Finanzplatzstrategie für die Zukunft

ShortId
23.3602
Id
20233602
Updated
26.03.2024 22:00
Language
de
Title
Finanzplatzstrategie für die Zukunft
AdditionalIndexing
24;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Folgende Aspekte sind bei der Entwicklung einer neuen Finanzplatzstrategie zu beachten:</p><p>Zu 1: Es muss sichergestellt werden, dass die hohen Anforderungen an die systemrelevanten Banken eingehalten und allenfalls verschärft werden (wie die Eigenmittelunterlegung). Um die Aufsicht zu stärken und das Vertrauen in den Finanzplatz wiederherzustellen, soll der Bundesrat die Einsetzung eines (internationalen) Expertengremiums bzw. eines Beirats zur Überwachung der UBS 2.0 prüfen. Die Massnahmen sollten international abgestimmt werden, um die Anwendung der "Too Big To Fail"-Regulierung zu ermöglichen.</p><p>Regeln zur Eliminierung von Fehlanreizen bei Vergütungssysteme sind einzuführen, basierend auf klaren und messbaren Kriterien, um übermässige Risiken zu verhindern. Bei gravierenden aufsichtsrechtlichen Verfehlungen innerhalb eines Institutes muss auch das oberste Kader die Konsequenzen tragen. Hierfür sind auch bewährte ausländische Instrumente zu berücksichtigen (wie das britische "Senior Management Regime").</p><p>Zu 2: Das Ende der Credit Suisse als selbständige, global tätige Schweizer Universalbank verändert die Wettbewerbsstruktur des Finanzplatzes fundamental. Dieser Umstand (reduziertes Arbeitsplatzangebot, Position der einzig verbleibenden Grossbank UBS etc.) wird nicht ohne Konsequenzen auf die Gesamtwirtschaft und die volkswirtschaftliche Leistung der Schweiz bleiben. Der Finanzplatz steht bereits unter hohem Anpassungsdruck und muss sich nun einer völlig neuen Ausgangslage stellen. </p><p>Es braucht nun Massnahmen, um einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen, sowohl im internationalen Geschäft als auch im Retail- und nationale KMU-Bereich. Insbesondere bei Firmenkunden muss sichergestellt werden, dass es weiterhin genügend Dienstleistungsanbieter gibt. Zudem soll die Wettbewerbsintensität und die Innovationsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden.</p><p>Zu 3: Der Schweizer Finanzsektor schafft durch seine Dienstleistungen enorm viele Arbeitsplätze, generiert hohe Steuereinnahmen und investiert in den Standort Schweiz. Über 200 000 Arbeitsplätze werden direkt dem Finanzplatz zugeschrieben, und die Unternehmen und Arbeitnehmenden zahlen über 10 Milliarden Franken an direkten Steuern (BAK Economics, 2022). Dieser Mehrwert muss erhalten werden. Die Schweizer Finanzbranche hat Kompetenz und Erfahrung zu bieten und muss diese Vorteile ausspielen können.</p>
  • <p>Der Bundesrat legte in seinem am 4. Dezember 2020 verabschiedeten Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes mit dem Titel «Weltweit führend, verankert in der Schweiz: Politik für einen zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz» drei Stossrichtungen mit neun Handlungsfeldern zur strategischen Weiterentwicklung der Finanzmarktpolitik fest. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die in der Finanzmarktstrategie 2020 identifizierten übergeordneten Stossrichtungen und Handlungsfelder grundsätzlich weiterhin richtig sind. Mit den Berichten «Digital Finance» vom 02.02.2022 und «Sustainable-Finance Schweiz» vom 16.12.2022 hat der Bundesrat die Umsetzung der Strategie in diesen zwei Handlungsfeldern zusätzlich konkretisiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Nachgang zur Aufarbeitung des Massnahmenpakets vom 16. und 19. März 2023 wird der Bundesrat mit seinem nächsten Bericht zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz das Handlungsfeld «Resilienz sichern» der aktuellen Finanzmarktstrategie weiter konkretisieren und dabei auch die Aspekte der Motion berücksichtigen.&nbsp;Das EFD wird dafür, im Licht der Ereignisse rund um die Credit Suisse, die Too-big-to-fail-Regulierung der Schweiz umfassend evaluieren und dabei sowohl die Prüfaufträge des Parlaments als auch die internationale Entwicklung berücksichtigen. Die Ergebnisse sollen dem Parlament bis Frühling 2024 unterbreitet werden. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Anliegen der Motion umzusetzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt eine Finanzplatzstrategie für die Schweiz zu entwickeln, die sich an folgenden Zielsetzungen orientiert:</p><p>1. Die Risiken für den Staat (rechtliche und faktische) aus der Geschäftstätigkeit von systemrelevanten Banken sind auf ein tragbares Mass zu beschränken und müssen kontrolliert werden können. Die Massnahmen müssen international so abgestimmt werden, dass die "Too Big To Fail"-Regulierung auch angewendet werden kann;</p><p>2. Die Unternehmen in der Schweiz - KMU wie Grossunternehmen - sollen auch in Zukunft von erstklassigen Finanzdienstleistungen zu günstigen Konditionen profitieren können, zur Unterstützung ihrer Geschäftstätigkeit in der Schweiz und international; </p><p>3. Der Finanzplatz soll auch in Zukunft attraktive Arbeitsplätze bieten, und durch Löhne, Sozialabgaben und Steuern einen wichtigen Beitrag an den Wohlstand in der Schweiz leisten.</p><p>Bei der Festlegung der Reformmassnahmen sollen die Erkenntnisse aus den Berichten zu den Kommissionspostulaten, die in Zusammenhang mit der Credit-Suisse-Übernahme überwiesen wurden, berücksichtigt werden.</p>
  • Finanzplatzstrategie für die Zukunft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Folgende Aspekte sind bei der Entwicklung einer neuen Finanzplatzstrategie zu beachten:</p><p>Zu 1: Es muss sichergestellt werden, dass die hohen Anforderungen an die systemrelevanten Banken eingehalten und allenfalls verschärft werden (wie die Eigenmittelunterlegung). Um die Aufsicht zu stärken und das Vertrauen in den Finanzplatz wiederherzustellen, soll der Bundesrat die Einsetzung eines (internationalen) Expertengremiums bzw. eines Beirats zur Überwachung der UBS 2.0 prüfen. Die Massnahmen sollten international abgestimmt werden, um die Anwendung der "Too Big To Fail"-Regulierung zu ermöglichen.</p><p>Regeln zur Eliminierung von Fehlanreizen bei Vergütungssysteme sind einzuführen, basierend auf klaren und messbaren Kriterien, um übermässige Risiken zu verhindern. Bei gravierenden aufsichtsrechtlichen Verfehlungen innerhalb eines Institutes muss auch das oberste Kader die Konsequenzen tragen. Hierfür sind auch bewährte ausländische Instrumente zu berücksichtigen (wie das britische "Senior Management Regime").</p><p>Zu 2: Das Ende der Credit Suisse als selbständige, global tätige Schweizer Universalbank verändert die Wettbewerbsstruktur des Finanzplatzes fundamental. Dieser Umstand (reduziertes Arbeitsplatzangebot, Position der einzig verbleibenden Grossbank UBS etc.) wird nicht ohne Konsequenzen auf die Gesamtwirtschaft und die volkswirtschaftliche Leistung der Schweiz bleiben. Der Finanzplatz steht bereits unter hohem Anpassungsdruck und muss sich nun einer völlig neuen Ausgangslage stellen. </p><p>Es braucht nun Massnahmen, um einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen, sowohl im internationalen Geschäft als auch im Retail- und nationale KMU-Bereich. Insbesondere bei Firmenkunden muss sichergestellt werden, dass es weiterhin genügend Dienstleistungsanbieter gibt. Zudem soll die Wettbewerbsintensität und die Innovationsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden.</p><p>Zu 3: Der Schweizer Finanzsektor schafft durch seine Dienstleistungen enorm viele Arbeitsplätze, generiert hohe Steuereinnahmen und investiert in den Standort Schweiz. Über 200 000 Arbeitsplätze werden direkt dem Finanzplatz zugeschrieben, und die Unternehmen und Arbeitnehmenden zahlen über 10 Milliarden Franken an direkten Steuern (BAK Economics, 2022). Dieser Mehrwert muss erhalten werden. Die Schweizer Finanzbranche hat Kompetenz und Erfahrung zu bieten und muss diese Vorteile ausspielen können.</p>
    • <p>Der Bundesrat legte in seinem am 4. Dezember 2020 verabschiedeten Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes mit dem Titel «Weltweit führend, verankert in der Schweiz: Politik für einen zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz» drei Stossrichtungen mit neun Handlungsfeldern zur strategischen Weiterentwicklung der Finanzmarktpolitik fest. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die in der Finanzmarktstrategie 2020 identifizierten übergeordneten Stossrichtungen und Handlungsfelder grundsätzlich weiterhin richtig sind. Mit den Berichten «Digital Finance» vom 02.02.2022 und «Sustainable-Finance Schweiz» vom 16.12.2022 hat der Bundesrat die Umsetzung der Strategie in diesen zwei Handlungsfeldern zusätzlich konkretisiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Nachgang zur Aufarbeitung des Massnahmenpakets vom 16. und 19. März 2023 wird der Bundesrat mit seinem nächsten Bericht zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz das Handlungsfeld «Resilienz sichern» der aktuellen Finanzmarktstrategie weiter konkretisieren und dabei auch die Aspekte der Motion berücksichtigen.&nbsp;Das EFD wird dafür, im Licht der Ereignisse rund um die Credit Suisse, die Too-big-to-fail-Regulierung der Schweiz umfassend evaluieren und dabei sowohl die Prüfaufträge des Parlaments als auch die internationale Entwicklung berücksichtigen. Die Ergebnisse sollen dem Parlament bis Frühling 2024 unterbreitet werden. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Anliegen der Motion umzusetzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt eine Finanzplatzstrategie für die Schweiz zu entwickeln, die sich an folgenden Zielsetzungen orientiert:</p><p>1. Die Risiken für den Staat (rechtliche und faktische) aus der Geschäftstätigkeit von systemrelevanten Banken sind auf ein tragbares Mass zu beschränken und müssen kontrolliert werden können. Die Massnahmen müssen international so abgestimmt werden, dass die "Too Big To Fail"-Regulierung auch angewendet werden kann;</p><p>2. Die Unternehmen in der Schweiz - KMU wie Grossunternehmen - sollen auch in Zukunft von erstklassigen Finanzdienstleistungen zu günstigen Konditionen profitieren können, zur Unterstützung ihrer Geschäftstätigkeit in der Schweiz und international; </p><p>3. Der Finanzplatz soll auch in Zukunft attraktive Arbeitsplätze bieten, und durch Löhne, Sozialabgaben und Steuern einen wichtigen Beitrag an den Wohlstand in der Schweiz leisten.</p><p>Bei der Festlegung der Reformmassnahmen sollen die Erkenntnisse aus den Berichten zu den Kommissionspostulaten, die in Zusammenhang mit der Credit-Suisse-Übernahme überwiesen wurden, berücksichtigt werden.</p>
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