchen Fälle bekannt.</p><p>4. Grossprojekte im Fernwärmebereich sind komplex und verbunden mit hohen Förderbeiträgen. Es liegt in der Entscheidungskompetenz der Kantone und der Kompensationsprojekt-Eigner, ob sie eine Wirkungsaufteilung eingehen möchten.&nbsp;</p><p>Die Projektierung und Realisierung von thermischen Netzen betreffen Zuständigkeitsbereiche von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Diese Akteure wollen ihre Zusammenarbeit weiter festigen und ausbauen, um die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Hindernisse zu beseitigen. Städte, Gemeinden, Kantone und der Bund haben deshalb am 18. August 2022 eine Charta zur Beschleunigung des Ausbaus thermischer Netze unterzeichnet. Es sind aktuell keine Änderungen der gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der hier genannten Schnittstelle nötig und somit auch nicht vorgesehen.</p>
    • <p>Im Fernwärmebereich bestehen zwischen den Kompensationsprojekten und der Förderung durch das Gebäudeprogramm zwangsläufig Schnittstellen, an denen definiert werden muss, welches Instrument in welchem Fall zum Zug kommt. Beide Instrumente sollen dabei helfen, die Klimaziele der Schweiz zu erfüllen. Daher ist eine gemeinsame Förderung von Projekten im Sinne der Klima- und Energiepolitik ausgesprochen erwünscht.</p><p>Die gemeinsame Förderung erweist sich in der Praxis aber mitunter als sehr komplex, z.B. durch unterschiedliche Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung. Die Komplexität des Systems und die hohen Ansprüche an die Gesuchsteller führen bisweilen dazu, dass Fernwärmeprojekte entweder nur suboptimal finanziert und dadurch unattraktiv für den Kunden sind, weil höhere Kosten anfallen, oder aber gleich ganz scheitern.</p><p>Konkret erweist sich die Anforderung, dass vor der Verpflichtung eines Förderbeitrags die Wirkungsaufteilung bereits erfolgt sein muss, als sehr hohe Hürde. Zahlreiche Wärmeverbünde bleiben dadurch quasi in einer Falle der geringen Förderung stecken und können sich nicht weiterentwickeln.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie bewährt sich das Zusammenspiel der verschiedenen Förderprogramme im Fernwärmebereich (Kompensationsprojekte, Gebäudeprogramm) im Sinne der Qualität und der Quantitäten von Fernwärmenetzen?</p><p>2. Wie hoch ist der Anteil an Fernwärmenetzen, welche dank einer Wirkungsaufteilung in den Genuss von Fördergeldern sowohl aus Kompensationsprojekten wie auch des Gebäudeprogramms kommen?</p><p>3. Wie hoch ist er Anteil an Fernwärmenetzen, welche zwar die Voraussetzungen an diese Fördergelder erfüllen würden, mangels einer vorgängigen Wirkungsaufteilung aber im Gebäudeprogramm nicht mehr förderberechtigt sind?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die gesetzlichen Grundlagen, allenfalls in Zusammenarbeit mit den Kantonen, dahingehend abzuändern, dass Fernwärmenetze einfacher an die ihnen zustehenden Fördermittel kommen?</p>
    • Schnittstellenprobleme im Fernwärmebereich lösen

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